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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...  (Gelesen 3272 mal)

ratlos77

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum. Und hoffe, soweit alles richtig gemacht zu haben.

Zur Vorgeschichte. Mit meinem Freund, mittlerweile Verlobten und eigentlich wollten wir heiraten -.- , lebe ich seit fast 8 Jahren zusammen. In unserem Haushalt haben wir drei Kinder, davon sind nur zwei gemeinsame. Mein großes Kind stammt aus meiner ersten Beziehung, er ist Halbwaise und Unterhalt bekomme ich schon lange nicht mehr für ihn, halt nur die Halbwaisenrente.

Aus der Zeit wo wir uns noch nicht kannten, hatten sich bei ihm viele Schulden aufgehäuft. Ein eigenes Konto hat er schon seit 7 Jahren nicht mehr. Seit fast 2 Jahren geht er wieder arbeiten. Ich habe nur einen Minijob. Gemeinsam verdienen wir so wenig, dass wir ergänzend Hartz IV bekommen.

Jetzt hat ein Gläubiger von ihm eine Lohnpfändung beantragt und durchbekommen. Ist auch ok, allerdings stand heute der GV vor der Tür um mir einen Pfändungs - und Überweisungsbeschluss unter die Nase zu halten, für mein Konto, da der Lohn von ihm auf mein Konto geht und von hier aus auch alle Zahlungen getätigt werden (Miete, Strom, Gas, Telefon usw)

Die haben doch schon die Lohnpfändung und alles was drüber geht, geht doch schon an den Gläubiger, warum wollen die jetzt noch an mein Konto? Wir haben doch nichts pfändbares mehr. Aber vor allem, was kann ich tun, wenn die von meinem Konto auch noch pfänden wollen, werden Zahlungen auf der Strecke bleiben oder wir haben dann irgendwann kein Essen mehr auf dem Tisch.

Vor allem bin ich unterhaltsabhängig von ihm, nur nicht unterhaltspflichtig. Ich sehe da nicht so ganz durch, weil das SGB sagt so und das BGB so.
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waldi

Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #1 am: 13. März 2013, 20:30:42 »

Oje! Da wäre es allerdings schon lange, lange überfällig, dass der Freund/Verlobte sich ein eigenes Konto zulegt. Alles andere gibt nur Probleme.

Ansonsten wäre wohl eine Heirat ziemlich anzuraten, dann wäre die Frage der Unterhaltspflicht Ihnen gegenüber geklärt, und es bliebe unterm Strich wesentlich mehr übrig.

Eine ganz andere Frage ist:
Wie hoch sind seine Verbindlichkeiten. Wäre nicht eine Insolvenz (und damit ein Neuanfang incl. Ehe) sinnvoll?
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InsOmania

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Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #2 am: 14. März 2013, 09:10:39 »

stellen Sie Ihr Konto um auf ein P-Konto, das können Sie auch nach nach Eingang der Pfändung! Ferner ist ggf. anzuraten, sich mit einer Schuldnerberatung in Verbindung zu setzen.
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Beste Grüße
 

Insokalle

Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #3 am: 14. März 2013, 09:45:24 »

Wer genau ist Kontoinhaber? Nur Sie, Gemeinschaftskonto?

Wenn nur Sie Kontoinhaber sind, dürfte eine Kontopfändung nicht möglich sein. Dann wird der Auszahlungsanspruch, den der Lebensgefährte gegen Sie hat, gepfändet.
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ratlos77

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Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #4 am: 14. März 2013, 10:12:54 »

Kontoinhaber bin nur ich.

Und ich habe ihn mittlerweile auch zur Schuldnerberatung bekommen. Seine Verbindlichkeiten sind inkl. Zinsen ungefähr 14000Euro. Er hatte in seiner Jugend viel Blödsinn gemacht. Und wir hatten das von Anfang an so gemacht, dass sein Gehalt auf mein Konto geht, damit wir keine doppelten Kontoführungsgebühren haben und ich eh die Finanzen mache.

Wenn man so einen Pfändungsbeschluss in die Hand bekommt, kriegt man eher nur die Krise und auch wenn wir schon von Heirat gesprochen haben...ich heirate doch nicht wegen sowas und dann auf die schnelle.^^ Zudem habe ich auch Schulden und bezahle die ab, meine sind zum Glück auch nicht so hoch.
« Letzte Änderung: 14. März 2013, 10:17:46 von ratlos77 »
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waldi

Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #5 am: 14. März 2013, 12:02:58 »

Zitat
drei Kinder, davon sind nur zwei gemeinsame
Bei zwei Unterhaltspflichtigen dürfte die Lohnpfändung aber gegen null laufen.
Sie schreiben, dass Sie noch aufstockend ALG-II bekommen, also kann der Lohn ja nicht so hoch sein.

Und ja, lt. SGB (ALG-II) werden Sie alle fünf als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. So gesehen ist Ihr Verlobter lt. SGB also auch Ihnen und Ihrem Kind 'unterhaltspflichtig'.

Dass Sie und Ihr Kind auch beim Pfändungsabzug berücksichtigt werden, ja, das ist nur unter dem besonderen Schutz der Ehe möglich, zu der ich deshalb angeraten hatte, weil es lt. Ihren Worten ohnehin ansteht.
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InsOmania

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Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #6 am: 14. März 2013, 16:52:19 »

Wer genau ist Kontoinhaber? Nur Sie, Gemeinschaftskonto?

Wenn nur Sie Kontoinhaber sind, dürfte eine Kontopfändung nicht möglich sein. Dann wird der Auszahlungsanspruch, den der Lebensgefährte gegen Sie hat, gepfändet.

Da hat er Recht!!!
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Beste Grüße
 

ratlos77

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Re: Lohnpfändung und Konto-und Überweisungsbeschluss -Hilfe...
« Antwort #7 am: 15. März 2013, 11:23:23 »

Mit der Heirat meinte ich das auch halt so, dass es nicht deswegen sein soll zu heiraten, damit die Pfändungsfreigrenze höher geschraubt werden kann. So nach dem Motto, man will sich da etwas entziehen.

Und nein, so hoch ist der Lohn nicht, obwohl wir bekommen immerhin noch 150euro ergänzend dazu und das ist auch schon eine Menge Geld.

Punkt war auch, ich habe hier sogar beim Amtsgericht angerufen und der nette Herr meinte am Telefon zu mir, dass wäre beschlossene Sache und mein Konto ist dicht. Ich habe mich aber nochmal mit dem GV in Verbindung gesetzt und der meinte, es würde reichen, wenn ich zu ihm käme und er mit mir ein Schriftstück aufsetzt, dass ich das nicht anerkenne und wenn ich das über ihn mache, können die auch nicht behaupten, es nicht bekommen zu haben. Davon hab ich auch eine Kopie mit Stempelchen. Trotzdem hab ich halt die Muffe, weil auch viele etwas schreiben ohne Ahnung zu haben und woher soll man wissen, ob man das richtige gefunden hat. Hatte danach nämlich auch gegoogelt, aber wirklich schlauer geworden...naja
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