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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI  (Gelesen 3190 mal)

claudi1278

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Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« am: 28. Januar 2013, 17:33:55 »

Hallo,
ich bin neu hier in dem Forum und überlege eine Privatinsolvenz anzumelden.
Folgende Frage/en
Ich habe damals eine Bürgschaft für meinen Ex-Freund unterschrieben, dieser Kredit liegt schon länger zwecks Kündigung beim Anwalt die Zahlung hier sind geregelt und die Anwälte insoweit auch zufrieden mit der Zahlung
Wie ist das fällt dieses Geld mit in eine PI wenn ich dieses beantrage?
Ebenso haben wir noch eine gemeinsame Eigentumswohnung 50/50 im Grundbuch, diese Bank will nun trotz regelmäßiger Zahlung den Kredit nicht verlängern was ist nach Zwangsversteigerung mit dem Restbetrag wird der 50/50 aufgeteilt?

Vielen Dank schonmal
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Der_Alte

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Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #1 am: 28. Januar 2013, 20:22:21 »

Bürgschaft und Restkredit von der Wohnung gehen beide mit in die Insolvenz.

Die bei der Zwangsvollstreckung übrig bleibene Forderung ist eine Gesamtschuld, jeder steht also für den Gesamtbetrag ein. Besser wäre allerdings, die Wohnung mit Zustimmung der Bank vorab zu verkaufen und so die Restforderung klein zu halten.
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claudi1278

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Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #2 am: 29. Januar 2013, 10:09:38 »

Vielen Dank erstmal für die schnelle Rückmeldung, leider ist dies nicht möglich
die Wohnung vorab zu verkaufen da sich mein Ex-Freund einen scheiß (entschuldigung für diesen Ausdruck) interessiert. Ihm ist es egal was passiert und auf diverse Schreiben der Banken hat er noch nie reagiert. Da liegt das Problem
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Insokalle

Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #3 am: 29. Januar 2013, 11:10:47 »

Es ist keine Gesamtschuld. Bürge und Hauptschuldner können keine Gesamtschuldner sein, denn der Bürge haftet nachrangig nach dem Hauptschuldner.
Das bedeutet, bleibt ein Restdarlehen nach dem Verkauf des Grundstücks, dann haftet dafür zunächst der Hauptschuldner. Ist von dem nichts zu bekommen, kann die Bank den Bürgen in Anspruch nehmen. Geschieht das und kann der Bürge nicht zahlen, ist ein Insolvenzverfahren möglich.
Ist ein Insolvenzverfahren möglich, wenn der Bürge noch nicht in Anspruch genommen wurde? Das sollte der Fall sein, wenn die Inanspruchnahme sehr wahrscheinlich ist, denn auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund (§ 18 InsO). Die Bürgschaftsforderung wird zu den Insolvenzforderungen gezählt.

Tückisch beim Insolvenzantrag: Zahlungen, die der Bürge leistet, kann er sich vom Hauptschuldner wiederholen. Das ist eine Forderung, die der Bürge in seinem Insolvenzantrag angeben sollte, auch wenn sie keinen Wert mehr hat, weil beim Hauptschuldner nichts zu holen ist.

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claudi1278

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Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #4 am: 29. Januar 2013, 13:36:47 »

Der Anwalt teilte mir mit, dass ich von keiner Bank mehr ein Konto bekommen würde.  :cry:
Ich weiß jetzt auch nicht was das Beste vorgehen ist, soll ich einer evtl. "neuen" Bank von einer bevorstehenden PI erzählen
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Neustart2011

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Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #5 am: 30. Januar 2013, 17:08:29 »

wechseln sie erst den Anwalt und dann die bank
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claudi1278

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Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #6 am: 31. Januar 2013, 14:46:48 »

Um den Bankwechsel ging es mir ja wie man sich am Besten verhalten sollte..
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Insokalle

Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #7 am: 31. Januar 2013, 18:23:08 »

Schwierig, ein Patentrezept zu finden. Wie man hier liest, sind einige gut damit gefahren, wenn sie bei der neuen Bank gefragt haben, ob ein bevorstehendes Insolvenzverfahren ein Problem wäre. Schützt trotzdem nicht unbedingt vor Kündigungen.
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claudi1278

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Re: Fällt eine Bürgschaft mit in die PI
« Antwort #8 am: 08. Februar 2013, 16:55:18 »

Super zum glück eine nette Bankangestellte gefunden mit der man offen Reden konnte  :juchu:
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