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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??  (Gelesen 10846 mal)

MondLicht

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hallo an alle
ich bin seit kurzen im insolvens !
ertens muß ich sagen das mein insolvensverwalter eine sehr unfreundliche art an sich ! er kamm zu mir nach hause und ich bat ihn ins wohnzimmer wo er sich beschert hat zitat " hier ist es aber sehr dunkel " und bat ihn dann in die küche wo er wieder am meckern war ich soll doch hier mal licht anmachen , wohlbemerkt das ich als blindfisch alles gesehen hab und es draußen sehr schones wetter war  , dann ging es los hab ihm alles geben was er wollte dann sahr er sich mein sparbuch an , wo genau 5,07 euro drauf sind , er würde das sparbuch auflösen und sich die 5,07 holen gut und schön ich sagte kann er aber das sparbuch wird nicht aufgelöst , denn ich denke mal das er doch nicht alles über mein kopf hinweg entscheiden darf ??? Oder ?? dann soll ich für 4 jahre rückwirken eine steuererklärung machen trotz ich ihm gesagt hab das ich es nicht gemacht habe weil mir mein steuerberater zu mir sagte ich soll alle papiere wieder mitnehmen und er hätte mich nie gesehen mit anderen worten wenn ich es mache muß ich nachzahlen ! gut und schön ich habe dann mein insolvensverwalter gesagt mache ich aber ich kann es nicht allein und übergebe es dann mein steuerberater da sagte er doch nein das soll ich gefäligst selber machen dann der kostet geld , troz ich ihm sagte ich kann es nicht ein falsches kreuzchen und ich bin dran , aber ich habe hier gelesen das es die aufgabe des insolvensverwalter ist ???? stimmt das ???? und kann ich diesen insolvernsverwalter ablehnen ??? bei soviele unverschämtheiten die er sich noch so bei mir geleistet hat ????
Lieben gruß Mondlicht
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Der_Alte

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Sie müssen mit diesem Treuhänder (TH) einfach leben.
Das geht eigentlich ganz einfach, wenn man sich angewöhnt, nur schriftlich mit ihm zu verkehren. Dann hat man alles notfalls auch fürs Gericht. Und der Ton insgesamt wird sachlicher.
Sie sind ab sofort nicht mehr Herr Ihrer Vermögenswerte. Wenn der TH das Sparbuch mit 5,07 € auflösen möchte, kann er das tun ohne Sie auch nur ansatzweise zu fragen.
Die Steuererklärung darf er aber gern alleine machen. Was er verlangen kann, ist, dass Sie ihm alle dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Und genau das sollten Sie auch umgehend, schön geordnet nach Jahren, tun. Hinsichtlich seiner Zuständigkeit braucht es nur den Verweis auf die einschlägige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Steuernachzahlung, die aus der Zeit vor dem Antrag auf Insolvenz entstanden sind, sind Insolvenzforderungen und belasten Sie nicht.
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MondLicht

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ich danke dir für deine antwort !
l.G und ein schön sonntag noch  :coffee:
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #3 am: 17. August 2012, 00:21:27 »

Für die zurückliegenden Steuererklärungen ist der IV zuständig. Das versucht der natürlich abzuschieben wenn da nichts zu holen ist und das Arbeit bedeutet. Oft vergleicht er sich aber auch mit dem FA und erspart sich den Aufwand.
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Claus123

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #4 am: 17. August 2012, 12:53:23 »

Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

Ist schon blöd,aber sich mit dem TH anzulegen bringt nichts,letztlich sitzt der(fast) immer am längeren Hebel.Handelt immer im Sinne der Gläubiger,ist also nicht Dein Anwalt und kann das Insolvengericht auch oft in seinem Sinne beeinflussen.Also-Augen zu und durch,irgendwann ist alles vorbei.
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Der_Alte

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #5 am: 17. August 2012, 18:38:49 »

Und trotzdem hat er die Steuererklärung zu machen und dem FA vorzulegen - oder sich halt mi dem FA zu vergleichen. Man muss nicht vor dem TH kuschen. Er hat die gesetzliche Pflicht und wird dafür bezahlt. Also soll er die Arbeit auch tun!  :fuchsteufelswild:
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #6 am: 19. August 2012, 21:02:17 »

Handelt immer im Sinne der Gläubiger,ist also nicht Dein Anwalt und kann das Insolvengericht auch oft in seinem Sinne beeinflussen.Also-Augen zu und durch,irgendwann ist alles vorbei.

Es macht Sinn dem TH in solch krassen Fällen gleich von Anfang an klar zu machen, dass er es mit einem informierten Schuldner zu tun hat. Außerdem hat er eine Vertretungsstellung laut Gesetz und hat wie das Insolvenzgericht eine neutrale Stellung bei der Vermögensverteilung, weder zu Gunsten der Gläubiger noch zu Gunsten des Schuldners, allein auf Grundlage des Insolvenzrechts.

Auch ist das Insolvenzgericht des Öfteren meinen Anregungen gefolgt bzw. wurde ich in allen wichtigen Angelegenheiten beim Insolvenzgericht gehört. Einseitigkeit kann ich daher nicht bestätigen.

Ich würde den TH mitteilen, dass Du Dich erkundigt hast und nach §34 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit §80 InsO (Insolvenzordnung) ist er alleine berechtigt und verpflichtet, die Erklärungen anzufertigen und kann das auch nicht an den Schuldner delegieren.

Im Übrigen würde ich auch nur schriftlich mit ihm kommunizieren, so muss er ggf. auch auf die Schreiben antworten und kann nachher nicht behaupten, das und das hätter er nicht gesagt.
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #7 am: 19. August 2012, 22:53:01 »

Bevor ich es vergesse, hier das Urteil vom BGH.
http://lexetius.com/2008,3854

Man muss den IV / TH aber mit allen notwendigen Informationen (Belegen) unterstützen.
Also Kontoauszüge, Lohnsteuerkarte bei ihm abgeben etc.
Man muss aber nicht wissen, wie eine Steuererklärung funktioniert.
Auch muss man die Unterlagen nicht aufbereiten.
Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich im Allgemeinen auf Auskünfte und Übermittlung von Unterlagen, nicht aber auf eine konkrete Arbeitsleistung des Schuldners (Belege sortieren, abheften, etc.).

Von mir wollte der IV, dass ich ihm alle Geschäftsbücher in die Kanzlei bringe.
Als ich ihm die Anzahl der betreffenden Umzugskartons mit Aktenordnern benannt und gebeten habe, einen seiner Aussendienstmitarbeiter vorbeizuschicken oder eine Spedition für die Abholung bei mir zu Hause zu beauftragen, hat er schriftlich abgewunken. Dafür wäre kein Geld da, ich solle die Unterlagen doch bei mir zu Hause im Keller belassen.  
(http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/cheesy.gif)
« Letzte Änderung: 19. August 2012, 23:03:25 von tomwr »
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Claus123

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #8 am: 20. August 2012, 09:02:20 »

@tomwr

Bin da anderer Meinung.......
Lieber das machen,was er (TH) sagt-dann haste Deine Ruhe!
Wenn Du ihm Paroli bieten willst,kann er Dir's noch schwerer machen und pausenlos von Dir irgendwelche Dokumente,Nachweise u.ä. anfordern.
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paps

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #9 am: 20. August 2012, 09:06:27 »

Diese Grundeinstellung mag für die meisten Schuldner zutreffen.

Aber wenn man ein wenig Wissen und Mumm hat, kann man schon Paroli bieten.
Gerade weil die TH sich mit dem notwendigen Übel (Kleinverfahren)eben nicht ständig auseinander setzen wollen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Claus123

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #10 am: 20. August 2012, 10:48:14 »

Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

Ja Paps,Du und einige andere haben das Wissen und den Mumm-viele aber nicht.Für Dich,bitte um Entschuldigung,für Sie lohnt sich eine Konfrontation womöglich. Für die meisten aber sicher nicht. In meinem Fall habe ich den TH 6 Jahre schlafen lassen und treu und brav meine Pfändbaren Beträge bezahlt und Schluss damit.
Mit freundl. Grüssen aus dem heissen Sachsen.
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Der_Alte

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #11 am: 20. August 2012, 18:10:40 »

@tomwr

Bin da anderer Meinung.......
Lieber das machen,was er (TH) sagt-dann haste Deine Ruhe!
Wenn Du ihm Paroli bieten willst,kann er Dir's noch schwerer machen und pausenlos von Dir irgendwelche Dokumente,Nachweise u.ä. anfordern.

Dann, entschuldigt den Ausdruck, sch..ßt man den TH eben damit zu und stellt noch ein paar vorwitzige Anträge übers Gericht, z.B. zur Erhöhung der Pfändungsgrenze etc. Bekommt er alles zur Stellungnahme und muss sich damit auseinander setzen. Das kostet ihn Zeit und die ist bekanntlich Geld. Irgendwann läßt er es sein, einen zu maltretieren.
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #12 am: 20. August 2012, 22:59:18 »

Bin da anderer Meinung.......
Lieber das machen,was er (TH) sagt-dann haste Deine Ruhe!
Wenn Du ihm Paroli bieten willst,kann er Dir's noch schwerer machen und pausenlos von Dir irgendwelche Dokumente,Nachweise u.ä. anfordern.
Es geht doch nicht um Paroli, Rache oder was auch immer. Es geht darum ggf. seine Rechte als Schuldner wahrzunehmen und ein ausgewogenes Verfahren zu gewährleisten. Es gibt viel schlechtere Länder und Rechtssysteme, deren Menschen für solche Möglichkeiten (unvoreingenommene Wahrnehmung zustehender Rechte) dankbar wären (China, z.B. auch Russland aktuell).

Im Übrigen bin ich mir gar nicht sicher, dass der IV die Aufgabe der Steuererklärung überhaupt delegieren darf bzw. das Finanzamt im Insolvenzverfahren eine Erklärung vom Schuldner überhaupt annimmt.

Man möge sich mal vorstellen, kein Schuldner würde sich gegen Massnahmen des IV, TH, Gläubiger oder auch des Insolvenzgerichts wehren. Dann hätten wir keinerlei Rechtsprechung zum Insolvenzrecht, keine Rechtsfortbildung, keine einheitliche Rechtsprechung.

Manchmal muss auch seine eigene bequeme Haltung (Ducken vorm IV) aufgeben. Letzzlich profitieren viele andere Schuldner in ähnlicher Situation auch. Noch viel weniger schlau finde ich es aber entsprechende höchstrichterlich bestätigte Rechte selbst nicht wahrzunehmen - also in den Punkten wo weder Kampf noch Risiko aufgenommen werden muss. Jeder IV wird sich wohl einem BGH Urteil beugen wenn man es anführt.
« Letzte Änderung: 20. August 2012, 23:14:44 von tomwr »
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NoraR

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #13 am: 21. August 2012, 18:11:43 »

Guten Abend an Alle,

muss mal kurz einhaken. Der IV kam vorbei? Ist das normal, oder verwechsle ich das mit dem TH? Bei uns ging alles schriftlich, ich , oder mein Mann haben nie jemanden persönlich kennen gelernt, obwohl seine Kanzlei 10 Minuten Autofahrt entfernt liegt.
Die Steuererklärungen musste mein Mann auch selbst erstellen, lag ein Schreiben des TH dabei das wir alle Papiere zur Verfügung stellen müssen, und wo man die aktuellen Formulare bekommt..haben es auf der HP des FA im Internet gefunden, ausgedruckt und alles allein gemacht, auch ohne Ahnung hiervon...wusste aber vom Job her wie es teils geht, für einen absoluten Laien wird es denke ich schwierig. Ein Zusatz war noch dabei das ein Steuerberater selbst gezahlt werden muß.
Wir mussten diese dann komplett an das Steuerbüro des TH senden, da kam noch nicht mal eine Antwort, ein Bescheid oder sonst etwas. Erst die von 2011 bekamen wir in Kopie zugesendet.
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Liebe Grüße von Nora
 

Neslo

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #14 am: 21. August 2012, 18:27:22 »

Hallo,

bei mir ist es so ich mache die Steuerklärung schicke die Kopie den TH zu, und das wars, und einmal im Jahr die ganzen Gehaltsabrechnungen auf einmal, nicht jeden Monat.Ich bekomme den Bescheid von der Steuerklärung nur wenn ich mich melde, ansonsten passiert von selbst nix.

Gruß
Neslo
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Leben ist schön...
 

tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #15 am: 21. August 2012, 22:34:42 »

Der IV kam vorbei? Ist das normal, oder verwechsle ich das mit dem TH? Bei uns ging alles schriftlich, ich , oder mein Mann haben nie jemanden persönlich kennen gelernt, obwohl seine Kanzlei 10 Minuten Autofahrt entfernt liegt.

Ja dann sei froh. Ich würde zweimal im Abstand von etwa 3 Monaten vom IV regelrecht verhört in einem Fort Knox ähnlichen Gebäude, so ein "Gespräch" hat dann 2 bis 3 Stunden gedauert. Da kommst Du Dir dann vor wie bei der Polizei oder beim Staatsanwalt. Gut er hatte als Gutachter auch einen Ermittlungsauftrag. Wenns um größere Summen oder schwer überschaubare Sachverhalte geht, kanns auch schon mal ans Eingemachte gehen.
(http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/dntknw.gif)
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #16 am: 23. August 2012, 12:07:08 »

Tag.

Nun, dass mache ich auch :dntknw:
ansonsten könnte ich mir sehr gut Vorstellen, falls TH nebenher noch mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, dass Schuldner tief in ohnehin schon leere Tasche greifen muss.
Auch dafür muss ich meinem Lohnsteuerhilfeverein Geld abdrücken.
Alles kostet Geld.
So muss ich für die dauer meines Restschuldbefreiungsverfahrens weil die kosten nicht gestundet werden die Teuhandkosten selbst aufbringen.
Ja und das jedes Jahr ab jetzt.
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Der_Alte

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #17 am: 23. August 2012, 13:44:18 »

Prinz Eisenherz,

ich verstehe Sie nicht.
Der TH hat die Steuererklärung auf seine Kosten zu fertigen und Sie gehen hin, zahlen Geld für die Steuererklärung und der TH kassiert die Erstattung?
Oder sind Sie mittlerweile in der WVP? Dann sind Sie wieder dafür zuständig, bekommen aber auch die Erstattung.

Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, dann haben Sie exakt 119 € jährlich dem Treuhänder zu zahlen. Das dürfte wohl machbar sein, oder?
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tomwr

Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #18 am: 23. August 2012, 17:53:47 »

Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, dann haben Sie exakt 119 € jährlich dem Treuhänder zu zahlen. Das dürfte wohl machbar sein, oder?
Genau so ist es. Der TH erhält seine Vergütung aus den abgeführten Pfändungsbeiträgen oder Ausgleichszahlungen oder eine Mindestvergütung von EUR 100,00 + MWSt. pro Jahr (vom Schuldner) sofern überhaupt keine pfändbaren EInkünfte verfügbar sind.

Im Übrigen ging es bei der Frage um das Insolvenzverfahren und die WVP und um länger zurückliegende Steuererklärungen. Das ist häufig weitaus komplizierter und fehlerträchtiger (gerade bei Insolvenz aus einer Selbständigkeit) als ein Neuanfang mit der WVP.
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Prinz Eisenherz

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Re: insolvensverwalter verlangt selbst eine steuererklärung zu machen ??
« Antwort #19 am: 23. August 2012, 19:27:45 »

Nun gut, dass ist Richtig mit den 120.00 €uro.
Genauso hat er mir das Geschrieben.
Ich bin seit Juni in der Wohlverhaltung.
Vom TH habe ich zusammen mit der Ankündigung der 120,00 €uro erst Gestern bescheid bekommen.
Nun was nun das Einkommen betrifft, so habe ich ein pfändbares Einkommen.
Es wierd vom Gehalt gepfändet.
Was nun die Steuererklärung anbetrifft so macht bei mir TH sowas nicht.
So wurde es mir jedenfalls gesagt.
Im vergangenden Jahr habe ich tatsächlich noch eine Erstattung bekommen die dann Abgeführt wurde.
Dadurch das ich aber jetzt alleine Wohne und auch ein hohes Brutto habe muss ich diesmal nachzahlen.
Eigentlich müsste sich ja die Pfändung aus Gesamtbetrag des pfändbaren Einkommens minus Gesammtbetrags der Steuernachzahlung geteilt durch zwölf (12)reduzieren.

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