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Autor Thema: Kontopfändung wird nach Rücknahme des Gläubigers nicht aufgehoben  (Gelesen 7007 mal)

PaulGlueck

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Hallo liebe Forengemeinde,

ich benötige bitte einen Rat, da ich mit meinem Latein am Ende bin.
Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen. Vor 14 Tagen wurde ohne Vorankündigung mein Konto gesperrt.
Als ich bei meiner Bank anrief erklärt die mir, dass die Deutsche Rentenversicherungsanstalt noch eine Forderung mir gegenüber hatte und das Zollamt in Kiel nun den Auftrag hat die Restschuld von ca. 2400,00€ einzutreiben. Dazu muss ich sagen, dass die Forderung auch besteht, ich mich aber mit der Rentenkasse darauf geeinigt habe, dass ich den Betrag aufbringe sobald ich eine Ratenzahlung anbieten kann. Soweit so gut dachte ich. Nun da dieses Ziel in greifbare Nähe gerückt ist und mein Elternhaus einen Käufer hat und ich danach meine gesamten Schulden loswerde habe ich naiv wie ich bin dies der Rentenkasse auch angekündigt, dass ich im März 2011 den Betrag zahlen kann.

Nun aber erhalte ich diese Pfändung vom Zollamt und als ich dort anrief sagte man mir, dass ich mich schon beim Gläubiger melden müsse, damit die die Pfändung aussetzen. Gesagt getan. Nach einer Odysse nach der Suche meines Zuständigkeitsbereiches habe ich eine Ansprechpartnerin diesbezüglich gefunden. Ich bin zwar kaufmännischer Angestellter werder aber spaßeshalber in der Arbeiterkartei in Greifswald geführt. Daher die Verwirrung des Zuständigkeitsbereiches. Ich bekam als Antwort, dass die Rentenkasse wegen so einer Summe eigentlich nicht erst den Finger rührt. Ich war baff. Dann fragte ich höflich, ob es denn nun möglich sei die Pfändung vorübergehend aufzuheben. Ich sollte daraufhin einen Brief mit meinem Vorschlag verfassen und es zur besagten Abteilung faxen. Das habe ich dann auch getan und habe mich wieder dort gemeldet. Leider ist der Entscheider erst in zwei Tagen wieder im Büro und solange müsste ich noch warten. Auch das habe ich hingenommen. In der Zwischenzeit habe ich mehrmals versucht einen Sachbearbeiter im Zollamt zu erreichen. Doch dort ist keiner ans Telefon gegangen und der Empfang meinte nur, dass die jetzt keinen sprechen wollen. Zwei Tage später, es war mittlerweile Monatsanfang Dezember 2010 rief ich bei der Rentenkasse an. Mein Fax liegt zur Bearbeitung bei dem Entscheider wird aber frühestens nächsten Dienstag entschieden. Es war Mittwoch. Zu diesem Zeitpunkt kam dann vom Zollamt der Bescheid, dass eine Kontopfändung vorliegt. Gleich einen Tag später war der Gerichtsvollzieher da. Dies alles ohne Vorankündigung. Der Gerichtsvollzieher hat sich umgeschaut und die Frage gestellt, ob ich damit einverstanden wäre, dass in der Wohnung nichts zu pfänden gibt? Ja natürlich gibt es bei mir nichts zu pfänden. Ich lebe von der Hand in den Mund.
Letzte Woche Dienstag habe ich mich nun bei der Rentenkasse erkundigt, ob mein Gesuch angenommen wurde? Ich bekam eine positive Meldung, dass meine Verbindlichkeit nun eingestellt sei und dies dem Zollamt mitgeteilt wurde. Ich hatte in der Zwischenzeit bei meiner Bank eine Faxnummer organisiert, wo die Rücknahme einer Pfändung binnen Stunden bearbeitet wird und das Konto wieder zur Verfügung steht. Ich konnte in dieser Zeit keine Miete zahlen, hatte kein Benzin mehr um zur Arbeit zu kommen und musste deswegen nun Urlaub nehmen. In der Zwischenzeit habe ich mich verletzt und konnte die 10€ Arztgebühr nicht entrichten usw, usw.
Wie gesagt ist es sehr schwierig bisher einen Beamten des Zollamtes ans Telefon zu bekommen. Doch ich hatte Glück und teilte dem Beammten mit, dass die Kontosperre vorläufig ruhen sollte. Dies konnte mir der Mitarbeiter auch bestätigen, da er diese Information in seiner EDV hatte. Ich sagte ihm noch die Faxnummer meines Bankinstituts und er versicherte mir, dass nun alles seinen Gang gehe. Mittlerweile haben wir Dienstag den 14.12 und die Pfändung ist immer noch drauf. Ich habe gestern bei meiner Bank angerufen und gefragt, was denn los sei und warum immer noch die Sperre drauf ist. Es sei keine Aufhebung seitens des Zollamtes eingegangen, entgegnete man mir. Telefonisch ist beim Zollamt keiner erreichbar, so habe ich eine Mail verfasst, dass nun mein Konto frei gegeben werden soll. Ich hatte an diesem Tag noch mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen und ihn auf meine Situation aufmerksam gemacht. Er wunderte sich nur und meinte, dass er gerade mit meinem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen hat, die aber nicht wegen jeder Kleinigkeit ans Telefon gehen und andere Sachen zu erledigen haben. Tja ich weiss mir nun keinen Rat mehr.

Ist es rechtens, dass nach einer ruhenden Kontopfändung seitens des Gläubigers das Zollamt so willkürlich mit mir als Bürger umspringen darf und ich das Gefühl habe angelogen zu werden, da eine Aufhebung bei meiner Bank bis heute nicht eingegangen ist?  Geschweige denn, dass ich keinen Ansprechpartner beim Zollamt mehr finde, der diesen Vorgang in die Hand nimmt. Was kann ich tun? Mir schwimmen die Felle davon, da ich seit zwei Wochen keine Rechnung mehr bezahlen kann und der Kühlschrank gähnende leere aufweist.
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seller

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Re: Kontopfändung wird nach Rücknahme des Gläubigers nicht aufgehoben
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2010, 02:53:39 »

Wenn du bei der Bank kein Einspruch gegen die Pfändung eingelegt hast, so ist dein Geld wohl nach 14 Tagen Pfutsch, so meine Erfahrung.
Du kannst mit deinen Schreiben und der Bestätigung zum Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen die Kontenpfändung erwirken. Macht allerdings nur Sinn, wenn du von den Gläubigern wirklich eine Bestätigung hast.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung wird nach Rücknahme des Gläubigers nicht aufgehoben
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2010, 15:46:11 »

Bei der Bank kann man keinen "Einspruch" gegen eine Pfändung einlegen. Das Amtsgericht dürfte auch nicht zuständig sein, da hier eine öffentliche Kasse pfändet.

Es gibt m.E. drei Möglichkeiten

a) das begonnene Spiel mit der Ruhendstellung bzw. Rücknahme der Pfändung mit der Rentenkasse bzw. dem Zoll weiter zu bereiten
b) bei der Vollstreckungsstelle einen Antrag nach § 850l ZPO zu stellen (Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus wiederkehrenden Einkünften). Frist 4 Wochen nach Zustellung der Pfändungsbeschluss bei der Bank.
c) bei der Bank das Konto in ein P-Konto umzuwandeln (falls sonst nichts geht). Dadurch wäre zumindest der pfändungsfreie Grundbetrag von 980 Euro gesichert.

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PaulGlueck

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Re: Kontopfändung wird nach Rücknahme des Gläubigers nicht aufgehoben
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2010, 11:57:10 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für die sehr nützlichen Tipps. Ich werde das mit dem P-Konto in die Tat umsetzen.
Jetzt nachdem ich heute nochmal mit der Rentenversicherung gesprochen habe, wurde nun die Aufhebung direkt bei meiner Bank per Fax angeschubst. Nach zwei Stunden ist mein Konto wieder freigegeben worden. Mir ist ein Stein vom Herzen nun gefallen. Das Zollamt hat bis heute nicht reagiert, obwohl die Aufhebung am 07.12 laut Datenbank der Rentenversicherung dort eingegangen ist. Was habe ich daraus gelernt? Lieber gleich direkt mit dem Gläubiger sprechen und von dort aus, die Pfändung bei der Bank aufheben.

Allen Forenteilnehmern wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Paul
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