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Autor Thema: Klagen trotz WVP und Hartz 4?  (Gelesen 2265 mal)

Larifari

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Klagen trotz WVP und Hartz 4?
« am: 07. Juli 2012, 16:35:59 »

wenn durch eine Nichterfüllung eines Kaufvertrages eine Klage der nächste Schritt wäre... wer würde dann bei Erfolg das Geld einkassieren? Dürfte ich das dann behalten?
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Insokalle

Re: Klagen trotz WVP und Hartz 4?
« Antwort #1 am: 09. Juli 2012, 19:25:48 »

Versetzen Sie sich mal in einen Außenstehenden, der noch nie von Ihrem Problem gehört hat, meinen Sie, der würde Ihren Zweizeiler verstehen?
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Feuerwald

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Re: Klagen trotz WVP und Hartz 4?
« Antwort #2 am: 09. Juli 2012, 21:33:54 »

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase der Schuldner.
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