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Autor Thema: Hoist Inkasso - Vergleich annehmen?  (Gelesen 5737 mal)

Matze377

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Hoist Inkasso - Vergleich annehmen?
« am: 08. März 2012, 11:18:07 »

Hallo miteinander!

Ich stehe kurz vor einem Vergleich mit den zwei o.g. Inkassounternehmen, bin jedoch nicht sicher, was genau diese gegen mich in der Hand haben.

Kurzer Überblick der Forderungshistorie:

1. Forderungssache

Betrag: 3300 Euro

-Kontokündigung der Commerzbank in 2008
-Eintragung in die Schufa der Commerzbank der Forderungssumme
-Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht in 03.2009 ausgestellt auf die Commerzbank.
-Erstes Inkassounternehmen (Konsul Inkasso) fordert die Summe, droht mit Vollstreckung in 2009
-Zweites Inkassounternehmen (nun Hoist) fordert die Summe, droht mit sofortiger Vollstreckung
-Nachfrage bei Konsul Inkasso ergab, dass sie nicht mehr zuständig seien, Hoist wäre mein Ansprechpartner
-Heute steht in meiner Schufa lediglich die Commerzbank drin sowie der Hinweis, dass die Forderung verkauft wurde. Weder Konsul noch Hoist sind in meiner Schufa eingetragen

Die Forderung seitens der Commerzbank ist berechtig, mein Konto war zu dem Zeitpunkt überzogen, da ich aufgrund gesundheitlicher Probleme meinen Job verloren habe.

Ich habe auf keins der Schreiben jemals reagiert, alles laufen lassen. Es kam zu keiner Vollstreckung.

Warum vollstreckt keiner? Weder ließ die Commerzbank, Konsul Inkasso, noch Hoist bisher vollstrecken.

Außer ca. 50 Inkassoschreiben, in denen jedes Mal eine sofortige Vollstreckung angedroht wurde, ist nichts passiert.

Das will mir nicht in den Kopf.

Der gerichtliche Mahnbescheid ist doch ein vollstreckbarer Titel oder hat dieser keinen Bestand mehr, wenn die Commerzbank nicht vollstrecken lassen hat?

Warum gibt das nachfolgende beauftrage Inkassounternehmen die Forderung an Hoist ab, ohne zuvor einen Vollstreckungsversuch eingeleitet zu haben?

In den letzten 3 Monaten habe ich erstmalig der Hoist AG geantwortet und meine finanzielle Lage geschildert.

Nun hat man mir eine Vergleichssumme von 1400,00 Euro angeboten, also ca. 60% weniger wie die Ursprungsforderung. Danach wäre die Angelegenheit komplett erledigt und ggf. die Schufa informiert.

Nur ist Hoist nicht in meiner Schufa eingetragen...

Auf Rückfrage bei der Commerzbank sieht man sich dort nicht mehr zuständig. Die haben keinerlei Infos mehr für mich, ich solle alles mit Hoist klären.

Spontan sieht der Vorschlag gut aus. 60% weniger und die Sache ist geklärt.

Nun hat mich jedoch ein Familienmitglied unsicher gemacht. Ich solle erstmal genau klären, ob hier ein Titel besteht und dieser auch bei der Hoist vorliegt.

Scheinbar gäbe es Fälle in denen die Bank nicht vollstreckte und "tote" Forderungen verkauft. Hat die Commerzbank eventuell etwas "verpasst"?

Ist der gerichtliche Vollstreckungsbescheid, ausgestellt auf die Commerzbank aus 2009 nun ein Titel, der 30 Jahre lange Bestand hat?

Falls ja, hat Hoist diesen Titel nun auch?

Sollte ich das nochmals bei Hoist anfordern?

Im zweiten Fall ist es ähnlich.


2. Forderungssache

Betrag: 350,00 Euro

-Forderung der Telekom in 2008
-Keine Eintragung der Telekom in der Schufa
-Mahnbescheid vom Amtsgericht in 05.2009 ausgestellt auf die Telekom.
-Inkassounternehmen lässt sich in die Schufa eintragen in 2009
-Inkassounternehmen fordert die Summe, droht mit sofortiger Vollstreckung

Vergleichsvorschlag über 250,00 Euro erhalten

Auch hier ist bisher nichts in Form von Vollstreckungsversuchen passiert. Nur Briefe, die ich nie beantwortet habe.

Wie soll ich mich denn nun am besten verhalten?

Die Vergleichvorschläge annehmen?

Beim Amtsgericht nachfragen, ob Titel bestehen? Bei den Inkassos nach Titel nachfragen?

Mir ist das nicht klar, da ich im ersten Fall einen "Vollstreckungsbescheid" vom Amtsgericht und im zweiten Fall einen "Mahnbescheid" erhalten habe. Untescheiden sich diese zwei Bescheide in Ihrer Form?

Ich möchte die Vorgänge aus meiner Schufa haben, bin mir aber aufgrund der Aussage des Familienmitgliedes nun unsicher.

Würde mich sehr freuen, ein paar Meinungen von euch zu bekommen.

Matze
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Insoman

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Re: Hoist Inkasso - Vergleich annehmen?
« Antwort #1 am: 08. März 2012, 15:38:12 »

zu 1)
Die Erklärung ist gar nicht so schwer..
Als die Commerzbank noch Inhaberin der Forderung war, hat sie wohl Konsul Inkasso mit dem Einzug beauftragt..
Es ist weiterhin durchaus üblich, dass die Hoist AG größere Forderungsposten aufkauft.
Mit dem Forderungsübergang wird auch der bestehende Titel übertragen..
Eine Einigung mit Hoist setzt Sie also in die Lage, die Herausgabe des Titels zu verlangen (Zug um Zug)..
Dass bisher keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen erfolgt sind, kann ganz unterschiedliche Gründe haben..
So muss etwa der Gläubiger für alle prozessualen Handlungen in Vorleistung treten..

zu 2)

Dass auf den Mahnbescheid kein Vollstreckungsbescheid gefolgt ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich..
Die Androhung einer sofortigen Vollstreckung würde insofern auch nicht passen, geht nämlich nur mit entsprechendem Bescheid..

Wenn sie über die Vergleichsgelder verfügen und keine weiteren nennenswerten Schulden haben, macht die Einigung Sinn..
Wickeln Sie alles schriftlich ab..
machen Sie zur Bedingung, dass die (bestehenden) Titel herausgegeben werden.

Um den Erledigungsvermerk bei der schufa werden Sie sich dann wohl selbst kümmern müssen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Matze377

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Re: Hoist Inkasso - Vergleich annehmen?
« Antwort #2 am: 08. März 2012, 18:44:47 »

Guten Abend und vielen Dank für die Antwort.

Jetzt wird mir das auch klarer.

Dennoch möchte ich noch einmal auf den Titel zurück kommen.

Keines der beiden Inkassounternehmen hat mir bisher eine Kopie/Nachweis des ihnen vorliegenden Titels vorgelegt.

Lediglich einen 3-Zeiler der Bank an Hoist mit dem Hinweis "die Forderung wurde an Hoist abgetreten" hat man mir geschickt.

Diesen Titel/Dokument müsst man mir doch im Vorfeld zeigen, bevor ich den Vergleich eingehe, oder sehe ich das falsch?

Was verstehe ich denn genau unter "Herausgabe des Titels"? Bekomme ich dabei ein Dokument, eine Erklärung der Hoist, dass die Zahlung erfolgte bzw. wie muss ich mir das vorstellen?



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Insokalle

Re: Hoist Inkasso - Vergleich annehmen?
« Antwort #3 am: 08. März 2012, 19:41:49 »

"Diesen Titel/Dokument müsst man mir doch im Vorfeld zeigen, bevor ich den Vergleich eingehe, oder sehe ich das falsch?"

Sie meinen einen Nachweis über die Abtretung der Forderung. Ich würde darauf bestehen. Kann ja jeder behaupten.


"Was verstehe ich denn genau unter "Herausgabe des Titels"? Bekomme ich dabei ein Dokument, eine Erklärung der Hoist, dass die Zahlung erfolgte bzw. wie muss ich mir das vorstellen?"

Ist die titulierte Forderung bezahlt, dann verlangen Sie den Titel heraus, also das Urteil, den Vollstreckungsbescheid usw.


Wenn Sie die Vergleichsbeträge in einer Summe zahlen können, ist es ja gut.
Aber hüten Sie sich vor den Ratenzahlungsverträgen der Inkassos, darüber habe ich  mich schon mehrfach ausgelassen.
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