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Autor Thema: Gläubiger Befriedigen  (Gelesen 1808 mal)

heinzi1

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Gläubiger Befriedigen
« am: 22. Dezember 2011, 02:25:26 »

Hallo,

kann jemand mir sagen ob ich während der Insolvenzprüfphase Gläübiger durch Vergleichszahlungen erledigen kann? Nach einem Urteil aus 2010 vom BGH soll es einem Schuldner gestattet sein nur während der Prüfphase Vergleiche zu erzielen. Die Besonderheit liegt darin das nur Pfändungsfreies Einkommen hierzu genutzt werden darf. Mein Insolvenzverwalter hat mir mitgeteilt das es nicht statthaft ist! Was ist nun richtig? Ich bin seit 3 Jahren in der Prüfphase!  :rougi:
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