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Autor Thema: aussergerichtlicher Einigungsversuch  (Gelesen 3120 mal)

Marco1972

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aussergerichtlicher Einigungsversuch
« am: 09. Dezember 2012, 18:17:53 »

Hallo,
ich stehe seit 1991 in einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer und war von 1997 bis 2003 zusätzlich noch Selbstständig.
Im Jahr 2002 hat das Finanzamt nach Schätzungen sämtliche Umsätze meiner Firma gepfändet und ich musste den Betrieb beenden.
Glücklicherweise hat mein Arbeitgeber damals alles mitgespielt und mich weiter beschäftigt. Es flatterten natürlich nach und nach immer mehr Lohnpfändungen ins Büro.
Ich habe seit 2003 immer nur den nicht pfändbaren Betrag meines Gehalts ausbezahlt bekommen und ein Teil der Gläubiger wurden bedient. Aktuell wird die Finanzverwaltung NRW bedient.
Es ist jetzt der aktuelle Stand, daß ich noch insgesamt EUR 113.000,- Schulden inkl. Zinsen habe. Obwohl ich ganz gut verdiene, werde ich davon nicht runterkommen.
Seit Juni 2010 habe ich nun alle Gläubiger angeschrieben und um eine Aufstellung meiner Verbindlichkeiten, Kosten und Zinsen gebeten. Bis heute haben dann meine Verhandlungen mit allen Gläubigern angedauert, um mich auf einen Vergleichsbetrag von insgesamt EUR 30.000,- zu einigen.
Die Finanzverwaltung NRW sieht nun keine Veranlassung ebenfalls diesem Vergleich zuzustimmen, obwohl bei gleichbleibender Beschäftigung in sechs Jahren nur EUR 25.000,- gepfändet werden würden.

Mein Arbeitgeber wird mich aber nicht weiter beschäftigen, wenn ich nicht kurzfristig eine Lösung meines Problems hinbekomme. Weitere sechs/sieben Jahre wird er mich nicht beschäftigen ohne mich befördern zu können. Es werden dringend neue Vertretungsberechtigte Personen benötigt und dazu bin ich mit Pfändungen im kaufmännischen Beruf nicht vertrauenswüdig.

Das Finanzamt hat eine Quote von 47% an meinen gesamten Schulden.
Kann das Finanzamt die Zusage verweigern weil es dort eine persönliche Entscheidung ist oder kann man diese dazu zwingen?
Kann ein Insolvenzgericht in der Regelinsolvenz (ich habe auch eine Krankenkasse unter meinen Gläubigern) das Finanzamt verpflichten, diesem aussergerichtlichen Vergleich zuzustimmen oder gibt es das nicht mehr?

Es wäre wirklich Schade, wenn ich meinen Job verliere und keiner meiner Gläubiger mehr bedient wird.

Ich danke jetzt schon einmal Allen für wertvolle Tips.
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paps

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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2012, 21:30:03 »

Diese Frage kann man so nicht beantworten.
Mit 47% ist man zwar der größte Gläubiger, aber nicht in der Mehrheit.
Es kommt jetzt darauf an, unter den verbleibenden Gläubigern entsprechende Gruppen zu bolden, die zustimmen.
Dann könnte ein Schuldenbereinigungsplan Erfolg haben.

Anderer Seits, wenn alle anderen GL zustimmen, käme auch eine Ersetzung durch das Gericht in Betracht.

Krankenkassenrückstände aus selbständiger Tätigkeit betreffen nur die Arbeitnehmeranteile, anderen Falls bleibt es bei Verbraucherinso.   


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Marco1972

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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2012, 23:21:37 »

Hallo,
alle übrigen Gläubiger haben bereits zugestimmt!
Es steht nur noch die Finanzverwaltung aus! Diese wehren sich aber dagegen und ich bin bereits im Einspruchsverfahren.
Bei der Krankenkasse sind Beiträge meiner damaligen Angestellten ausständig.

Ist das ein Vorteil oder wo liegt der Unterschied zwischen einer Verbraucherinso oder Regelinso?
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Insokalle

Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2012, 10:18:38 »

Ein Unterschied liegt z.B. darin dass es bei einem Regelinsolvenzverfahren keinen gerichtlichen und keinen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch gibt. Und damit gibt es auch kein Ersetzen einer Zustimmung. Krankenkassenrückstände sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, damit ist es ein Regelinsolvenzverfahren. Die Schulden bei den KK betreffen die volle Forderung, nicht nur die AN-Anteile. Die spielen nur dann eine Rolle, wenn es um die Frage nach Forderungen aus unerlaubter Handlung geht.

Um in eine Verbraucherinsolvenz zu kommen, könnte man die volle KK-Forderung bezahlen. Sind nur noch 19 Gläubiger übrig und sonst keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Arbeitslohn. LSt etc), ist es eine Verbraucherinsolvenz. Dann bleibt das Risiko, dass das Gericht den Schuldenbereinigungsplan ablehnt. Das Risiko ist oft groß, weil Gerichte gelegentlich mit den vorgelegten Schuldenbereinigungsplänen sagen wir mal nachlässig umgehen.

Ein anderer Unterschied besteht darin, dass in einem Regelinsolvenzverfahren das Verfahren durch einen Insolvenzplan beendet werden kann. Das ist eine gute Option, wenn man den Gläubigern ein nennenswertes Vergleichsangebot unterbreiten kann mit dem sie besser stehen als ohne Plan.

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Marco1972

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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2012, 18:31:35 »

Also, bei mir gibt es Neuigkeiten:

Auch das Finanzamt hat nun, als letzter Gläubiger, meiner aussergerichtlichen Schuldenbereinigung zugestimmt!
Wenn nun die ganzen Pfändungen ausgesetzt werden, kann ich den Gläubigern endlich Ihr Geld zukommen lassen und habe meine Schulden auf einen bezahlbaren Betrag reduziert!

Und solche Nachrichten bekommt man vor Weihnachten! Das ist genial!
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Die_Anderen_waren_es

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Re: aussergerichtlicher Einigungsversuch
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2012, 04:36:13 »

Bin sehr darüber verwundert, dass mit der angebotenenen Summe ein Vergleich zu Stande gekommen ist. Na hoffen wir, dass die Bedingungen juristisch und fachlich ausformuliert sind und nicht das böse Erwachen kommt. Ich wäre mit soetwas vorsichtiger umgegangen und hätte mir juristischen Beistand, zumindest zur Ausformulierung der Vergleichsvereinbarungen, geholt
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