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Autor Thema: Kontopfändung neue Reglung  (Gelesen 2248 mal)

paps

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Kontopfändung neue Reglung
« am: 03. März 2012, 20:27:58 »

Manchmal ist die Löschtaste schneller gedrückt als...
Irgend jemand hatte per Mail angefragt, wie es jetzt nach dem 01.01.2012 mit der Kontopfändung läuft.
Also auf diesem Wege:

Grundsätzlich besteht der Kontoschutz für normale Girokonten nicht mehr.
Eine Freistellung für Sozialleistungen oder gepfändeten Lohn ist verfallen.

Sollen Pfändungsfreibeträge oder Sozialleistungen geschützt werden, muss das Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto(P-Konto) umgestellt werden.

Eine von der Krankenkasse beantragte Kontopfändung ist also ohne den P-Schutz möglich und wurde durch die Bank entsprechend ausgeführt.
Es ist im angefragten Fall dringend an zu raten, auf P-Konto umzustellen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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