"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Auszahlung statt Urlaub  (Gelesen 3643 mal)

Roja54

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Auszahlung statt Urlaub
« am: 16. Juni 2008, 10:38:50 »

Hallo an Alle Wissenden und Unwissenden des Forums  :wink:,

zunächst ein riesiges DANKESCHÖN AN ThoFa für die Hilfe beim Thema
" Unklare Überstundenberechnung"


Nachdem ich (die zahlende Stelle noch nicht ) nunmehr schlauer bin in Sachen Überstundenberechnung  :whistle:, gleich die nächste Frage:

Wie wird ausbezahlter Urlaub vom Vorjahr (850 € brutto), den man aus betrieblichen Gründen nicht machen konnte, pfändungsmäßig berücksichtigt, bzw. wird das überhaupt berücksichtigt ?

vielen Dank im Voraus für die Beantwortung

liebe Grüsse

Roja

Off Topic @ ThoFa...Ich fürchte, dass besagte Anwältin der Arbeitgeberin eine Auslegung findet um nicht nachzahlen zu müssen  :cry:. z.B. : dass mir, bei bereinigtem Nettobezug weniger gepfändet wird, als nur bei Grundlohnzahlung oder, dass Sie das dem Gericht ( Betreuung/Vormundschaft d. Arbeitgeberin) nicht rechtfertigen kann oder will. Nehme Letzteres an !!!

 
Gespeichert
<em>Der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt</em>.
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Auszahlung statt Urlaub
« Antwort #1 am: 16. Juni 2008, 12:12:18 »

die Abgeltung für nicht gewährten Urlaub (m.E. in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht zulässig) unterliegt soweit ich mich erinnere der Pfändung wie Arbeitseinkommen. Dito wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und deshalb der (Rest-)Urlaubsanspruch abgegolten wird.

Das ist beides kein Urlaubsgeld sondern eine Art Schadenersatz.




Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Roja54

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Re: Auszahlung statt Urlaub
« Antwort #2 am: 16. Juni 2008, 12:47:09 »


die Abgeltung für nicht gewährten Urlaub (m.E. in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht zulässig)

Mir wurde der Urlaub nicht, nicht gewährt, sondern ich konnte keinen Urlaub machen, weil die Mutter einer Kollegin verstorben war und ich diese Arbeitstage mit übernehmen musste und ein anderer Urlaubstermin war ebenfalls aus "betrieblichen" Gründen nicht möglich. Daher Auszahlung. Das dürfte wohl ein Ausnahmefall sein, unabhängig davon ob das zulässig ist oder nicht.
 

 unterliegt soweit ich mich erinnere der Pfändung wie Arbeitseinkommen. Dito wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und deshalb der (Rest-)Urlaubsanspruch abgegolten wird.

Das Arbeitsverhältnis besteht noch.

Das ist beides kein Urlaubsgeld sondern eine Art Schadenersatz.

Aber jetzt weiss ich, dass der Betrag genauso den Pfändungsgrundsätzen unterliegt und das war ja meine Frage...

also vielen Dank für die Antwort

liebe Grüsse

Roja
« Letzte Änderung: 16. Juni 2008, 13:33:12 von jafern »
Gespeichert
<em>Der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt</em>.
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz