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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage zur Privaten Insolvenz!  (Gelesen 6549 mal)

Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« am: 07. Dezember 2006, 00:11:32 »

Hallo!
Ich hoffe ich schreibe das jetzt ins richtige Forum rein....
ich schreibe erstmal was zu meiner Lebenssituation:
Bin seit Sep.05 getrennt von meinem Mann.Wir haben 2 Kinder.Haus gekauft Okt.00!
Meine Anwältin meinte,das wir uns erst Scheiden lassen sollen,wenn das Haus verkauft ist.Sioeht aber schlecht aus.mein Ex hat ja seit Anfang 06 auch wieder Lstk. 1,und damit fast 600€ weniger.Er kann keinen Unterhalt zahlen,da wir auch Schulden haben,und das Haus noch mit eingerechnet wird.

So,nun zu den Schulden:
ca. 7500€ Dispo
ca. 3500€ Auto/in Raten
ca. 15000€ Schulden,falls das Haus verkauft wird

Ich habe schon mal mit einen Schulnerberater tel.
Der meinte halt,wenn mein Ex das Haus nicht mehr halten kann,soll er die Raten einstellen.
Und dann der Bank den verkauf des Hauses überlassen.Und wenn das geschehen ist,die Insolvenz anmelden.Er meinte noch,das es wohl außergerichtlich klappen würde!

Nun zu meinen Fragen:
1.Wenn mein Ex die Raten fürs Haus einstellt,kam man dann eine Lohnpfändung machen?
2.Was kommt nach der Insolvenz?Kann man dann wieder z.B. einen Kredit aufnehmen,oder sich selbstständig machen?
3.Mein Mann hat einen Nettolohn von knapp 1600€.Wenn das Haus weg ist,bekommen dann est die Kinder Unterhalt,und dann die Gläubiger?
Was gibt es denn noch so zu beachten?

Vielen lieben Dank
Tanja
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paps

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2006, 17:02:08 »

zuerst mal willkommen im Forum.

Weshalb Ihre Anwältin und die SB auf den vorherigen verkauf des Hauses drängt, kann ich jetzt im Augenblick nicht beurteilen.
Wenn Sie beide Kreditnehmer sind, bringt das eigentlich gar nichts, außer dass die Gerichtskosten verringert werden, da der Streitwert geringer wird. Eventuell müßten Sie auch die Verfahrenskosten für die eröffnung selber zahlen.
Wie Sie selber schreiben, blieben aber dann noch immer Schulden (mind. 15.000).

Sind Sie beide Kreditnehmer und Ihr Mann stellt die Ratenzahlung ein,   wird sich die Bank an Sie wenden.
Oder eben selber das Haus verwerten.
Gehaltsabtretungen die zur Lohnpfändungen führen werden im Zusammenhang mit Immobilien seltener vereinbart.

Sie können, nach der RSB + 3 Jahre mit einer halbwegs sauberen Schufa rechnen.
Ob und wie Sie einen Kredit inzwischen bekommen, vermag ich nicht einzuschätzen.

Eine selbständige Tätigkeit ist nicht abhängig von der Inso, sollte aber vom Gewinn immer den Lebensunterhalt sichern.

Es bekommen beide Geld, sofern etwas pfändbar ist. (bei 1.600,- = 15,01)
Der Unterhalt ist aber gesichert.
Eventuell auch Ihr Unterhalt.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2006, 21:07:54 »

Danke erstmal für die schnelle antwort.
Ich veruche ertmal Ihre Fragen zu beantworten!

Warum wir mit dem Haus verkauf warten sollen,weiß ich so genau auch nicht.
Sie meinte halt,meine Anwältin,das es einfacher wäre.Halt nicht so kompliziert.Und wir hätten dann halt auch weniger Wert,den man wohl aufteilen muß!
Aber wir verstehen und noch ziemlich gut,schon alleine der Kinder wegen.Daher ist eine Scheidung bisher auch noch kein Thema gewesen!
Aber wird auf jedenfall kommen!
Und warum der SB meinte das wir bis zum verkauf warten sollten,war glaube ich darum,das man dann erst den konkreten SChuldenberg weiß!
Bei mir kann die Bank ja nix holen.Bin zur Zeit in Elternzeit und danach muß ich mir erst noch was Halbtags suchen!

Würde es sich lohnen,mit der Bank zu reden,das die das Haus verkaufen für uns?Oder machen wir uns da mehr Probleme.Nach dem Motto \"Schlafende Hunde wecken\"!
Ich weiß ja nicht,was da auf uns zukommen kann!!!
Damals bei dem Gespräch mit der Bank,haben wir das Gefühl gehabt,das es wohl ziemliche Probleme geben kann,wenn mein Ex nicht mehr zahlen kann.

Mit dem Kredit meinte ich nciht,das ich den in der Insolvens haben will.Sondern erst,wenn alles vorbei ist.Man weiß ja nie,was noch so im Leben kommt.
Ich konnte mir bisher ja nicht vorstellen,das man nach den 6-7 Jahren allers wieder so machen kann,als wenn man nie Schulden hatte!ich dachte immer,das es irgendeine Konsequenz gibt,wenn man eine Insolvenz macht.

Also wegen dem Unterhalt habe ich mir noch keinen kopf gemacht.Im Moment zahlt er halt alle Raten,daher bekommen wir keinen Unterhalt.
ich weiß ja auch noch nichtmal,ob ich überhaupt welchen bekomme....
Jedenfalls gibt es den erst,wenn das haus weg ist.

Aber eine Frage habe ich noch:
Es sind ja unserer beiden Schulden.
Müssen wir dann beide eine Insolvens anmelden?Oder wie wird das dann gemacht?
Und eins noch.
meine Schwester hat auch eine private Insolvens angemeldet und auch durchbekommen.Aber die hat das über einen Anwalt gemcht.
Gibt es dabei unterschiede,ob man zum Anwalt oder SB geht?
Und wer zahlt das den alles?

Danke erstmal.

Viele liebe Grüße
Tanja
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paps

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2006, 17:06:28 »

Nun ja.
Prinzipiell gilt, wenn der Verkehrswert des Hauses geringer ist als die Restschuld, wird der Grundbuchgläubiger die Zwangsversteigerung in der Inso betreiben. Nach Freigabe durch den IV. Damit wird er automatisch besser gestellt als die anderen Gläubiger.

Wenn Ihre Schwester bereits eine Insolvenz laufen hat, wird Sie keinen Kredit zur Ersteigerung bekommen. Bar dürfte ja auch nichts vorhanden sein.  :-D

Wenn Sie die raten nicht mehr tragen können, sollten Sie wirklich loslassen und Inso anmelden. Allerdings müßte es dann jeder für sich tun, da es im Privatbereich keine Familieninsolvenz gibt.

Sie können mit der Bank reden, ob diese parallel zu Ihren Bemühungen einen Verkauf vorantreiben möchte.
Ausgangspunkt könnte die Klärung der Zahlungsschwierigkeiten sein.

Da die Immobilie nur einen fiktiven Wert für Ihre Kinder hat, steht denen als Nichteigentümer sehr wohl Unterhalt zu.
Und diesen sollten Sie auch, zur Not unter Einbeziehung des Jugendamtes ,einfordern.

Was nun besser oder schlechter ist, vemag ich nicht zu sagen. Aber die Aussage zur Immo durch die SB läßt mich dann schon zweifeln.

Der Hauptunterschied dürfte aber in der Wartezeit liegen.
Sofern Ihr Amtsgericht noch Beratungsscheine ausstellt, kann auch die Einbeziehung eines Anwaltes eine preiswerte Variante sein.

Sollten Sie sich an einen gewerblichen Berater wenden wollen, fragen Sie bitte hier vorher nach, welche Erfahrungen es zu diesem gibt.
Sie können auch unsere Datenbank nutzen, dort ist zumeindest ein Teil schon getestet.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2006, 21:54:06 »

Hallo!
Also Sie haben da wohl etwas falsch verstanden...
meine Schwester will nciht unser Haus ersteigern.Sie hat ja nix.
Sondern ich wollte nur fragen,ob es unterschiede gibt,ob man zum Anwalt oder zur SB geht!Alleine vom preislichen her.

Im Moment lebt mein Ex-Mann im Haus und zahlt die Raten weiter.Alle,auch fürs Auto und den Dispo!Ich zahle im Moment gar nix.Daher hat mir meine Anwältin auch ausgerechnet,das wir keinen Unterhalt bekommen,das mein Mann,unsere gemeinsammen Schulden tilgt.
Wir sind noch nicht geschieden.

Ich habe meinem Ex davon rzählt,das ich hier im Forum schreibe,und was ich als Antworten schon bekommen habe.
Da meinte er,das ein bekannter ihm erzählt hat,das er nach der privaten Insolvenz keinen Kredit mehr bekam.Wohl auch keinen kauf im Versandhaus.

Können Sie mir vielleicht sagen,oder einen Link nennen,wo ich lesen kann,was einem in und nach der insolvenz auf einem zukommt?

Ich kann mir immer noch nicht vorstellen,das man danach wieder von Null anfängt.ich meine,das die Schufa (fast) rein ist!
Irgendeinen nachteil muß doch die Insolvenz haben!?
Denn sonst kann ich mir nicht erklären,wieso es soviele nicht tun?

Vielen Dank
Tanja
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ThoFa

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2006, 23:28:11 »

Hallo,

das ist mit der Schwester war in einem anderen Thread, da hat der Paps wohl was verwechselt.  :-D

Sie sollten sich nicht darauf verlassen, was Bekannte oder sonstige \"Experten\" sagen.
Und noch viel weniger sollten Sie überhaupt über einen Kredit nach der insolvenz nachdenken. ;-)

Und wir sollten froh sein, dass nicht alle in Insolvenz gehen, die gehen müssten. Dann wären nach Berechnungen die Gerichte auf einen Schlag für zwei Jahre lahm gelegt.  :pfeifen:

Im Prinzip würde ich es auch erst mit dem verkauf des Hauses versuchen, wenn Sie Glück haben bleiben am Ende vielleicht sogar weniger Schulden übrig und Sie müssen gar nicht in die Insolvenz. Was aber der tatsächlich richtige Weg ist, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.

MfG

ThoFa


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Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #6 am: 12. Dezember 2006, 23:38:46 »

Hallo!
War ja auch nicht böse gemeint wegen der Verwechslung! :-D

Und wegen dem Kredit:
Ich überlege ja nicht,gleich wieder neue Schulden zu machen.Aber es gibt nun mal Sachen oder Umstände,wo man einen Kredit benötigt,z.B. Autokauf.....

Wir versuchen schon seit 1Jahr das Haus loszuwerden.Aber seit die Eigenheimzulage weggefallen ist,kaum noch Chancen!
Und inserrieren bei uns in der Zeitung kostet für 4w gute 200€!Und das kann sich keiner von uns erlauben.

Ich weiß auch nicht,ob es gut ist,die Bank zu bitten,einen Käufer zu suchen!Man will keine schlafenden Hunde wecken!

Aber eine Frage fällt mir doch noch ein :pfeifen: :
Wir haben die Schulden ja in der Ehe gemacht,also sind wir beide Schuldner.Aber wie sieht das denn nach der Trennung aus?Müssen wir dann beide Insolvenz beantragen?Oder kann das nur einer?
Wenn es nur einer macht,kann er dann für die ganzen Schulden beantragen,oder nur für die hälfte?
Ich bin ja im Moment noch im Erziehungsurlaub.Und danach kann ich aufgrund der Kinder nur eine Teilzeitstelle annehmen.
Mein getrennt lebender Mann arbeitet noch!

Viele liebe Grüße
Tanja
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ThoFa

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #7 am: 12. Dezember 2006, 23:44:43 »

Hallo,

beide können Insolvenz anmelden, in beiden Verfahren sind die Schulden zu 100 % anzugeben.

