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Autor Thema: Kopie der eidesstattlichen Versicherung?  (Gelesen 2686 mal)

calla

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Kopie der eidesstattlichen Versicherung?
« am: 30. Mai 2011, 09:37:12 »

Hallo Forum!
ich wüßte gern, ob ein Schuldner auch eine Abschrift "seiner" eV bekommt oder ob nur der die eV beantragende Gläubiger eine erhält?
Ich finde nur ZP0 § 900 (5):
http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html
Weiß hier jemand was dazu?
Dann Danke!
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Feuerwald

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Re: Kopie der eidesstattlichen Versicherung?
« Antwort #1 am: 30. Mai 2011, 11:25:55 »

eine Abschrift / Kopie geht dem "Schuldner" allgemein nicht zu.
 
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tomwr

Re: Kopie der eidesstattlichen Versicherung?
« Antwort #2 am: 31. Mai 2011, 12:56:07 »

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Schuldner ein Einsichtsrecht hat.

Da würde ich mal beim Amtsgericht nachfragen.
Grundlage ist §19 BDSG und betrifft grundsätzlich alle Behörden.
Es kann ja auch sein, dass dort falsche Informationen gespeichert werden.

http://www.gesetze.juris.de/bdsg_1990/
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