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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: LFE bitte  (Gelesen 2241 mal)

winniwinni

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LFE bitte
« am: 24. Oktober 2009, 21:31:30 »

Also grade Privat insolvenz laufen(standpunkt im moment Kontosperre und freischalten lassen)Zeitgleich kam für mein sohn eine Pflegegeld nachzahlung von 3 jahren(wurde vor gericht erkämpft)Ich lebe von Sozialhilfe.Nun hatt mein Treuhänder gesagt er muß prüfen ob das geld pfändbar ist.Also 7540 euro worauf ich 3 jahre warten musste.Was kann passieren?
Vom Amtsgericht bekam ich brief wegnen eröffnung des verfahrens,der kostenstundung und Gesamt kosten des Gerichts.Ich hab panik,meine Karte ist ja auch erstmal weg und nun?
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winniwinni

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Re:HiLFE bitte
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2009, 21:40:08 »

Vergass noch zu fragen,was ist denn mit 7 tage frist,ich weiß nun nicht ob die gläubiger die ja mein konto pfändeten nun auch dran kommen,wenn der treuhänder sich zu viel zeit lässt.Weiß nicht ob es feigegeben ist oder noch gespeert.Bin verzweifelt.
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paps

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Re: LFE bitte
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2009, 18:55:43 »

Als erstes sollten Sie mit dem TH klären, ob das Konto freigeschaltet ist.
Danach sollten Sie mit der Bank reden . dass das Verfahren eröffnet wurde und das Geld nicht an den Gläubiger mit der Pfändung zu überweisen ist, sollten die aber bereits wissen.

Danach wäre zu klären, welcher Art die Nachzahlung ist.
Ist es Geld, dass aus der Pflegeversicherung ihres Sohnes ist und welches ihm zur Regulierung der Kosten für seine Pflege überwiesen wurde, sollte es unpfändbar sein.

Sind es Kosten, die Sie als Pflegeperson für die Pflege erhalten haben (Lohn als Pflegeperson) wäre es Einkommen, das ihnen zuzurechnen ist.
Hier können Sie nur einen Freigabeantrag an das Insolvenzgericht stellen, damit wenigstens ein Teil bei Ihnen verbleibt.

Ich glaube aber, dass Notfalls anwaltlicher rat gesucht werden muß.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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winniwinni

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Re: LFE bitte
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2009, 19:56:18 »

Nun ja es ist so das der TH selber erstmal prüfen muß.Im brief von Pflegekasse steht das es für mein Kind ist.(aber naja für mich ist weil ich die Mutter bin)Man sagte mir aber mal es ist Unpfändbar.Ob der TH das weiß weiß ich nicht.
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