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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag  (Gelesen 7672 mal)

olivetti1

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Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« am: 26. November 2010, 13:36:39 »

Hallo liebes Forum, ich bin hier neu und möchte gerne Eure Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen. Schon im vorraus Danke! :thumbup:

Zu meiner Situation / Problemen und Fragen an Euch:
Ich lebe getrennt von meiner Ehefrau die mich in finanzielle Probleme gebracht hat ( Kontoschulden 7500€) und ein gemeinsames Haus ,welches ich nicht mehr hälftig mitbedienen kann. ( Baufinanzierung )Ich bin unterhaltspflichtig für meinen Sohn der bei meiner Ex-Frau lebt.Ich bin aufgrund der vielen Vorderungen
der Banken dann zur Schuldnerberatung gegangen , wo dann gemeinsam festgestellt wurde,dass eine PI der einzige Weg aus dem Dilemma führt. Nun im außergerichtlichen
Schuldenbereinigsplan, der ja immer vorgeschaltet ist , fangen die Banken dann
natürlich an, aktiv zu werden .
Dispokündigung und Kontosperrung haben mich diese Woche zahlungsunfähig gemacht.Ein "P" -Konto habe ich so schnell noch nicht bekommen ( Bin auf der Suche nach einer Bank )und mein Gehalt ist leider schon auf das gesperrte soldige Konto angewiesen.Wie kann ich bei der Bank den notwendigen pfändungsfreien Betrag zum Überleben bekommen ? da die Abbuchungen sowie Miete etc. nicht mehr getätigt werden , kommt der Stein jetzt ja richtig ins "rollen". Was kann ich präventiv machen ? Nochmals Gläubiger benachrichtigen?Ich weiss
echt nicht mehr weiter und rechne damit das schnell der Gashahn abgedreht wird
und der Gerichtsvollzieher schnell mit Gehaltspändung ist.Habt Ihr Tips ? Ich habe zwar schon viele Infos aus dem Netz und von dieser Seite aber dich noch nicht alles.
Meine Schuldnerberatung ist kostenpflichtig und nicht sehr aufbauend ( Caritas und andere Beratungsstellen lehnen eine kostenfreie Beratung ab , da ich genügend Gehalt beziehe O-TON.


« Letzte Änderung: 26. November 2010, 14:19:47 von olivetti1 »
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horst69

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #1 am: 26. November 2010, 14:30:40 »

Hallo !

Du kannst beim Amtsgericht dein pfändungsfreies Einkommen freigeben lassen, gibt dafür einen Beschluß den du unkompliziert bekommst, einfach mal vorbei gehen und erfragen.

Ein P-Konto muss dir jede Bank einräumen !

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Feuerwald

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #2 am: 26. November 2010, 14:43:27 »

Wie kann ich bei der Bank den notwendigen pfändungsfreien Betrag zum Überleben bekommen ?

-> da kommt’s darauf an, ob auf dem Konto eine Pfändung liegt oder die Bank selbst mit deren Forderung aufrechnet. Ein Freigabeantrag über das Gericht ist nur im Fall einer Kontopfändung möglich und wirkt immer nur auf ein GUThaben.

Hier scheint es so zu sein, dass die Bank von der Schuldnerberatung als Gläubiger im Rahmen des AEV angeschrieben wurde und daraufhin die Bank alle Schotten dicht gemacht hat. Ein fataler Unterlassungsfehler der Schuldnerberatung den Ratsuchenden nicht eindringlich darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall eben kein "Pfändungsschutz" möglich ist. Man hätte bevor die Bank angeschrieben wurde das Einkommen (Gehalt) auf ein neues Guthabenkonto ungeleiten müssen. Nun ist es shit! Da hilft nur mit der Bank zu verhandeln, soweit es sich um Arbeitseinkommen handelt. Bei Sozialleistung sieht die sachlage etwas anders aus, nur davon war nicht die Rede.
 
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olivetti1

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #3 am: 26. November 2010, 15:29:49 »

Vielen Dank schon mal für eure schnelle Antwort.
Tja , als ich das meinen Schuldenberater heute Morgen mitgeteilt habe , ist der Herr schlichtweg ausgerastet und hat mich zusammengestaucht. Ich habe nicht gewusst , dass die Forderungsaufstellung ( Anschreiben) an die Gäubiger ( Banken )die Lawine so schnell zum rollen bringt. Ja..er hätte meine notwendigen nächsten Schritte ( P-Konto ) etc. im Vorfeld mir mitteilen bzw erklären sollen  :fuchsteufelswild: Und der Verein e.V hat 500€ von mir bekommen und fordert noch mal 500€ ( Anwalt)
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sehen ich diesen Monat nichts mehr von meinen Gehalt, weil die kontoführende Bank selbst der Gläubiger ist und das komplette Gehalt einbehalten darf zur Tilgung des Vorhandenen Soll´s. Indirekt kommt das ja fast einer Pfändung nahe. Das ist eigentlich eine Lücke, wo der notwendige Lebensunterhalt nicht mehr gewährt ist.Selbst Kindesunterhalt kann ich nicht zahlen , sind das nicht wichtige Vorderungen
die immer Vorang haben !
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 15:49:56 von olivetti1 »
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Feuerwald

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #4 am: 26. November 2010, 15:43:51 »

da hilft m.E. nur bei der Bank vorzukriechen und um Freigabe des Existenzminimums zu ersuchen. Wenn nichts hilft, ggf. ein Darlehen bei der örtlichen ARGE zur Existenzsicherung beantragen.


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olivetti1

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #5 am: 26. November 2010, 16:02:12 »

Viel Dank Feuerwald für die schnelle Antwort.Ich habe die Bank angerufen ( ist leider 600km von mir entfernt)und die Verhandeln nicht , ergo das Gehalt für diesen Monat ist weg.Gibt es vorvormulierte Schreiben um einen notwendigen
Grundbedarf von meinem Gehalt zu fordern z.b. Gesetze auf die ich mich berufen kann?

Eigentlich müsste man eine Checkliste oder To doo -Liste erstellen , welche wichtigen Schritte man im Vorfeld einer AEV und PI erledigen muss.
( Dieses Forum ist Pflichtlektüre  :coffee:)
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 16:07:35 von olivetti1 »
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Feuerwald

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #6 am: 26. November 2010, 16:24:25 »


z.b. Gesetze auf die ich mich berufen kann?

- Normaler Menschenverstand, nur hat sich der BGH leider anders entscheiden ( XI ZR 286/04 ). Die Bank darf aufrechnen, selbst mit dem gesetzlich unpfändbaren Lohnanteilen.


Eigentlich müsste man eine Checkliste oder To doo -Liste erstellen , welche wichtigen Schritte man im Vorfeld einer AEV und PI erledigen muss.

- ja, das sollte man min. mit auf dem Weg geben, wenn die Beratung zeitlich begrenzt ist und nicht alles abgehandelt werden kann.



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olivetti1

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #7 am: 26. November 2010, 16:51:20 »

Könnte ich mich bei der Bank auf dieses Urteil berufen?
Nach neuerer Rechtsprechung (Urteil des Landgerichtes Heidelberg
vom 28.01.1999, Az.: 7 S 15/98) steht mir Ihnen gegenüber jedoch
ein Auszahlungs-anspruch in Höhe des unpfändbaren
Einkommensanteil analog § 850 k ZPO (Pfändungsschutz für
Bankguthaben) zu.
Der für den unpfändbaren Einkommensanteil gesetzlich geregelte
Pfändungsschutz gegenüber Dritten muß nach der Entscheidung des
Land-gerichtes auch für die Verrechnung durch ein Kreditinstitut
gelten, d.h. das Kreditinstitut darf nicht besser gestellt werden als
andere Gläubiger, die auf den unpfändbaren Einkommensanteil
auch keinen Zugriff haben. Der Schutzzweck des § 850 k ZPO, dem
Arbeitnehmer seinen notwendigen Lebensunterhalt zu belassen, gilt
mithin auch für ein Kreditinstitut.Muss ich in meinen Fall einen anderen Gläubiger darstellen ? Bzw.muss eine Mahnung oder Pfändungsbescheid schon vorliegen , was im Augenblick bei mir noch nicht der Fall ist .
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tomwr

Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #8 am: 26. November 2010, 17:34:17 »

Wo hast Du denn das gefunden ?
Ein Urteil aus dem Jahre 1999, dass sich mit §850k ZPO befasst, dessen Anwendung erst seit Juli 2010 rechtskräftig ist ?
 :gruebel:

Das Problem an der Geschichte ist, dass die Bedingungen für das P-Konto erst gelten wenn das P-Konto eingerichtet wurde. Wenn die Bank das Konto bereits vor Beantragung gekündigt hat und die Kündigung nicht wegen einer Pfändung erfolgte sondern weil ein fällig gestellter Dispokredit nicht zurückgeführt wurde, dann sieht es schlecht aus. Die Bank darf hier natürlich mit eigenen Forderungen aufrechnen, das ist keine Pfändung. Da hilft im Übrigen auch das P-Konto nicht, da nur Guthaben auf einem P-Konto geschützt ist, das gilt natürlich nicht wenn es im Soll steht.

Was ist denn das für eine Schuldnerberatung, die nicht vorab auf die Risiken hinweist und auf die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank (bei der man keine Schulden hat) drängt ?

Wenn die SCHUFA okay ist würde ich dringend empfehlen ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Ich würde nicht unbedingt bei Kontoeröffnung ein P-Konto beantragen, da man da möglicherweise gleich in Misskredit kommt und die Eröffnung verweigert werden könnte (zur Eröffnung eines P-Kontos ist keine Bank verpflichtet). Ich würde ein normales Gehaltskonto eröffnen und im zweiten Schritt (wenn das Konto besteht) eine Umwandlung in ein P-Konto beantragen.

Und unbedingt den Arbeitgeber informieren, dass er das Gehalt für diesen Monat nicht nochmal auf das gleiche Konto überweist (wenns nicht schon zu spät ist, heute ist der 26. und der nächste Arbeitstag ist der 29.) !!!
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 17:37:56 von tomwr »
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Feuerwald

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #9 am: 26. November 2010, 17:43:18 »

Könnte ich mich bei der Bank auf dieses Urteil berufen?
Nach neuerer Rechtsprechung (Urteil des Landgerichtes Heidelberg
vom 28.01.1999, Az.: 7 S 15/98) steht mir Ihnen gegenüber jedoch
ein Auszahlungs-anspruch in Höhe des unpfändbaren
Einkommensanteil analog § 850 k ZPO (Pfändungsschutz für
Bankguthaben) zu.


 § 850 k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.
 

http://lexetius.com/2005,704

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olivetti1

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #10 am: 26. November 2010, 17:56:09 »

 :neutral: Danke für den Hinweis !! Damit wären i.A alle Fragen selbst die nach unseren "müttern" geklärt.
Ich sage nur Fehlurteil und nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.
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olivetti1

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Re: Kontosperrung / Pfändungsfreier Betrag
« Antwort #11 am: 26. November 2010, 18:37:07 »

@tomwr
Tja ...der Schuldnerberater ist genial ...geht wahrscheinlich davon aus das
man alles des augenblicklichen gültigen PI-Gesetz außwendig weiss.
Ein "P"-Konto werde ich wohl erst ab Montag bekommen . Mein Gehalt für Dez wurde
von der Lohnbuchhaltung schon am 25.11 weitergeleitet . Das Gehalt für Januar
wird dann hooffentlich auf das neue Konto gehen also erst am 30.12.Laaaange
Durststecke mit neuen Gläugigern . :sad:
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