Glauben Sie es mir, meine Erfahrung zeigt, dass es nicht einen einzigen Grund als Privatperson gibt einen Kredit auszunehmen, schon gar nicht für ein Auto.  :pfeifen:

Was will die Bank denn machen ? Mit denen können Sie ruhig offen über die Situation sprechen. Die haben eher die Möglichkeit einen Käufer zu finden. Wenn Sie die Raten nicht mehr bezahlen können, zahlen Sie halt nicht mehr. Sie werden dann gut 1 1/2 jahre \"mietfrei\" wohnen, bis es zur Versteigerung kommt. Und die Insolvenz können Sie auch schon vor Versteigerung anlaufen lassen, sofern es sich bei Ihrer Immo nicht um eine so genannte Schrottimmo handelt, die keinesfalls veräußerbar ist.

MfG

ThoFa
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Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #8 am: 13. Dezember 2006, 00:00:10 »

Hallo!
Aber,wenn bei beiden die Schulden zu 100% angegeben werden müssen,wie wird das denn gemacht?
Das heißt dann aber auch,das es auch geht,das nur einer die gesamt Schulden angibt,und der andere nicht?
Wegen dem Kredit,das es auch ohne geht,weiß ich.
Aber doch nicht immer!?
Was ist,wenn man kein Geld hat zum sparen,aber das Auto kaputt geht,und man brauch unbedingt ein neues?
Ich will keine Diskussion anzetteln,aber mich würde interessieren,was man da machen kann?Ich wäre froh,wenn ich eine andere Lösung kennen würde! ;-)

Also eine Schrottimmo ist es wohl nicht....Glaube ich!
Wir wären die auch schon letzten Winter losgeworden,aber der \"tolle\" Makler war zu blöd sich pünktlich zu melden,da ist der Käufer abgesprungen!

Also ich habe nicht so das Problem,die Raten nicht weiterzubezahlen,sondern mein Ex!
Er wohnt dort halt noch,und hat halt Angst,das da sowas wie Lohnpfändung usw. kommen kann!

Aber als erstes werde ich wohl mal einen Termin bei der Bank machen.Da mein Ex leider nicht so gut mit solchen Situationen umgehen kann.Einfacher gesagt,er kann sich nicht so gut ausdrücken.Und mir dann weitergeben ist noch schlechter!
:manno:

Kann ich denn bei der Bank sagen,das mein Ex die Raten nicht mehr lange zahlen kann?Oder wäre das falsch?

Liebe Grüße
Tanja
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ThoFa

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #9 am: 14. Dezember 2006, 00:31:16 »

Hallo,

da Sie beide Kreditnehmer sind haften Sie auch beide gesamtschuldnerisch. Also muss auch bei beiden der gesamte Betrag rein.

Ich würde nichts davon sagen, dass die Raten in Gefahr sind, sondern den Verkauf mit der Scheidung begründen.

Zum Kredit: Dann kauft man sich ein Auto für 500,00 €, auch die halten noch ein bis zwei Jahre problemlos.  :pfeifen:

MfG

ThoFa
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Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #10 am: 14. Dezember 2006, 11:07:18 »

Das wir beide haften,das weiß ich ja.Aber wir stehen ja jeder nur zu 50% im Grundbuch.
Das würde ja bedeuten,das nur einer von uns die Insolvenz machen bräuchte!
Weil wenn wir beide machen,würde das ja dann doppelt gemoppelt sein,oder?

Liebe grüße
Tanja
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paps

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #11 am: 14. Dezember 2006, 17:50:48 »

Die Grundschuld an sich (Grundbuch) mag geteilt sein.
Das Grundstück wurde mit allem was dazu gehört belastet.
So gehört eben jedem von Ihnen die Hälfte.
Diese Schulden sind aber keine materiellen Schulden.

Der mit dem Haus zusammenhängende Kredit wird aber nicht geteilt. Hier haften beide Vertragspartner zu 100%

Gehen Sie jetzt allein in die Inso, erhalten Sie für Ihren Teil aus dem Kredit die RSB.
Die Grundschuld wird aber deshalb nicht zwangsläufig gelöscht.

Ihr Mann haftet dann eben zu 100%, da von Ihnen ja nichts mehr kommt.

Kann Ihr Mann die Raten auch nicht zahlen, wird die Bank von der Verwertungsrecht, welches sich aus der Grundschuld ergibt, Gebrauch machen.
Dann haften Sie beide(oder eben nur Ihr Mann) auch wieder zu 100% für die restliche Schuld.

Auch hier wird die Grundschuld nicht zwangsläufig gelöscht.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #12 am: 14. Dezember 2006, 23:13:24 »

Hallo Paps!
Ich hoffe ich verstehe das jetzt richtig...ist echt nicht einfach das alles so zu verstehen...Sorry wenn es nicht gleich klick macht!

Also würde das bedeuten,das es eigenldich nur Sinn macht,wenn mein Ex-Mann Inso anmeldet!
Ich kann ja nicht zahlen,und sie würden sich dann alles von meinem Ex-Mann holen wollen.

Schade,ich dachte,das ich sie anmelden könnte,da es am einfachsten für uns währe.

Sie hatten mir mal geschrieben,das ich bevor ich einen SB aufsuche hier mal schauen sollte.
Nach erfahrungen.
Wo war das denn nochmal?

Ich habe hier jetzt schon des öfteren gestöbert,aber habe nicht wirklich eine Antwort gefunden.Gibt es hier einen Leitfaden,wie so eine Inso abläuft?Was da auf einen zukommt?Auf was man alles achten muß?
Also wo man das mal verständlich erklärt nachlesen kann?
ich habe zwar eine SAche gefunden,aber da sind soviele unverständliche Sachen drin,das ich das nicht verstnden habe!

VlG
Tanja
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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #13 am: 14. Dezember 2006, 23:29:28 »

Hallo,

nein Sie verstehen es falsch. Wenn nur Ihr mann Insolvenz anmeldet, kommt die BAnk auf Sie zu mit der Forderung.

Sie haften gesamtschuldnerisch, also beide zu 100 %. Ist bei einem nichts zu holen, geht die Bank zum anderen.

MfG

ThoFa
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jafern

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #14 am: 14. Dezember 2006, 23:29:41 »

Zitat:


Also wo man das mal verständlich erklärt nachlesen kann?

ich habe zwar eine SAche gefunden,aber da sind soviele unverständliche Sachen drin,das ich das nicht verstnden habe!



Hallo Tanja,

hast Du Dich mal durch unsere Themenbereiche durchgearbeitet?
Oder ist das womöglich die Sache, die Du so unverständlich findest?  :-(

Falls dem so sein sollte: hilf uns, unser Angebot verständlicher zu gestalten; gerne nehmen wir Anregungen entgegen und versuchen diese umzusetzen!

Danke + Gruß
jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

Tanja

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #15 am: 15. Dezember 2006, 00:18:27 »

@ThoFa:
Ahhhh...also müssen wir beide anmelden!
Aber selbst wenn nur mein Ex anmeldet,und die würden dann auf mich zurückkommen,ich kann ja nix zahlen.Bin in Elternzeit und werde wohl vorraussichtlich die nächsten Jahre nicht Vollzeit arbeiten gehen.Da meine Kids noch zu klein sind.
Was wäre denn dann?Wenn nix zu holen ist?
Anderstrum wäre es ja auch nicht anderst.Wenn mein Ex Unterhalt für die Kids zahlt,ist danach ja auch kaum was zu holen.
Oder bin ich immer noch auf dem Holzweg?
Ist aber auch zähes Thema.Puh....

@jafern:
Genau da war ich schon.
Es ist ja gut beschrieben,aber halt viele Wörter sind mir nicht nachvollziehbar.
Aber eins fällt mir noch ein...Was zählt denn alles zu dem vermögen,wo berechnet wird,wieviel man abzahlen muß?
Zählen da auch Luxuxgüter zu wie Pc?

MfG
Tanja
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ThoFa

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Frage zur Privaten Insolvenz!
« Antwort #16 am: 15. Dezember 2006, 00:21:25 »

Hallo,

wenn Sie keine Insolvenz machen bleibt die Forderung bestehen und die Bank wird in regelmäßigen Abständen versuchen zu pfänden. Sie müssen die Eideststattliche Versicherung abgeben.

MfG

ThoFa
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