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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kurze Frage  (Gelesen 7053 mal)

Stryker

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Kurze Frage
« am: 08. November 2017, 18:37:28 »

Hallo  :smiley:

Ich habe eine kurze Frage...Durch ein Glücklichen Zufall habe ich 50€ von meinem Stromanbieter zurück bekommen. Diese liegen nun auf meinem Konto und sind "eingefroren" da ich mich seid 2015 im Insolvenzverfahren befinde, nun weiß ich nicht was ich tun soll, da meine Verwalterin sich nicht äußert trotz mehrfacher Nachfrage, ich weiß durch meine Nertatungsstelle das ich zumindest das Geld abtretten muss. Da ich noch kein Schlusstermin hatte.

Ich will eigentlich nur wissen ob ich nun alles richtig gemacht habe in dem ich mich bei der IV gemeldet habe... ?
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KarlPaul

Antw:Kurze Frage
« Antwort #1 am: 09. November 2017, 14:56:57 »

Ja, diese Geld gehört zur Insolvenzmasse.
Wie hast Du es Deinem IV kommuniziert?
Weiter kannst Du nichts tun.
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Stryker

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Antw:Kurze Frage
« Antwort #2 am: 09. November 2017, 19:47:32 »

Ja, diese Geld gehört zur Insolvenzmasse.
Wie hast Du es Deinem IV kommuniziert?
Weiter kannst Du nichts tun.

Per Mail, abgesehen von zwei Briefen zum Beginn läuft da alles per Mail....Wenn überhaubt und das ist was mich etwas nervt, egal was ich Frage oder einreiche keine Reaktion, selbst auf Nachfrage ob ich im Bezug auf das Geld etwas tun soll keine Reaktion, ankommen tun die Mails wenn der IV im Urlaub ist kommt eine Automatische Antwort
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Stryker

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Antw:Kurze Frage
« Antwort #3 am: 13. November 2017, 20:21:56 »

Es tut sich etwas, heute bekam ich Post ..Und ich werde aufgefordert das ich das Geld überweise an die IV nun ist es aber so das meine Bank mein Konto so behandelt als wäre ein Pfändung drauf zumindest kann ich die Rückzahlung nicht "bewegen"  nun soll ich auch noch die Stuern machen...sollte ich dort etwas wieder bekommen  hängt das Geld auch fest sollte ich mich an AG wenden um das Geld zu "erhalten"
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waldi

Antw:Kurze Frage
« Antwort #4 am: 14. November 2017, 19:23:15 »

Zitat
meine Bank mein Konto so behandelt als wäre ein Pfändung drauf
Was genau darf man darunter verstehen? Wohin gehn die einbehaltenen Beträge?
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Stryker

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Antw:Kurze Frage
« Antwort #5 am: 20. November 2017, 19:27:15 »

Zitat
meine Bank mein Konto so behandelt als wäre ein Pfändung drauf
Was genau darf man darunter verstehen? Wohin gehn die einbehaltenen Beträge?

Das war ja das "Beste" die werden in den nächsten Monat übertragen da sie ja über mein Gehalt hinaus sind und stehen dann am 1. zur Verfügung werden dann aber in mein Lohn eingerchnet am 1.1.2018 wäre dann eine Zahlung meiner Bank an den IV erfolgt wenn ich das Geld solange stehen lasse....wirkt nicht als wäre das richtig wa smeine Bank da macht ....
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tomwr

Antw:Kurze Frage
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2017, 12:44:07 »

Ich gehe davon aus, dass Du ein Pfändungsschutzkonto hast und die überschüssigen Beträge an den IV "ausgekehrt" werden. Der pfändbare Anteil vom Lohn wird wahrscheinlich vom AG direkt an den IV abgeführt. Ich bin der Meinung, die Rückzahlung steht Dir zu, weil der Strom aus Deinem gepfändeten Einkommen bezahlt wurde. Der Rückzahlungsbetrag ist dann in dem Sinne schon einmal der Pfändung unterworfen. Ich würde hier einen Antrag beim Insolvenzgericht (auch tätig als Vollstreckungsgericht) stellen, dass dieser Betrag von der Pfändung ausgenommen wird resp. eine einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrags.

Das macht allen Beteiligten zunächst viel Arbeit aber das ist ja nicht Dein Problem. Der IV könnte den Betrag auch selbständig freigeben, vielleicht kannst Du ihn dazu bewegen. Ob Du Dir die Arbeit dafür machen willst, ist wiederum Dein Problem. Ansonsten einfach mal öfter das Licht länger brennen lassen im Winter.  :tongue:
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Insokalle

Antw:Kurze Frage
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2017, 16:49:53 »

Karl hat es schon geschrieben, die Forderung gegen den Stromanbieter gehört zur Masse (§ 35 InsO). Das ist so, weil sie pfändbar ist oder anders ausgedrückt, weil sie nicht unpfändbar ist.
Die Annahme, die Forderung wäre unpfändbar, weil sie aus unpfändbaren Beträgen resultiert, ist weit verbreiteter Unsinn und offenbar nicht auszurotten. Dafür gibt es weder ein Gesetz noch Rechtsprechung. Somit lässt man die Finger von den weiteren Vorschlägen, bevor man sie sich noch verbrennt. Stryker hat richtig gehandelt.
Andernfalls könnte womöglich die Versagung der RSB drohen.
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Wandervogel

Antw:Kurze Frage
« Antwort #8 am: 08. Dezember 2017, 17:10:00 »

Die Annahme, die Forderung wäre unpfändbar, weil sie aus unpfändbaren Beträgen resultiert, ist weit verbreiteter Unsinn und offenbar nicht auszurotten. Dafür gibt es weder ein Gesetz noch Rechtsprechung.
Ich halte das nicht für Unsinn, sondern für das Produkt logischen Denkens. An die Logik und den Sinn der Verwandlung unpfändbaren Einkommens in pfändbare Masse kann man nur glauben, sowie an die Verwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi.

Wenn ich mein Unpfändbares ins Bordell bringe, aus dem Fenster werfen oder Zigaretten damit anzünde, ist das in Ordnung. Ich darf aber auf keinen Fall meinem Energieversorger aus Versehen zuviel Geld geben, das verwandelt dadurch auf wundersame Weise  seinen Charakter. So sind zwar die Regeln, aber die sind schlicht absurd. Konsequenterweise dürfte man dann auch nur passend bezahlen. Denn wenn ich dem Verkäufer meiner Brotscheiben zuviel unpfändbares Geld aushändige, dann entsteht ja bei dem auch ein Guthaben und das wäre logisch dann an den IV auszuhändigen.

Wie gesagt, die Regeln sind so. Aber die Regeln sind von einer Willkür, die sich dem normal denkenden Menschen nicht erschließt. Daher sollte man dem dann auch keinen Unsinn um die Ohren hauen.
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