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Autor Thema: InterCard  (Gelesen 4322 mal)

Angestellte80

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InterCard
« am: 08. November 2011, 20:37:43 »

Hallo zusammen

Mein Freund hat bei einem Supermarkt etwas gekauft für rund 65 Euro und diesen betrag mit Karte bezahlt. Leider hat die Firma den Betrag erst einige Tage abgebucht und da war das Konto nicht mehr gedeckt.

Jetzt hat dieser Supermarkt die Forderung an Intercard abgetreten, die meinem Freund jetzt einen Brief geschrieben haben und nun satte 165 Euro wollen, also 100 Euro zusätzlich. Gut, er muss den Betrag bezahlen, den er im Laden zahlen hätte müssen, allerdings mit 100 Euro Gebühren?? Das kann doch nicht rechtens sein.

Weiss jemand Rat bzw. was man dagegen tun kann?

Danke und viele grüße

Angestellte80
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Der_Alte

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Re: InterCard
« Antwort #1 am: 08. November 2011, 22:16:22 »

Die Hauptforderung sofort bezahlen und abwarten, ob die sich noch melden. Inkassogebühren in dieser Höhe sind unverhältnismäßig, ich denke, dass dem auch kein Gericht zustimmen würde.
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motte

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Re: InterCard
« Antwort #2 am: 08. November 2011, 22:44:35 »

wenn ich mit karte bezahle, sollte mir bewußt sein das es ein paar tage dauert bis das gebucht wird.

sone gebühren hat dann wohl ein anderen hintergrund???
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Angestellte80

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Re: InterCard
« Antwort #3 am: 09. November 2011, 08:57:32 »

ganz ehrlich Motte, solche kommentare sollte man sich sparen.  :nono:
Es gibt Leute, die viel beruflich unterwegs sind und nicht alle 5 Minuten ihr Konto überprüfen, ob was schon verbucht wurde oder nicht.

Der Alte: Vielen Dank für die kompetente Antwort. So kenne ich Sie!!!  :thumbup:
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paps

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Re: InterCard
« Antwort #4 am: 09. November 2011, 20:16:20 »

100,- sind bei Intercard doch sehr viel.
Üblicher Weise beträgt die Bearbeitungsgebühr 15,- + Porto + Bankgebühren.

Hatte hier letztens auch einen gleichen Fall da waren knapp 20,- Euro mehr zu zahlen.
Allerdings handelte es sich da um die erste Aufforderung.

Bemerkenswert war, dass auf der Forderung noch alte Intercardgebühren aufgeführt waren, da nicht zum ersten mal eine Rückbuchung erfolgte.
Da aber bisher immer direkt Geld angewiesen werden konnte. (steht ja auf dem Rückbelastungsbeleg), wurde auf die Forderung von Intercard nicht reagiert, da bereits bezahlt war.
Das könnte u.U. auch hier der Fall sein.

Lt. eigener Aussage einer Mitarbeiterin bei Intercard werden diese "nicht eingebrachten" Gebühren bis zur Verjährungsfrist gespeichert.
Im Wiederholungsfall werden die alten Gebühren dann also mit angefordert.

Es sollte also jeder die Gebührenaufstellung genau nach solchen Altfällen durchleuchten.
Wurde bereits von der Bank eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, würde ich diese auch nicht nocheinmal bei Intercard zahlen.

« Letzte Änderung: 09. November 2011, 20:17:51 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Endlich_frei

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Re: InterCard
« Antwort #5 am: 09. November 2011, 21:11:35 »

@Motte: ich muss dir voll recht geben...wer seinen Kontostand nicht im Blick hat nur weil er viel unterwegs ist, der landet dann hier und stellt blöde fragen und ist total verzweifelt und weiß garnicht, warum die ganze welt gegen ihn ist

 :cry:  :cry:
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Der_Alte

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Re: InterCard
« Antwort #6 am: 09. November 2011, 21:16:01 »

@Motte: ich muss dir voll recht geben...wer seinen Kontostand nicht im Blick hat nur weil er viel unterwegs ist, der landet dann hier und stellt blöde fragen und ist total verzweifelt und weiß garnicht, warum die ganze welt gegen ihn ist

 :cry:  :cry:

Wer hat Ihnen das Recht gegeben, hier die Moralkeule zu schwingen? Ich rate, Matthäus 7, Verse 1 bis 5 nachzulesen.
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Angestellte80

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Re: InterCard
« Antwort #7 am: 10. November 2011, 09:42:21 »

@Motte: ich muss dir voll recht geben...wer seinen Kontostand nicht im Blick hat nur weil er viel unterwegs ist, der landet dann hier und stellt blöde fragen und ist total verzweifelt und weiß garnicht, warum die ganze welt gegen ihn ist

 :cry:  :cry:

solche Leute und unsinnigen Posts kann hier niemand brauchen!!!  :nono:
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Angestellte80

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Re: InterCard
« Antwort #8 am: 10. November 2011, 09:44:07 »

100,- sind bei Intercard doch sehr viel.
Üblicher Weise beträgt die Bearbeitungsgebühr 15,- + Porto + Bankgebühren.

Hatte hier letztens auch einen gleichen Fall da waren knapp 20,- Euro mehr zu zahlen.
Allerdings handelte es sich da um die erste Aufforderung.

Bemerkenswert war, dass auf der Forderung noch alte Intercardgebühren aufgeführt waren, da nicht zum ersten mal eine Rückbuchung erfolgte.
Da aber bisher immer direkt Geld angewiesen werden konnte. (steht ja auf dem Rückbelastungsbeleg), wurde auf die Forderung von Intercard nicht reagiert, da bereits bezahlt war.
Das könnte u.U. auch hier der Fall sein.

Lt. eigener Aussage einer Mitarbeiterin bei Intercard werden diese "nicht eingebrachten" Gebühren bis zur Verjährungsfrist gespeichert.
Im Wiederholungsfall werden die alten Gebühren dann also mit angefordert.

Es sollte also jeder die Gebührenaufstellung genau nach solchen Altfällen durchleuchten.
Wurde bereits von der Bank eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, würde ich diese auch nicht nocheinmal bei Intercard zahlen.



ich weiss dass mein Freund dieses Problem vorher noch nie hatte. Er wird die hauptforderung zahlen und die Gebühren nicht. Vor allem sind diese nicht mal detaliert aufgeschlüsselt. Steht nur bitte zahlen Sie bis zum ... 165 Euro sonst wird Manhbescheid erlassen
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paps

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Re: InterCard
« Antwort #9 am: 10. November 2011, 19:10:09 »

Es war ja nun nicht auf Ihren Freund speziell gerichtet.
Sorry, wenn das so rübergekommen ist.

Ich wollte nur mal darstellen, dass man genau aufpassen muß, was einem so alles in Rechnung gestellt wird.

Zumal die Gebühren ja eigentlich vom Auftraggeber zu zahlen wären.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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