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Autor Thema: Anwaltkosten bei Streitwertänderung  (Gelesen 2341 mal)

ich111

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Anwaltkosten bei Streitwertänderung
« am: 01. August 2014, 11:07:11 »

Hallo Zusammen,

bei meinem letzten Thema bin ich weitergekommen, auch dank Hilfe hier aus dem Forum.

Damit es verständlich ist, folgendes ist passiert

Vor ca. 4 Jahren haben wir mit meinem Bruder eine Disko angemietet, Mietvertrag lief auf mich.Dann habe ich mein Gewerbe abgemeldet und die Disco wurde umgemeldet. Der Mietvertrag ist jedoch nicht geändert worden.
Jedoch habe ich eine Fristlose Kündigung aus dem Jahr 2010.
Letztes Jahr beliefen sich die Mietschulden an die 200.000€. Zu diesem Zeitpunkt bin ich auch zum Anwalt gegangen und hatte eine Aufstellung von der Gegenseite bekommen. Die Anwaltsrechnung bezog sich auf den Streitwert ca. 3500€.

soweit so gut. Im laufe der Verhandlungen haben wir die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung gebracht, gegen eine Zahlung von 50000€ und Übergabe der Räume alles einzustellen. In diesem Zuge kam auch eine neue Aufstellung in Höhe von knapp 450000€ zusammen mit der Einigung. Dieser Wert war größtenteils nicht Korrekt, habe mir aber nichts dabei gedacht, da ja mit der Zahlung und Übergabe eh alles vorbei ist.

Nun zur Frage: Mein Anwalt hat mir eine neue Rechnung geschickt, die sich am "neuen" Streitwert richtet und ich muss jetzt weitere 7000€ bezahlen. Ist das überhaupt richtig? Was wäre passiert wenn die Gegenseite gesagt hätte ich schulde denen 1.000.000€?

Hoffe dass die kurze und knappe Fassung verständlich ist.

Vielen Dank schon mal
Gruß
JW




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eidechse

Re: Anwaltkosten bei Streitwertänderung
« Antwort #1 am: 01. August 2014, 15:30:02 »

Mit was genau wurde der RA beauftragt? Abwehr der Geltend gemachten Forderungen?

Dann ist es leider so, dass der Geschäftswert von der Forderung abhängt, die von der Gegenseite geltend gemacht wird.

Richtete sich der Auftrag auf etwas anderes, könnte eine andere Bewertung druchzuführen sein.
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waldi

Re: Anwaltkosten bei Streitwertänderung
« Antwort #2 am: 02. August 2014, 11:52:21 »

Falls die getroffene Einigung beinhaltet, dass beide Seiten ihre eigenen Kosten selber tragen, hat sich der Disco-Vermieter damit allerdings (auch) ins eigene Fleisch geschnitten.

Ansonsten gilt wohl auch hier: wer einen Anwalt beauftragt, muss quasi selber Anwalt sein, um dem 'Kollegen' ggfls. auf die Finger zu klopfen.

Denn irgendwie wäre es - im Sinne wirklicher Interessenvertretung - ja erwartungsberechtigt, wenn der Anwalt auf die mögliche und sicherlich notwendige Einrede gegen die erhöht geltend gemachten Kosten aufmerksam gemacht hätte.

Es sei denn, zur Finanzierung der anstehenden Bürosanierung kam ihm diese Gelegenheit grade recht.

« Letzte Änderung: 02. August 2014, 11:55:00 von waldi »
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ich111

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Re: Anwaltkosten bei Streitwertänderung
« Antwort #3 am: 08. August 2014, 10:25:42 »

Danke euch für die Antworten. Das habe ich schon befürchtet...

Der RA wurde damit beauftragt mich (und nur mich) aus der ganzen Sache raus zu holen, heißt Abwehr der Geltend gemachten Forderungen.
"Leider" ist es dann dazu gekommen, dass alles in den Vergleich rein gekommen ist, auch Forderungen die ich nie akzeptiert hatte und auf mein Bruder umschreiben wollte, da ich ja mit dem Laden nichts zu tun hatte.

Wie auch immer, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die Rechnung vom RA zu bezahlen...
Werde mal eine Ratenzahlung vorschlagen, da ich keine andere Möglichkeit im Moment sehe.

Danke!

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