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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??  (Gelesen 10857 mal)

Die_Anderen_waren_es

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #20 am: 30. August 2012, 19:06:45 »


Was nun die Steuererklärung anbetrifft so macht bei mir TH sowas nicht.
So wurde es mir jedenfalls gesagt.



Na das ist doch mal ne Aussage vom TH...ich wurde mir den Spass machen und ihn damit so richtig auflaufen lassen. Da sie ja verpflichtet sind, dem TH alle nötigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen, würde ich Spaßeshalber diese Unterlagen ans Gericht schicken, mit dem Hinweis das ihr TH damit nichts anfangen kann und sich nicht in der Lage sieht, eine Steuererklärung zu machen...wetten, er wird sie machen.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #21 am: 31. August 2012, 15:34:19 »

NAJA.
Mal sehen, mein Steuerantrag liegt noch beim Lohnsteuerhilfeverein.
Ich muss erst meine Nachzahlung zusammenbekommen.
Das ist ja in einer Inso und auch nach einem  Umzug der ja auch Geld kostet nicht so einfach.
Nun wohne ich zwar in einer billigeren Wohnung habe aber kein Geld mehr gehabt da ich Kaution auch Abführen musste.
Der Steuerantrag wird beim Hilfsverein noch bis Ende des Jahres liegen.
Ja und dann muss ich erst mal sehen, was ich zusammengekrazt habe.
So oder so wird TH ja auch was von einer Steuernachzahlung meinereiner zu Hören bekommen.
Entweder von mir, wenn ich Steuerberater ok. gebe es abzusenden und ich den Steuerbescheid mit der Nachforderung erhalte oder aber wenn TH irgendwann vom Finanzamt einen Bescheid meiner Steuerschuld bekommen würde.
Da frage ich mich doch gleich wie Gericht reagiert wenn  TH das nächste mal Bericht abgeben muss.
Keine Ahnung.

Jedenfalls und das sei hier angemerkt bekomme ich ja bedingt durch zwei Renten eine hohe Bruttorente und dadurch bin ich ja trotz Inso Einkommenssteuerpflichtig
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Lissi

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #22 am: 31. August 2012, 18:19:16 »

Mein IV sagte mir auch, er würde die Steuererklärung nicht machen. Bei mir waren mehrere Jahre "fällig".
Ich hab dann mal nix gesagt, das dann meinem Steuerberater geschildert und dieser  hat mir ein Schreiben ans Finanzamt in Kopie zukommen lassen, dass er selbst keine Steuererklärung macht sondern für entsprechende Jahre der IV wegen der Insolvenz. 
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #23 am: 01. September 2012, 08:38:28 »

Sehr geehrte Lisi.

Ich vermute mal, dass TH in der Mehrzahl Rechtsanwälte, dass nicht können.
Es sei denn,dass die TH Steuererklärungen von Insolventen Personen ihrerseits einem Steuerfachmann übergeben oder aber selbst eine solche Steuerberater Kanzlei nebenher betreiben.
Ich frage mich dann aber,wer trägt die Kosten der Steuererklärung des verschuldeten Mandanten.
Denn, ein Steuerberater kostet auch Geld.
Wenn es sich dann nicht um einen Lohnsteuerhilfeverein handelt sind die Kosten für eine Steuererklärung sehr wahrscheinlich noch höher.
Das wird einem zu Beginn einer Inso beim erstgespräch beim TH nämlich nicht gesagt.
Jedenfalls war das bei mir so.
In der Regel wird einem Schuldner dort dann nur mal so Mündlich erklärt was sonst so im Merkblatt zur Schuldenbefreiung steht.
Zusätzlich Unterschreibt man dann noch die Abtretungserklärung und das Ding zur Restschuldbefreiung.
Ja was danach folgt ist zumeist das TH  Schuldner am liebsten in den sechs Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen möchten.
Meiner hat mir beim verlassen des Büros damals jedenfalls soetwas gesagt und dazu noch wenn etwas sein sollte dann bitte fassen Sie sich kurz.
Wenn das Verfahren schriftlich erfolgt dann ist es zumeist auch so.
Alles was in den sechs Jahren passiert entzieht sich zumeist dem Schuldner.
Man muss schon selber Rechtsanwalt sein, um etwas durch die vielen § blicken zu können.
Ich frage mich aber auch hier, ob die den Durchblick behalten.
Um nochmal zurückzukommen auf die Kosten für die Steuererklärung so vermute ich, wenn TH bzw Mandant doch die Steuererklärung über TH machen läßt vorausgesetzt er lässt sich darauf ein, werden dann die Kosten hierfür aus der Masse entnommen oder muss Mandant das jedes Jahr extra zahlen. ???????????
Ich lasse mich gerne aber vom Gegenteil überzeugen.
Denn für Risiken meiner Behauptung und Nebenwirkung übernehme ich keine Gewähr.
Er wird sowieso mit seinen Problemen alleine gelasssen.
Ja und das viele Schuldner Probleme haben sieht man ja in den vielen Foren wie diesem hier. :hi:
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Der_Alte

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #24 am: 01. September 2012, 09:23:32 »

Die Treuhänder scheuen sich häufig aus gutem Grund, die Steuererklärungen der Schuldner zu machen. Es geht dabei ausschließlich um Geld. Denn die Kosten für den Steuerberater sind aus der Masse zu entnehmen. Wenn also ohnehin nicht viel Masse da ist, wird diese für solche Kosten verbraucht bzw. von einer zu erwartenden Steuererstattung bleibt für die Masse nichts übrig. Das ist lästige Arbeit, die man also gern auf den Schuldner abwälzt. Und es gibt genügend Schuldner, die aus Angst vor Schwierigkeiten die Steuererklärung dann selbst machen oder auf eigene Kosten machen lassen. Und der Treuhänder lacht sich eins ins Fäustchen.

Ich gebe Ihnen Recht, die meisten Schuldner sind mit der Materie nicht hinreichend vertraut und werden leider nach der Antragsabgabe von den Schuldnerberatungen auch nicht mehr weiter unterstützt. Das wäre noch mal ein interessantes Betätigungsfeld, wenn die Schuldnerberatungen einen während der ganzen Zeit im Verfahren auch juristisch begleiten könnten. Ich glaube, dann sähe manche Entscheidung deutlich anders aus und Treuhänder und Gerichte würden anders mit den Verbraucherinsolvenzen umgehen.
Leider wird sich so ein Mandat kaum realisieren lassen.
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teute

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #25 am: 02. September 2012, 08:43:16 »

hallo

mein Th sagt mir auch ich soll die Steuererklärung selbst machen.

wenn´s den sein soll machs ich.

also Elster runtergeladen
Meine Daten eingegeben,was auf der Lohnsteuerkarte steht dazu.
Speichern und abschicken per online.
Ausdrucken und beim Finanzamt in den Briefkasten werfen.
Ferig.
Arbeitszeit ca 20 Min.
So habe ich meine Pflichten getan,weil mir so lange ich in der Inso bin
es egal ist was ich zurück bekomme.
in der WP ist das ja was anderes da ja die erstattung meine ist.
So einfach ist das den TH zufrieden zu stellen.
Ich habe meine Pflicht genüge getan.
Bin ja kein Steuerfachmann. :wink:
teute

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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #26 am: 02. September 2012, 10:30:56 »

Nunja teute

DAS,mit der Elster war für mich nicht so einfach.

Der Grund dafür, :coffee: ichhatte bis vor zwei Wochen gar keinen PC.
Ja und da meine Steuererklärung nicht so einfach zu machen war,ichaber auch keine Erfahrung hatte wie man das überhaupt macht habe ich den Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet.
Ich werde mich aber mal die Mühe machen und zum nächsten Jahr versuchen das alleine hinzubekommen. :respekt:
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #27 am: 03. September 2012, 21:26:16 »

Diese Grundeinstellung mag für die meisten Schuldner zutreffen.

Aber wenn man ein wenig Wissen und Mumm hat, kann man schon Paroli bieten.
Gerade weil die TH sich mit dem notwendigen Übel (Kleinverfahren)eben nicht ständig auseinander setzen wollen.


Ich habe ja den Artikel geschrieben.

Nach längeren Nachdenken darüber, warum sollte ich das tun ?
Nun ist es schon mal so, dass ich einen seperaten Steuerberater habe und der mittlerweile meinen Steuerantrag fertig zum versenden ans Finanzamt fertig liegen hat.
Ich muss nur noch das Geld zusammensparen um meine Steuerschuld begleichen zu können.
Das aber liebe Freunde ist ja nicht so einfach mal für Schuldner aus der verdammt leeren Tasche hervorzuzaubern.
Wenn ich es nicht zusammenbekommen würde dann denke ich würde ich ja auch eine neue Schuld verursacht haben und damit meine Inso an sich in Gefahr bringen.
Steuerschulden sind ja bekanntlich kein Kavaliersdelikt.
Nun wäre das bei mir aber nicht eine Steuerschuld die durch eine Rieseneinkommen womöglich noch am Fiskus vorbei besteht.
Nein einfach weil meine zwei Bruttorenten Steuerklasse I einfach mich in die Einkommenssteuerpflicht rutschen lässt.
Seht ihr, dass ist es was Gesetzgeber mit dem Insorecht auch anrichten kann.
Wenn man Pesch hat, ist man über diese Schiene sehr schnell wieder Neuschuldner.
Ja und wenn man dann die Restschuldbefreiung versagt bekäme, dann wird man ein ganz armer Teufel.
Was aber dann mit so einer Person geschieht das steht in keinem Gesetz.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #28 am: 03. September 2012, 21:40:19 »

Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

Ja Paps,Du und einige andere haben das Wissen und den Mumm-viele aber nicht.Für Dich,bitte um Entschuldigung,für Sie lohnt sich eine Konfrontation womöglich. Für die meisten aber sicher nicht. In meinem Fall habe ich den TH 6 Jahre schlafen lassen und treu und brav meine Pfändbaren Beträge bezahlt und Schluss damit.
Mit freundl. Grüssen aus dem heissen Sachsen.
Genau, dass wird wohl das einzig Richtige sein.
Ich lasse meinem auch in Ruhe.
Trotzdem bekommt er alle Änderungen die mit der Inso zu tuen haben von mir per Post zugesendet.
Und noch etwas zu 5 €uro vom Sparbuch.
Zu beginn der Inso wirde er das auch sicher tun.
Aber auch ist man ja verpflichtet alles Abzuführen was Irgendwoherkommt.
Trotzdem ist eine Pfändung mit einem gesunden Menschenverstand nicht im Einklang zu bringen.
Was sind schon 5.00 €uro im Vergleich zu Milliarden.
Aber sei es drum.
Bei mir wurden als kleinster Betrag einer meiner Pfändungen auch schon mal 68,00 €uro gepfändet.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #29 am: 03. September 2012, 22:07:14 »

Prinz Eisenherz,

ich verstehe Sie nicht.
Der TH hat die Steuererklärung auf seine Kosten zu fertigen und Sie gehen hin, zahlen Geld für die Steuererklärung und der TH kassiert die Erstattung?
Oder sind Sie mittlerweile in der WVP? Dann sind Sie wieder dafür zuständig, bekommen aber auch die Erstattung.

Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, dann haben Sie exakt 119 € jährlich dem Treuhänder zu zahlen. Das dürfte wohl machbar sein, oder?

AH daher auch die hohen Anwaltsgebühren.
Nun vergangendes Jahr war ich noch nicht in der WVP und TH kassierte über 1000,00 € von mir.
Erstattung.
Ja und eigentlich muss Steuerpflichtiger bis Anfang Juni seine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Da ich aber einen Umzug hinter mir habe hat mir auch mein Steuerberater nicht darauf hingewiesen, dass es eventuell erstmals zu einer Nachzahlung bei mir kommen könnte.
Im Nachhinein habe ich mir dann im Mai nochmal den Rentenbescheid vom vergangenden Jahr angesehen.
Erst da bin ich darauf gekommen, dass Rentenamt keine Punktgenaue Berechnung vornimmt und die darauf Aufmerksam machen, dass es zu Nachzahlungen kommen kann.
Das ist jetzt bei mir der Fall.
Nun war ich im Mai noch nicht in der WVP.
Da ich das Geld aber nicht hatte und ich einen Steuerberater jetzt habe liegt der Steuerantrag beim selbigen bis ende Dezember.
Nun  bin ich aber seit Juli in der WVP.
Ich bin mal gespannt wie es sich auswirkt wenn ich dann im Januar oder Februar nächsten Jahres meine Steuer beim Fiskus abgeben muss.
Das aber ist nicht alles.
Auch für die nächsten Jahre wird es ja dann so sein, dass ich abführen muss.
Also schmälert das meine Rente neben der laufenden Inso um min.ca 130,00 € jeden Monat.
Dazu kommt noch die 10,00 € für den TH.
Im übrigen ist es ja auch so bei mir, dass die ein Prozentige Rentenerhöhung von 2011 in meine Steuerschuld in diesem Jahr also den Betrag den ich abführen muss ca. 72 mal hineingeht.
Also linke Tasche einen Regentropfen hinein und aus der rechten Tasche einen Wokenbruch hinaus.
Ich schätze das ich im nächsten Jahr schon bald gut 1.700,00 € abführen muss.
Da sage noch jemand, dass dies nach fast 40 Jahren körperlicher Arbeit davon 28 Jahren im Dreifachwechseldienst noch gerecht ist.
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #30 am: 04. September 2012, 18:35:32 »

Nein einfach weil meine zwei Bruttorenten Steuerklasse I einfach mich in die Einkommenssteuerpflicht rutschen lässt.
Seht ihr, dass ist es was Gesetzgeber mit dem Insorecht auch anrichten kann.
Wenn man Pesch hat, ist man über diese Schiene sehr schnell wieder Neuschuldner.
Ja und wenn man dann die Restschuldbefreiung versagt bekäme, dann wird man ein ganz armer Teufel.
Was aber dann mit so einer Person geschieht das steht in keinem Gesetz.

Also ich würde mich mal ein bischen ernsthafter mit diesen Themen befassen.
Einkommensteuerpflicht gut und schön, aber die notwendigen Abgaben wie anfallende Einkommensteuer sind doch gar nicht pfändbar, siehe §850e ZPO.

Zitat
§ 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:

1. Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner

    a) nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder
    b) an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
...

Das FA kann auch nicht mehr pfänden. Bzw. das was man abführen muss, hat man ja auch eingenommen. Insofern verstehe ich nicht, wie man sich über ein zu hohes Einkommen beklagt.

Und Neuschulden sind KEIN Versagungsgrund für die RSB. Und nicht bezahlte Steuerschulden auch nicht.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #31 am: 04. September 2012, 21:18:34 »

Gut.

Nun Tomwr
Aber was meinst du mit ernsthaft mit dem Thema befassen ?
Meinst du damit, dass  ich mich mehr mit dem Gesetz zum Insorecht befassen soll?
Nun ich bin kein Anwalt.
Im Insollvenzrecht gibt es aber doch soviele § und die kann ich einfach nicht kennen.
Du machst mich gerade wieder auf den 850 a oder b aufmerksam.
Klar das ein Betrag der bedingt durch Einkommenssteuer an FA, abzuführen ist nicht Pfändbar ist war mir auch so bewusst.
Klar ist mir auch eigentlich darf man ja vor der WVP keine Sparbeträge anhäufen.
Aber jetzt in meiner WVP spare ich dafür dennoch damit ich es zahlen kann.
Im übrigen so stand heute in der Presse werden wohl sehr viel mehr Rentner vom FA. zur Kasse gebeten werden.
Auch Rentner die über keine Betriebsrente verfügen.
Du Schreibst weiter, dass FA auch nicht mehr Pfänden kann.
Also bei mir ist es  so, dass FA. bisher nicht zu meinen Gläubigern gehört oder gehörte.
Deshalb bekam ich von dennen auch nichts gepfändet.
Ja klar habe ich eingenommen.
Aber wir sind uns sicher darüber einig, dass die Rente ja eines jedermanns Lebensleistung für seine Arbeit ist die leider bei kleineren Renten immer geringer wird.
Was nun das hohe Einkommen betrifft so wird ja auch meist auch ein  hoher Betrag aus Pfändungstabelle gepfändet.
Also verringert sich so ja auch eine Rente oder zwei wie ich sie habe um entsprechenden Betrag.
Ja und dann wären da ja noch die Lebenshaltungskosten.
Du Schreibst Steuerschulden sind kein Versagensgrund.
Gut aber man muss sie trotzdem zahlen.
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #32 am: 04. September 2012, 23:11:52 »

Was nun das hohe Einkommen betrifft so wird ja auch meist auch ein  hoher Betrag aus Pfändungstabelle gepfändet.
Also verringert sich so ja auch eine Rente oder zwei wie ich sie habe um entsprechenden Betrag.
Also auch da muss man sich die Konsequenzen klarmachen.
Es wird ja nur das Einkommen nach Abzug der Einkommensteuer der Pfändung unterworfen.
Wenn also jemand sagen wir mal 2000 EUR Rente einnimmt, dafür 30% Einkommensteuer zahlt (oder zu zahlen hat) der braucht dann effektiv nur für 1400 EUR Pfändungsbeträge abführen.

Sieht die Rechnung dann so aus:
Einnahmen: 2000 EUR
E-Steuer:   600 EUR
Verbleibender Betrag der Pfändung unterworfen 1400 EUR
Pfändbar ohne zusätzliche Unterhaltspflichtige: 259 EUR

Also ist die Belastung mit der Einkommensteuer doch nicht zusätzlich.

PS: Keine Ahnung wie hoch die Einkommensteuer tatsächlich ist, das ist nur ein Beispiel.
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #33 am: 04. September 2012, 23:13:42 »

Nun ich bin kein Anwalt.
Im Insollvenzrecht gibt es aber doch soviele § und die kann ich einfach nicht kennen.

Ja aber man kann hier Fragen stellen und ggf. natürlich einen Anwalt konsultieren.
Ich bin auch kein Anwalt, befasse mich aber aus Eigeninteresse recht intensiv mit dem Theme Insolvenzrecht.
 :hi:
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #34 am: 05. September 2012, 08:28:12 »

Gut Tomwr
Ich denke, das sich meine Fragen aus meinen Kommentaren oder wie hier Gedanken ergeben.
Ich möchte es dir nicht Streitig machen, dass du dich sehr mit dem Thema Insollvenzrecht befasst.
Es erfordert aber eine ganze Menge an Geduld und Zeit dadurch zu finden.
Vieles ist ja auch in einem Amtsdeutsch geschrieben was es Leien schwer macht, dass alle zu verstehen.
Das meine ich mit den vielen §
In jeden Satz des Gesetzes aber auch in Urteilen stehen doch eine Menge Hinweise auf § die zu einem Urteil geführt haben oder aber warum das eine oder andere so ist.
Sieh, ich bin unter dem Sternzeichen Jungfrau gebohren.
Der Jungfrau sagt man ja nach besonders gründlich aber auch Ordnungsliebend zu sein.
So habe ich es auch versucht, da durch zu blicken.
Einiges wenige habe ich kappiert aber den Großteil warum zum Beispiel laut Merkblatt zur Inso die WVP vor der Restschuldbefreiung steht aber es in der Praxis dann umgedreht gehandhabt wird kann ich nicht verstehen.
Alleine das Wort Restchuld befreiungist dem Sinn ja nach falsch.
Restschuldbefreiung ist es ja nicht wirklich weil ja trotz WVP bis zum Ende des Verfahrens nach sechs Jahren weiter gepfändet wird.
Klar in der WVP gibt es einige Lockerungen aber was bedeutet es schon.
Aber auch nach den sechs Jahren ist man den Makel ja noch nicht los weil man ja auch dann noch zum Beispiel in der Schufa steht odert aber das Verfahren wie bei einem bekannten von mir, Gerichtlich nicht sofort seitens dem Gericht als Beendet erklärt wird.

Ich persönlich habe aber auch noch andere Aufgaben im Tagesverlauf lieber TOMWR.
Ich würde mir ja die Nerven kapput machen wenn ich den lieben langen tag damit Beschäftigen täte.
Ich gebee zu, das es bei mir eine Zeit gab in dem ich auch das gemacht habe.
Leider hatte ich in der Vergangenheit nicht nur die Baustelle Inso, sondern auch noch die Baustelle Trennung, Kinder,die bei mir wohnen blieben Hausbesitz,Darlehen,Nebenkosten,Lebenshaltung Abgabe eines Geldbetrages wegen wohnen im Haus an meine Frau, keinerlei Unterhaltszahlung meiner Frau an die Kinder, Grundbesitzabgaben später Miete, Lehrstellensuche,Securityjob mit beiden. uvm.
Arbeitslosigkeit meiner beiden Kinder vor und auch zumindest bis heute bei meiner Tochter nach beider Ausbildung weiterhin bestehende Arbeitslosigkeit.
Finanziell konnte ich das alles 2010 alles nicht mehr stemmen.
Nun aber habe ich das Problem des Versorgungsausgleich der ja bei Scheidung herbeigeführt wird.
Ich konnte mir damals keinen Anwalt leisten der micjh bis zur Scheidung geführt hätte ohne große kosten. Einen Anwalt müsste ich genauso wie damals heute wie damals auch aus der eigenen Tasche bezahlen weil ja meine Rente eigentlich vor Pfändung zimmlich hoch ist.
Diesbezüglich war ich vor kurzem noch mal auf dem Amtsgericht.
Ich bnekomme aber keinern Beratungshilfeschein.

So das wars fürs erste.
Nun bringe ich meine Gedanken wieder auf anderes heute.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #35 am: 05. September 2012, 12:42:50 »

Eine Rente kann aber auch so aussehen.
Bleiben wir mal bei den von dir genannten 2.000,00 €uro Netto nach Abzug von Steuer und KV.
du gehst aber hier vom Bruttobetrag von 2.000,00 €uro aus.
Handelt es sich dann aber um zwei Renten zb. zusätzlich aus einer Betriebsrente und der normalen Rente zu je
1.000,00 €uro dann sieht die Rechnung aber anders aus.
Vor allen wenn, ein Zusammenlegungsbeschluss vor der WVP erwirkt wird.
Laut Pfändungstabelle wären dann 679,78 €uro pfändbar.
Verbleibt ein Rest von 1.421,22 €uro
Die  meisten denken nun aber damit kann man doch aber Leben.
Das ist mehr als der Durchschnittsrentner heute bekommt.
Ja klar ist das mehr.
Sind nach alter DM Rechnung ca 2.850,00 DM
Nun aber erinnere ich daran, dass ein Rentner der eine Rente von 1.300,00 € bekommt heute schon unter der Einkommensteuertpflicht fällt.
Ich schätze mal, dass ein Rentner mit 2.000,00 €uro für ein ganzes Jahr sofern er nichts Absetzen kann bei 2.000,00 €uro so um 1.500,00 €uro nachzahlen muss.
Das wären dann auf den Monat gesehen nochmal 125,00 €uro weniger.
Macht dann aber nur noch 1.296,22 €uro Rente.
Oder anders herum 804,78 €uro weg.
Erst danach kommen die Lebenshaltungskosten.
Gut man kann sich was Lebensmittel betrifft einschränken bis man nur noch ein Strich in der Landschaft ist.
Just so, wie beim Suppenkaspar.
Nun sage ich mal was zur Rente heute.
Da wird von Verdiensten von 40 Jahren und Einkommen von 2.500,00 €uro geredet.
Ich erinnere daran 2.500,00 €uro waren früher 5.000,00 €uro.
Das aber war früher ein Gehalt in Berufen die ein  Studium erforderten.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #36 am: 05. September 2012, 12:56:14 »

Noch so ein Beispiel.
Insollvenz.
Schuldner Berufstätig oder besser Vorruhestand.
Einkommen wieder besagte 2.000,00 €uro.Netto.
Aber jetzt bedingt durch Vorruhestand KV mit Arbeitgeberanteil auf den Brutto drauf
Steuerberechnung.
Minus Lohnsteuer, Soli, KS,KV, Pflege,lol des ganzen.
Nettobetrag.
Herausrechnung von ca. 21 % aus KV und zuschlagung dieser 21 % zum Nettolohn.
Erhöht den Pfändbaren Betrag.
Dann nach Auszahlung des Nettolohn aufs Konto am gleichen Tag Abbuchung des Brutto KV mit Arbeitgeberanteils vom Konto des Schuldners.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #37 am: 05. September 2012, 12:58:09 »

So wer nun noch behauptet eine Scheidung mit Anwaltskosten die ich selber begleichen müsste wäre so einfach Geldlich aus der Hosentasche zu schütteln der kennt meine Realität nicht.
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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #38 am: 05. September 2012, 17:24:37 »

Einiges wenige habe ich kappiert aber den Großteil warum zum Beispiel laut Merkblatt zur Inso die WVP vor der Restschuldbefreiung steht aber es in der Praxis dann umgedreht gehandhabt wird kann ich nicht verstehen.
Alleine das Wort Restchuld befreiungist dem Sinn ja nach falsch.
Restschuldbefreiung ist es ja nicht wirklich weil ja trotz WVP bis zum Ende des Verfahrens nach sechs Jahren weiter gepfändet wird.

Das habe ich Dir aber nun schon zweimal erklärt, lieber Prinz.
Man muss es auch verstehen wollen.  :wink:

Da ist überhaupt kein Widerspruch zwischen Merkblatt und Realität betreffend der RSB.
Mit Ende des Insolvenzverfahrens wird die RSB angekündigt (!).
Angekündigt heißt, man bekommt die RSB in Aussicht gestellt, sofern man sich an die Obliegenheiten in der WVP hält.
Dann kommt die WVP und hat man sich an alle Obliegenheiten bis zum Ende gehalten, bekommt man die RSB erteilt und ist dann wirksam.

Zwischen Ankündigung und Erteilung der RSB muss man eben unterscheiden.
Das wird auch nicht anders im Merkblatt stehen.
 :hi:
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