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Autor Thema: Frage zu Sofortüberweisung  (Gelesen 1784 mal)

Nixmehrda

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Frage zu Sofortüberweisung
« am: 08. April 2013, 11:21:46 »

Kann eine ausgeführte Sofortüberweisung noch zurückgeholt werden?
Hintergrund ist kein Problem zwischen Käufer und Verkäufer,
sondern es geht darum ob es die Bank des Käufers noch kann?
Das Konto des Käufers war auf Grund einer Pfändung etwa zeitgleich
ohne Deckung, die Bank hat es aber verpeilt oder nicht beachtet und hat
die Sofortüberweisung ausgeführt und das Geld ist auch beim Verkäufer angekommen.
Inzwischen sind fast 2 Wochen vergangen, aber die Bank des Käufers
hat bisher die Sofortüberweisung auf dem Konto nicht verbucht.
Was kann noch passieren?
Kann sich der Verkäufer sicher sein den Kaufpreis zu behalten?
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waldi

Re: Frage zu Sofortüberweisung
« Antwort #1 am: 08. April 2013, 11:32:33 »

Eine Überweisung kann meines Wissens niemals zurückgeholt werden.
Das wäre ja auch dramatisch, wenn ich beispielsweise als Verkäufer mit der Herausgabe der Ware warte, bis das Geld auf dem Konto ist - und dann wird es wieder zurückgezogen!

Bei Scheckzahlung, ja, da ist so ein Verfahren möglich.
Und deshalb sind Scheckzahlungen ja auch immer verpönt gewesen.
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misstraut2011

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Re: Frage zu Sofortüberweisung
« Antwort #2 am: 08. April 2013, 11:37:57 »

Hallo,

meines Wissens kann eine selbst durchgeführte Überweisung innerhalb von 24 Stunden zurückgeholt werden, sofern sie nicht schon dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Dann kann eine Rückbuchung nur mit Einverständnis des Empfängers erfolgen.

LG
MissTraut
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Nixmehrda

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Re: Frage zu Sofortüberweisung
« Antwort #3 am: 08. April 2013, 11:47:58 »

Ja , Danke.
Es hat sich jetzt auch so in den letzten Minuten geklärt.
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