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Autor Thema: Autoschlüssel und Geschäftsschlüssel wann und an wen geben?  (Gelesen 2190 mal)

AEmaus

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  • Beiträge: 18

Hallo liebe Leute  :hi:
Ich bin nun kurz davor den Antrag beim AG abzugeben und habe ein paar fast banale Punkte die mir Kopfzerbrechen bereiten. :mad2:

Ich werde am ersten Juliwochenende von HH nach AC umziehen. Zu diesem Zeitpunkt wird es aber wohl noch keinen vorläufigen IV geben. Ich werde (bekanntlich aus Geldnot) nicht die Möglichkeit haben so schnell wieder nach HH zu kommen. WAS mache ich mit den Schlüsseln für den Leasingwagen und die Geschäftsfläche?

Wenn ich den Schlüssel des Mietobjekts an den Vermieter gebe, hat der die Möglichkeit sich schon an irgendwelchen Sachen zu bedienen.  :gruebel: Und wer kontrolliert, dass er das auch offiziell macht und nicht einfach mal so verschwinden lässt?  :nono:
Leider ist meine Ware nicht in einem klar aufgestelltem Warenbestand, dass ich nachher ganz klar sagen kann, dass was fehlt.

Und stell ich den Leasingwagen bei dem Händler auf den Hof und lass mir die Übergabe der Schlüssel quittieren? Was ist wenn die, berechtigter Weise, komische Fragen stellen? :neutral:

Ich danke für eure Antworten!
Genießt die Woche,
Aemaus
Gespeichert
 

tomwr

Re: Autoschlüssel und Geschäftsschlüssel wann und an wen geben?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2011, 19:12:23 »

Keine Freunde in der alten Heimat ?
Ansonsten kann man die Schlüssel auch mitnehmen und auf Anforderung z.B. im gepolsterten Briefumschlag per Einschreiben versenden.
Wobei ich ja mit dem Leasing Auto nach Hause fahren würde. Noch ist er in Deiner Verfügungsgewalt und kann von Dir genutzt werden sofern keine Sicherungsmassnahmen vom Gericht oder IV getroffen wurden bzw. solange der IV die Insolvenzmasse nicht offiziell in Besitz nimmt.

Warum wurde der Antrag nicht an dem neuen Wohnort in AC gestellt ? Wäre vielleicht besser gewesen. Aber auch die Post kann man umleiten, sollte dem Gericht aber schnellstens die neue Adresse mitteilen.
Gespeichert
 
 

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