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Autor Thema: Freistellung vom Bußgeldbezahlung  (Gelesen 2088 mal)

jh060820

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Freistellung vom Bußgeldbezahlung
« am: 11. Juni 2008, 01:09:17 »

Hallo zusammen ,

mich haben die guten Leute von der Polizei gelasert , was auch richtig ist weil ich zu schnell war .

Ich muss jetzt 80 Euro zahlen. Leider habe ich die 80 Euro nicht übrig . Da ich jeden Tag 120 km fahre,zwecks Arbeit .Und Monatsende bleibt nichts übrig .
Vor ca. 3 Jahre haben die mich auch geblitzt gehabt und ich sollte 120 Euro zahlen . Ich wollte damals Ratenzahlung machen zwecks Insolvenz und da haben die zu mir gesagt , " ich brauche das nicht zahlen , da ich ja nicht Zahlungsfähig bin,zwecks Insolvenz".

Jetzt möchte ich gerne die 80 Euro auch nicht zahlen , weil ich es einfach nicht kann .

Gibt es irgendwie ein Gesetz im Insolvenzverfahren das solche sachen regelt ??

Ich möchte da nicht einfach anrufen und sagen , ich brauche das nicht zahlen da ich ja nicht zahlungsfähig bin.

Ich möchte ja gerne das zahlen , weil ich ja auch zu schnell war , aber ich kann einfach nicht .

Weiß jemand rat ??

Mfg


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paps

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Re: Freistellung vom Bußgeldbezahlung
« Antwort #1 am: 11. Juni 2008, 21:05:11 »

Erstens werden die Forderungen aus Bußgeldern maximal als nachrangige Forderungen behandelt.

Höchstwahrscheinlich besteht also das alte Bußgeld auch noch nach der Inso, sofern nicht niedergeschlagen.

Jetziges Bußgeld ist keine Insolvenzforderung.
Könnte man nur versuchen, die Schuld einzugestehen und um Stundung ohne weitere Kosten bitten.
Ob das klappt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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