"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: inso / neue Selbständigkeit  (Gelesen 2299 mal)

dakommeichdurch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
inso / neue Selbständigkeit
« am: 01. September 2006, 11:51:47 »

Hallo Miteinander,
habe nun alle Unterlagen beim Anwalt und mein Gewerbe abgemeldet. (seit 3 Monaten) beziehe gerade Hartz 4, habe aber ein Angebot ab 1.10 als freier Handelsvertreter zu arbeiten. Dazu ist ein Gewerbeschein nötig. Wie \"verträgt\" sich das mit dem Insoverfahren, ( bin noch in der aussergerichtlichen Phase)
Die Frage ist also ob ich trotz laufender Inso, eine neue Selbständigkeit beginnen darf, und noch eine ergänzende. Da ich für die Arbeit dann ein Fahrzeug benötige- kann dadurch der SB erhöht werden.?
Danke für kompetenten Rat. ( Mein Anwalt ist gerade in Urlaub und daher für diese Fragestellung nicht greifbar)
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
inso / neue Selbständigkeit
« Antwort #1 am: 01. September 2006, 19:54:43 »

Hallo,

grundsätzlich kann man eine Selbständigkeit auch in der Insolvenz weiterführen.
Innerhalb der Insolvenz ist dies allerdings regelmäßig mit Problemen mit dem IV verbunden, ist der Schuldner nur noch in der WVP, gibt es gar keine Probleme, die nicht lösbar wären.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz