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Autor Thema: bald außergerichtlicher Vergleich wohne noch zu Hause  (Gelesen 2348 mal)

mggm2000

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bald außergerichtlicher Vergleich wohne noch zu Hause
« am: 22. Dezember 2012, 19:58:58 »

Hallo,

mein guter Freund und gleichzeitig Anwalt wird bei mir (30Jahre) bald einen außergerichtlichen Vergleich starten.
Es handelt sich um 5-6 Gläubiger (Kreditkarten, Banken).
Ich wohne noch zu Hause spielt das irgendeine Rolle?

Ich frage deshalb sollte die Einigung scheitern muss ich ja in die Insolvenz.
Bin Einzelkind.
Meinen Eltern geht es gut und sie sind noch nicht so alt.
Ich werde das Haus zukünftig mal erben wenn ihnen was passieren sollte.


« Letzte Änderung: 22. Dezember 2012, 20:47:09 von mggm2000 »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: bald außergerichtlicher Vergleich wohne noch zu Hause
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2012, 21:43:33 »

Hi,

deine Frage ist nun?? Du wirst dein pfändbares Einkommen abgeben müssen egal wo du wohnst.

Falls du während der Inso erben solltest gehört im eröffneten Verfahren alles den Gläubigern und in der WPU geht das Erbe zur Hälfte an die Gläubiger.
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Der_Alte

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Re: bald außergerichtlicher Vergleich wohne noch zu Hause
« Antwort #2 am: 24. Dezember 2012, 13:48:00 »

Es spielt keine Rolle, ob man von seinem Einkommen Miete zahlen muss oder noch zuhause wohnt. Die Pfändungsgrenzen sind immer gleich.

Da Sie noch jung sind und Ihre Eltern auch noch nicht so alt, dürfte die Frage des Erbes wohl in den nächsten sechs Jahren nur unter sehr unglücklichen Umständen eine Rolle spielen.
Ansonsten ist das Vermögen Ihrer Eltern für Ihr Verfahren völlig unerheblich.
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