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Autor Thema: Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...  (Gelesen 8850 mal)

rbrech

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Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...
« am: 26. Februar 2018, 11:47:47 »

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation: Habe ca 300 000 Euro Schulden auf ca 40 Gläubiger verteilt. Habe noch eine LV mit ca 30 000 Euro Guthaben. Nur ein Gläubiger hatte die gepfändet, mir ist es aber gelungen durch Fehler der Versicherung, mich mit dem Gläubiger zu vergleichen, so dass nun die LV frei ist. Auf mein eigenes Konto kann ich nun die LV nicht auszahlen lassen, da das Konto gepfändet ist (allerdinges nur mit ca 3000 Euro). Ist auch kein Problem das Guthaben auf das Konto meiner Mutter überweisen zu lassen, NUR ist die Versicherung gezwungen das FA darüber zu informieren. Problem ist, dass ich da auch noch ca 20 000 Euro Schulden habe:-( Kann das FA dann an meine Mutter herantreten? Oder hat das nur einen steuerlichen Hintergrund (Auszahlung versteuern wäre aufgrund von Steuerrückstellungen kein Problem)? Das Guthaben soll für Vergleichszahlungen dienen...

Danke für Eure Antworten,

Gruss
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KarlPaul

Antw:Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...
« Antwort #1 am: 26. Februar 2018, 20:58:03 »

Idee: Was gehen könnte wäre das Geld an Deine Mutter zu verschenken. Freibetrag 100.000 € reicht aus.

Hat in einem etwas ähnlichen Fall in meiner Bekanntschaft mit der Ehefrau funktioniert. 
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eidechse

Antw:Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...
« Antwort #2 am: 27. Februar 2018, 14:28:19 »

Eine Schenkung ist aber anfechtbar.

Und was man nicht vergessen sollte ist, dass man auch immer mal ein Auge auf die Strafbarkeit haben sollte.

Besser mit offenen Karten spielen und eine Gesamterledigung anstreben oder dann den Weg in die Insolvenz gehen.
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rbrech

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Antw:Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...
« Antwort #3 am: 28. Februar 2018, 09:38:41 »

Ja, vielleicht wäre das mit Schenkung möglich. Tatsächlich schulde ich meiner Mutter auch noch Geld, aber eben nicht so viel.

Strafbar ist es ja nicht, dass Geld auf ein anderes Konto überweisen zu lassen, sonst würde die Versicherung das ja auch nicht machen. Strafbar wäre es gewesen bei der EV die LV zu verschweigen, das habe ich nicht gemacht. Das FA hat keine eigene EV von mir abgenommen und weiß deshalb wohl nichts von der LV.

Also kann das FA jetzt tatsächlich bei meiner Mutter anklopfen und das Geld fordern? Eigentlich kann das doch nicht sein. Ein Insolvenzverwalter könnte das natürlich machen, wenn ich Insolvenz beantragen würde, das ist klar.

Hm, dann muss ich jetzt abwarten was passiert, ich hätte nur noch bis Morgen die Möglichkeit das Geld auf mein eigenes Konto überweisen zu lassen, aber dann wären davon gleich ca 3000 Euro weg und ich brauche das Geld ohnehin bei meiner Mutter, weil die ja die Vergleiche zahlen soll, das kann ich ja schlecht selbst...
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eidechse

Antw:Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...
« Antwort #4 am: 28. Februar 2018, 18:04:11 »

Zitat
Strafbar ist es ja nicht, dass Geld auf ein anderes Konto überweisen zu lassen, sonst würde die Versicherung das ja auch nicht machen. Strafbar wäre es gewesen bei der EV die LV zu verschweigen, das habe ich nicht gemacht. Das FA hat keine eigene EV von mir abgenommen und weiß deshalb wohl nichts von der LV.

Haben Sie sich schonmal mit § 283 StGB oder §§ 283 c oder d StGB beschäftigt? Der Tipp, dass Geld einfach mal an die Mutter zu verschenken, kann sehr wohl nach hinten losgehen, wenn  man sich die Straftatbestände mal ansieht. (Bei Ihnen scheint ja bereits Zahlungsunfähigkeit vorzuliegen.)

Zitat
Also kann das FA jetzt tatsächlich bei meiner Mutter anklopfen und das Geld fordern? Eigentlich kann das doch nicht sein. Ein Insolvenzverwalter könnte das natürlich machen, wenn ich Insolvenz beantragen würde, das ist klar.

Wieso sollte das nicht sein können? Dafür gibt es ein Gesetz, nämlich das Anfechtungsgesetz. Das Finanzamt ist auch einer der wenigen Gläubiger, der dieses Anfechtungsgesetz auch mal anwendet. Die brauchen nämlich nicht ein langwieriges Klageverfahren sondern machen das alles mit Bescheiden. Und die Gefahr, dass das FA von der Lebensversicherung Kenntnis erhält, ist relativ groß, weil die Versicherung direkt an das FA Einkommensteuer aus der Versicherung abführt bzw. die entsprechenden Meldungen macht.

Zitat
Hm, dann muss ich jetzt abwarten was passiert, ich hätte nur noch bis Morgen die Möglichkeit das Geld auf mein eigenes Konto überweisen zu lassen, aber dann wären davon gleich ca 3000 Euro weg und ich brauche das Geld ohnehin bei meiner Mutter, weil die ja die Vergleiche zahlen soll, das kann ich ja schlecht selbst...

Ich weiß ja nicht, ob dieser Vergleich im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren geschlossen werden soll oder ob das eine Schuldenbereinigung völlig außerhalb der Insolvenz werden soll. So oder so werden aber vermutlich Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen abgefragt werden. Es würde mich schon sehr wundern, wenn dies nicht erfolgt. Wenn Sie dann die Angaben nicht wahrheitsgemäß machen, dann kann auch dies wieder komplett nach hinten losgehen.
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rbrech

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Antw:Auszahlung von Versicherung auf fremdes Konto...
« Antwort #5 am: 01. März 2018, 16:25:08 »

Ok, also Geld beiseite schaffen ist verboten, verständlich. Aber wenn ich das Geld auf das Konto meiner Mutter überweisen lasse, ist das Geld ja auch nicht weg, es ist ja noch vorhanden. Wenn das FA dann das Geld holt, wäre es natürlich schlecht. Wie ist es denn überhaupt mit so einem Vermögen in meiner Situation? Es ist nicht mehr gepfändet und das Geld ist vorhanden. Wenn ich jetzt irgendwelche Gläubiger davon bezahlen würde, wäre das doch Gläubigerbevorzugung und somit auch unrechtmässig. Also rein rechtlich müsste ich jetzt warten, bis wieder ein GV vor der Tür steht und das Geld holt, oder was gibts noch für Möglichkeiten? Mein Plan ist es ja, das Geld zu verteilen auf alle Gläubiger ohne Beantragung einer Insolvenz. Das wäre für alle Beteiligten die beste Lösung.
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