"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Geerbt was nun????  (Gelesen 3367 mal)

  • Gast
Geerbt was nun????
« am: 05. Oktober 2006, 17:34:02 »

Hallo bin neu hier, und habe mal eine frage...
Meine Oma ist gestorben meine beiden schwestern und ich sind die einzigen rechtmäßigen erben. eine meiner schwestern und ich haben das erbe angetreten.die andere schwester hat eine privatinsolvenz und das erbe ausgeschlagen ohne das mit ihrem insolvenzverwalter abzusprechen. durfte sie das überhaupt????denn wir vermuten sie hätte gar nicht ausschlagen dürfen ohne das mit ihrem insolvenzverwalter abzusprechen da das erbe ja auch an ihre gläubiger hätte gehen können... ich hab auch leider nicht so viel ahnung davon war die ausschlagung ihrerseits rechtens?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Geerbt was nun????
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2006, 22:34:33 »

Hallo,

das Ausschlagen des Erbes ist Ihr ureigenstes Recht, was der Insolvenzverwalter nicht verhindern kann.
Dennoch hätte Sie den Insolvenzverwalter das Erbe (und halt das Ausschlagen des gleichen) anzeigen müssen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

spotty

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Geerbt was nun????
« Antwort #2 am: 30. November 2006, 09:40:18 »

Zitat:


Hallo,



das Ausschlagen des Erbes ist Ihr ureigenstes Recht, was der Insolvenzverwalter nicht verhindern kann.

Dennoch hätte Sie den Insolvenzverwalter das Erbe (und halt das Ausschlagen des gleichen) anzeigen müssen.



MfG



ThoFa



Hallo, und wie verhält es sich mit dem sogenannten Pflichtanteil?
MfG
Jörg
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Geerbt was nun????
« Antwort #3 am: 30. November 2006, 15:46:36 »

Generell ist dies ja nur ein fiktiver Anspruch.
Sofern keine Ausnahmen vorliegen, kann der testamentarisch nicht Berücksichitgte /oder halt als Vorgriff auf ein mögliches Erbe
die Auszahlung an sich verlangen.
Mit der Ausschlagung im Erbfall wird auch auf den Pflichtteil verzichtet.
Es wäre in diesem Fall Aufgabe des TH zu prüfen, ob sich überhaupt ein lohnenswerter Anspruch ergeben hätte.
Schließlich ist die Rückabwicklung des verzichtes nicht ganz einfach und vorallem mit Kosten verbunden, die aus der Masse zu bestreiten wären.
[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz