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Autor Thema: Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten  (Gelesen 3078 mal)

rasmatax

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Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten
« am: 29. Juni 2011, 15:21:07 »

Hallo ich lebe mit meiner Frau in Italien.
In Deutschland bin ich wg. Stuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt. Das FA fordert von mir einen horrenden Betrag! im Zuge eines Amtshilfeersuchens wurde das Konto (italienisches Konto für das ich nur zugriffsberechtigt bin) meiner Frau Arrestiert.
Geht das überhaupt und viel wichtiger wie komme ich bzw. meine Frau da wieder raus.
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paps

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Re: Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten
« Antwort #1 am: 29. Juni 2011, 20:53:41 »

Die EU machts möglich.

Welche Möglichkeiten es in Italien gibt? 0-Ahnung.
Denkbar wäre aber ein neues Konto und Verhandlungen mit dem dt. Behörden.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

rasmatax

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Re: Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten
« Antwort #2 am: 30. Juni 2011, 09:32:26 »

Die grundsätzliche Frage die sich mir stellt ist doch:
Nur weil ich eine Kontovollmacht habe von irgendjemanden kann man doch dem nicht das Konto Pfänden?
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Karldergrosse

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Re: Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten
« Antwort #3 am: 30. Juni 2011, 10:03:03 »

Hatte in der Vergangenheit und auch noch kurz vor meiner Insolvenz Kontovollmachten für Firmen in denen ich angestellt war. Das Finanzamt versuchte auch alle diese Konten zu pfänden. Dabei waren auch Konten wo ich schon Jahre keine Vollmacht mehr hatte. In allen Fällen hatten die Banken dies nicht ausgeführt und vermutlich dies dem Amt auch so mitgeteilt. Aber vielleicht gehen in Italien die Uhren anders.
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rasmatax

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Re: Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten
« Antwort #4 am: 07. Juli 2011, 07:01:02 »

Also auch in Italien gilt Recht und Ordnung!
Ich freue mich hiermit bekannt geben zu dürfen, dass die italienische Bank die Kontosperrung nicht aufrecht erhalten hat.
Begründung:
Die Pfändung lautet auf XY das Konto aber auf Z somit eine Pfändung nicht möglich da nicht ein und die selbe Person.
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Angestellte80

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Re: Kontopfändung Ehepartner wie soll ich mich verhalten
« Antwort #5 am: 08. Juli 2011, 07:44:45 »

das ist doch super!!
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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