"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Freiwillige Zahlung  (Gelesen 2547 mal)

kati0065

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Freiwillige Zahlung
« am: 07. Dezember 2011, 14:09:57 »

Mein Verfahren endet wenn alles klappt Ende des Jahres, ich habe die ganzen Jahre gearbeitet war nie arbeitslos lag aber trotzdem immer unter der Pfändungsgrenze. Ich zahle auf das Konto des TH eine mtl. freiwillige Zahlung, ich weiss nun aber nicht ob das Geld für die Verteilung der Gläubiger ist, oder viell. um die Verf.kosten zu decken, was natürlich gut wäre, da bräuchte ich im Anschluss nicht mehr so viel zu zahlen. Die Kosten wurden zwar gestundet lt. AG aber wäre trotzdem mal interessant zu wissen für was die freiwillige Zahlung ist.

LG :gruebel:
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Freiwillige Zahlung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 14:46:16 »

Erstmal werden die Verfahrenskosten bedient, falls was über bleibt bekommen die Gläubiger anteilig Ihren Anteil !
Gespeichert
 

Schuldenheini

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Freiwillige Zahlung
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2011, 17:53:50 »

Falsch..erstmal bedient sich der TH an dem Pott.........der will ja auch Geld für seine "Dienste"....
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Freiwillige Zahlung
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2011, 18:03:05 »

Die Vergütung des Treuhänders ist Teil der Verfahrenskosten.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz