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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2662 mal)

Ina22

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Kontopfändung
« am: 23. Januar 2008, 14:50:17 »

Hi
ich habe mal eine Frage an Euch. Ich wohne schon seit 2 jahren nicht mehr zuhause bei meinen Eltern sondern 600km weit entfernt. Mein Briefkasten am Elternhaus war leider noch da und unser Postbote war dort immer noch Birefe ein nach denen meine Eltern nicht sahen. Plötzlich wurde jetzt mein Kontogepfändet. Verständlicherweise muss ich schon dazu sagen. Aber mein Problem ist jetzt, was soll ich tun? Ich bin alleinerziehende Mutter... die jetzt seit Tagen ohne Geld dasteht. Das was ich noch zuhause habe reicht gerade noch ca 1-2 Tage für meinen Sohn zu essen. Meine Bank will mir kein Geld mehr auszahlen und die Anwaltsfirma reagiert einfach nicht auf meine Schreiben. Ich bin jetzt echt am Ende und weiß nicht mehr weiter.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 23. Januar 2008, 15:27:42 »

was haben Sie denn für Einkünfte ? Sozialleistungen ? Lohn/Gehalt ? Konto im Haben oder im Soll ?

Im Fall einer Kontopfändung unbedingt einen Freigabeantrag nach § 850k ZPO beim Vollstreckungsgericht stellen. Sozialleistungen sind 7 Tage nach Gutschrift gänzlich unpfändbar. Falls diese Frist verstrichen ist, sollte unverzüglich auch eine Freigabe beim Vollstreckungsgericht bzw. der pfändenden Behöre gestellt werden.

Schreiben an die Gläubiger führt zu nichts!

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Ina22

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Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 23. Januar 2008, 15:52:48 »

Ich Erziehungsgeld und Kindergeld. Zusammen mit dem Gehlat meines Freundes sind das im Monat ca 1500 Euro von denen dann noch Miete, Strom usw. abgeht.
Unterhalt von meinem ExFreund bekomme ich leider nicht. Da bin ich noch im Rechtsstreit und deswegen auch die Gesamtschulden von ca 2000-2500 Euro
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Ina22

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Re: Kontopfändung
« Antwort #3 am: 23. Januar 2008, 15:56:58 »

Wenn ich in der Tabelle nachsehe, heißt das ja, mir könnte gar nichts gepfändet werden? Wird denn dann das Konto wieder freigeschaltet oder was heißt das jetzt auch für Daueraufträge, wie Miete usw.???
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #4 am: 23. Januar 2008, 16:21:26 »


Ich Erziehungsgeld und Kindergeld. Zusammen mit dem Gehalt meines Freundes sind das im Monat ca 1500 Euro von denen dann noch Miete, Strom usw. abgeht.

- Geht auf das gepfändete Konto auch das Gehalt des Freundes ein ? Ich hoff nicht ...

Erziehungsgeld / Kindergeld sind Sozialleistung.
Gem. § 55 SGB I muss die Bank binnen 7 Tage nach Gutschrift auszahlen, trotz Pfändung.
Der Bank muss ggf. nachgewiesen werden, dass es sich um Sozialleistungen handelt.
Ist diese Frist verstrichen und um für die Folgemonate keinen Ärger zu haben, hilft nur noch ein umgehend Antrag auf Freigabe (§ 766 ZPO einmalig oder § 850k ZPO) beim Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde. Wird nichts unternommen, wird alles an den Gläubiger abgeführt, ganz gleich ob gem. Tabelle pfändbar oder nicht! Daher nun unverzüglich handeln.  Ggf. eine Schuldnerberatung vor Ort um Hilfe bitten.






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