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Autor Thema: Fragen zu Privatinsolvenz  (Gelesen 2635 mal)

BabyLove

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Fragen zu Privatinsolvenz
« am: 14. November 2007, 14:55:36 »

Hallo zusammen
Ich bin neu im Forum,habe mir aber schon einige Themen durchgelesen!
Meine Mutter redet schon seit Monaten,das wir (ich und mein Mann) in die PI gehen sollen.
Nur mein Mann hat Angst,das wir von seinen Gehalt nix mehr haben werden  :Oh_no:

Wir haben ein grobes Gehalt  ( nur sein) von zwischene 1500 - 1750€ + Kindergld 154€ im Monat!
Davon zahlen wir alle verpflichtungen (Miete,Garage,Strom,Heizung,Telefon,Versicherungen)
Natürlich zahlen wir auch minimale Raten an paar Gläubiger!
Doch so langsam fällt mir alles über den Kopf.

Nun zu meinen Fragen:

Wieviel kann man bei meinen Mann von Lohn in der PI an den Treuhänder abgeben?
Hat auch eine Lohnpfändung von 18 € drauf!

Kann mein Mann sein Auto behalten,wenn wir wirklich ein PI machen werden.

Und wie würde es aussehen,wenn nur ich in die PI reingehe?
Wird da das Gehalt meines Mannes angerechnet?
Denn ich habe 0 Einkommen,bekomme nur das Kindergeld was ja nicht Pfändbar ist!

Über Antworten würde eich mich freuen
Udn danke schon jetzt allen,die mir Antworten  :cheesy:
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smallville

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Re: Fragen zu Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 14. November 2007, 15:38:16 »

Schau mal hier:

http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/lohnpf_tabelle_euro_neu.htm

Da findest Du die pfändbaren Beträge.
Dein Mann hat zwei unterhaltspflichtige Personen (Dich und Euer Kind)

Deine anderen Fragen überlasse ich den Experten, da ich mich damit nicht auskenne.

lieben Gruß
smallville
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BabyLove

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Re: Fragen zu Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 14. November 2007, 15:43:42 »

Danke Smallvillee für deine Antwort.

Diese Tabelle habe ich vorhin schon entdeckt und war erstaunt,das uns doch noch geld übrig bleibt
Nur da bleibt die Frag offen
Wie sieht es mit den 18 e aus,die schon auf der Lohnpfändung sind?

Müsste mann dann nicht von seinen Nettolohn den Pfändbaren Betrag errechnen und dann 18 € abziehen?

Das AG hat mich und meinen Mann zumindest schon für unpfändbar tituliert,was wir schriftlich haben
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smallville

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Re: Fragen zu Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 14. November 2007, 15:59:33 »

Da kenne ich mich nicht besonders gut aus, kann hier nur  von meiner Insolvenzverwalterin an meinen Arbeitgeber zitieren:

...soweit der Anspruch auf künftigen Lohn oder Gehalt bereits abgetreten, verpfändet oder im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet wurde, teilen Sie bitte mit , für welchen Gläubiger noch Sicherungsrechte bestehen, und in welcher Höhe die Forderungen noch nicht ausgeglichen sind.

Für den Fall dass im Wege der ZV künftige Lohn-oder Gehaltsforderungen bereits gepfändet wurden, mache ich auf Folgendes aufmerksam:

- Wurde das Verfahren zwischen dem 01. bis 14. eines Monats eröffnet so wird die Pfändung aufgrund der ZV am Ende diesen Monats unwirksam. Lohn-und Gehaltsansprüche für den Folgemonat sind dann an die/den Insolvenzverwalter auszukehren.

- Wurde das IV ab dem 15. eines Monats eröffnet, so wird die Pfändung erst am Ende des Folgemonats wirksam

Liegt eine Abtretung von Lohn-und Gehaltsansprüchen vor, so bleibt diese noch 2 Jahre wirksam. Erst nach Ablauf dieser 2 Jahre ist ein pfändbarer Betrag an den/die Insolvenzverwalter auszukehren.


Da ich keinerlei Pfändungen zuvor hatte kann ich nur erahnen was hier gemeint ist  :wink:

Heute abend sind aber die echten Profis hier , die können Dir das kompetent beantworten  :cheesy:

lg
smallville
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ThoFa

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Re: Fragen zu Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 16. November 2007, 17:31:51 »

Hallo,

die Lohnpfändung wird aufgehoben.

Ein Auto, welches zur Arbeit benötigt wird, ist nicht pfändbar. Ggf. ist aber eine Austauschpfändung denkbar, bedeutet das hochwertige Fahrzeug wird zur Masse gezogen und gegen ein billiges "getauscht".

Das Gehalt Ihres Mannes, wird in Ihrer Insolvenz nicht angerechnet.

MfG

ThoFa
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