"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Anwalt verbucht falsch  (Gelesen 2862 mal)

wernst6

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Anwalt verbucht falsch
« am: 27. August 2007, 16:22:45 »

Hallo,
ich bin das erste mal hier.
Kurze Frage , ein Gläubigeranwalt bekommt von mir drei verschiedene Zahlungen für drei Gläubiger.
Zwei sind von mir Richtig beziffert und der dritte habe ich einen Schreibfehler. (Zahlungsgrund)
Nun verbucht er den den kompletten Betrag für den Schreibfehlergläubiger und die anderen bekommen nix.
Geht das ?????????

Das sin Raten die ich von mir aus zahle, Insolvenz habe ich noch nicht, weil ich erst eine Wohnung brauchte.

Andere Frage wie komme ich hier in die Schuldenreglersoftware, meinen Name will das System nicht, oder ich bin noch nicht drin, weil ich mich gerade erst am Wochenende angemeldet habe.

 :juchu: :fuchsteufelswild: :Oh_no:

Vielen Dank, Wolfgang.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Anwalt verbucht falsch
« Antwort #1 am: 02. September 2007, 14:44:12 »

Hallo,

den Verwendungszweck haben Sie ja angegeben, also verbucht er auch nicht falsch.

Wie hoch ist Ihr mtl. Nettoverdienst und haben Sie unterhaltsberechtigte Personen ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz