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Autor Thema: Insolvenz und Klage gegen Arbeitgeber wg. zu wenig gezahltem Lohn  (Gelesen 3852 mal)

BALIMA

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Hallo und einen schönen guten Tag,

langsam verläßt mich der Mut da ich nicht weiß was ich tun soll.   Ich bin seit fünfeinhalb Jahren in einer privaten Firma als Altenpflegehelfer angestellt und bekomme dort lt.   Arbeitsvertrag ein Brutto von 1266 €, den bekomme ich aber nicht, sondern nur 939€ Brutto, ich habe die ganzen Jahre nix gesagt weil ich auch meine Vergünstigungen hatte wie Firmenwagennutzung zusätzlich zum Dienst ect.   , ich habe aber auch für meine Firma viel getan wie z.  B.   Firmenlogo selbst erstellt und Zeiterfassung PC gestützt für alle Angestellten ich war sozusagen von 5 Uhr früh bis 18 Uhr abends auf Arbeit, in einem Jahr ca.   800 Überstunden, mein Arbeitgeber stellte mich von der Arbeit frei und schickte mich zur Schule um meinen Abschluss als Altenpfleger zu machen und bezahlte dies auch 2 Jahre lang.   Im September 2006 begann dann das Mobbing und per Februar 2007 mußte ich auf Anraten meines Arbeitgebers die Schule anderthalb Jahre vor Abschluss kündigen, weil der Arbeitgeber mich nicht mehr freistellt und auch nicht mehr bezahlt.   Die Freistellung sah so aus das meine Schulzeit mit den Überstunden verrechnet wurde, also ich quasie meine Schulzeit selber rausgearbeitet habe. 
Jetzt bin ich wegen Mobbing Krank geschrieben per 09.  05.  2007 mein Arbeitgeber kündigte mir per Juli den Arbeitsvertrag, daraufhin reichte ich eine Klage beim Arbeitsgericht ein und der Arbeitgeber nahm einen Tag vor Verhandlung die Kündigung zurück, ich möchte und kann aber nicht wieder in die Firma zurück, strebe jetzt allerdings einen vergleich an, d.  h.   ich möchte wenigstens den Differenzbetrag zum Brutto aus dem Arbeitsvertrag für drei Jahre rückwirkend also pro Monat Brutto 327 € = 11772 € nach  Versteuerung dürfte nicht mehr viel übrig bleiben, fällt der Betrag voll in die Insolvenzmasse oder wird er auf die drei Jahre aufgerechnet und darf ich diesen dann behalten. 
Ich bekomme zur Zeit ca.   570 € Krankengeld, zahle 272 € Miete, für meine kleine Wohnung vom 39 qm seit 01.  03.  2007 und kann mir nicht mal das nötigste kaufen um was in die Wohnung zu stellen weil ich ja nie viel verdient habe, ich schlafe seitdem auf ner Luftmatratze.   mir bleiben nach allen Abzügen ca.   62 € zum Leben. 
Meine Frage: Ist der Betrag zum Lohn zu rechnen und unter Aufteilung auf die Monate nicht pfändbar. 
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2007, 18:11:14 von BALIMA »
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agent_haribo

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Re: Insolvenz und Klage gegen Arbeitgeber wg. zu wenig gezahltem Lohn
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2007, 19:15:52 »

Hallo!

Warum eigentlich Kleckern wenn auch Klotzen geht.

Da scheint doch etwas im Argen zu liegen, wenn der Arbeitgeber die Klage zurückzieht und eine Weiterbeschäftigung anbietet.

Wahrscheinlich hat er schon eine mögliche Abfindung gerechnet und festgestellt, dass ihn diese recht teuer kommt.

Da ihnen nach Darstellung eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, würde ich auf der Abfindung bestehen.

Diese ist Tarifvertraglich geregelt, ansonsten gelten die Arbeitsgestze.  Die Abfindung richtet sich nach Betriebszugehörigkeit.

Wenn eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht besteht, sollte man einen Anwalt konsultieren.

MfG

agent_haribo
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BALIMA

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Re: Insolvenz und Klage gegen Arbeitgeber wg. zu wenig gezahltem Lohn
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2007, 13:39:38 »

Hallo,

Danke für die Mitteilung, ja einen Anwalt habe ich bereits eingeschalten, nur meint die Gegenseite jetzt das mir ja das Geld, welches ich haben möchte nicht zusteht sondern vielmehr zur Insolvenzmasse gehört, ich aber wiederrum der Meinung bin das ich dieses Geld erarbeitet habe und es mir zusteht da ich ja nicht den vereinbarten Lohn erhalten habe.  Die Anwältin der Gegenseite hat meinen Anwalt etwas Zünisch darauf Aufmerksam gemacht (auf Verlangen ) das ich doch in Insolvenz wäre ob er denn das schon wisse, JA DAS WEIß ER, ich bin doch nicht bescheuert, also wenn dann spiele ich mit offenen Karten, meine Insolvenz läuft 2009 aus(WVP).

Einen Tarifvertrag haben wir nicht in der Privaten Pflege, also Arbeitsgesetz ( d. h.  2,5 Monatsgehälter Brutto Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber) jetzt sagt aber mein Arbeitgeber das ja jetzt ich es bin der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses will und nicht er , also ist er nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen.

Alles in allem eine total verfahrene und bescheuerte Angelegenheit in der ich wiedermal als der "Dumme" da stehe und die "großen" immer wieder Recht bekommen und das nur weil Sie mehr Geld haben und somit den längeren Atem

Vielen Dank

mfg
BALIMA
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agent_haribo

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Re: Insolvenz und Klage gegen Arbeitgeber wg. zu wenig gezahltem Lohn
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2007, 14:17:12 »

Hallo!

Dass bereits die INSO gewesen ist und die WVP läuft war nicht bekannt, da nicht konkret angegeben.

Wenn monatlich nur 572 EURO Krankengeld bezogen werden, sollte ein Antrag auf ergänzende Leistungen nach dem ALG II gestellt werden, da ihr Einkommen ja deutlich darunter liegt.

Auch weitere Zuschüsse wie Hausbrandbeihilfe, Kleidergeld etc. beantragen.

Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit bei ergänzendem Bezug von ALG II Hausratsgegenstände, wie Bett etc. unentgeltlich zu bekommen.

MfG

agent_haribo



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BALIMA

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Re: Insolvenz und Klage gegen Arbeitgeber wg. zu wenig gezahltem Lohn
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2007, 13:41:55 »

Hallo nochmals,

alles schön und gut, mache ich, aber was wird aus den Geldern (nicht gezahlter Lohn etc. ) gehört er zur Insolvenzmasse oder zu meiner Verwendung?
Laut Pfändungstabelle würde mir ja trotzdem noch einiges bleiben wenn es als Lohn zählt, oder wird die Summe auf die Monate aufgeteilt, d. h.  pro Monat der Betrag einfach zu meinem bereits bekommenen Lohn gerechnet und danach ermittelt was ich haben darf, oder eben in einer (der nachzuzahlenden Summe) berechnet?  :gruebel:

mfg

BALIMA
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