"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: abzüge bezüglich ausbildungsbeginn  (Gelesen 1701 mal)

Onkel_2000

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
abzüge bezüglich ausbildungsbeginn
« am: 07. Juli 2011, 20:33:28 »

Hallo, mein Vater ist seit ca. einem jahr in der privatinsolvenz, nächsten monat aber beginnge ich meine ausbildung!
und jetzt zu meiner Frage, wrd meinem Vater von seinem Geld was abgezogen, weil ich jetzt mein eigenes Geld verdiene?
Ich lebe noch daheim und bekomm in der ausbildung im 1. Lehrjahr ca 410€

Danke schonmal im Vorraus
Gespeichert
 

Angestellte80

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 229
Re: abzüge bezüglich ausbildungsbeginn
« Antwort #1 am: 08. Juli 2011, 07:43:32 »

solange dein Vater keinen Beschluss vom Amtsgericht hat, gehörst du weiter zu den Unterhaltspflichtigen Personen und ihm darf nicht mehr gepfändet werden als jetzt. Ich würde den TH allerdings auch nicht unbedingt mit der Nase darein stoßen, dass der Sohn jetzt Geld verdient.

Fraglich wäre sowieso, ob man dich mit 410 Euro Verdienst als Unterhaltspflichtige Person entfernen würde. Eventuell anteilig.

Ich wünsche dir einen guten Start ins Berufsleben!!  :biggrin:
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz