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Autor Thema: Kosten aus Vollstreckung steuerlich geltend machen  (Gelesen 1933 mal)

Franz

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Kosten aus Vollstreckung steuerlich geltend machen
« am: 29. Juli 2009, 08:12:04 »

Hallo Ihr da überall,
ich habe eine Frage, ich bin selbständig und
die Geschäfte laufen nicht so wie ich es gern hätte. Dadurch hat sich in 2008 einiges an Vollstreckungstiteln angesammelt.
Rechtsanwaltgebüren, Gerichtskosten usw.
Hat jemad eine Ahnung, wie ich diese bei der Einkommensteuer und der Gewinn-und Verlustrechnung verbuchen kann.
Beste Grüße Franz
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Insokalle

Re: Kosten aus Vollstreckung steuerlich geltend machen
« Antwort #1 am: 29. Juli 2009, 19:04:16 »

Bei der GuV stellt sich doch die Frage, sind die Kosten betrieblich oder privat veranlasst.
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Franz

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Re: Kosten aus Vollstreckung steuerlich geltend machen
« Antwort #2 am: 30. Juli 2009, 06:49:35 »

Hallo Insokalle
da hält sich so die Waage 50 % Geschäft und 50 % überwiegen aus nicht bezahlten Arztrechnungen.
Gruß Franz
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