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Autor Thema: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.  (Gelesen 6697 mal)

Pistazie

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Hallo :)
 
folgender fall:
 
ich habe im dezember eine lieferung eines versandhals aus dem internet erhalten.
leider konnte ich die zahlung dann doch nicht vornehmen wie vorhergesehen, und die lastschrift würde zurück geholt da mein konto sonst im minus gewesen wäre.
daraufhin habe ich erstmal fast die hälfte der summe an dem unternehmen gezahlt. es folgte ein brief einer rechtsanwaltkanzlei. hier wurde aber die komplette summe berechnet.
ich habe der kanzlei den sachverhalt aus meienr sicht mitgeteilt, das ich bereits einen teil bezahlt habe und die aufstellung aller kosten aus dem akteullem brief so nicht korrekt ist.
 
tja, nun flattert mir aber heute ein mahnbescheid über die volle summe ins haus. beantragt von der rechtsanwaltkanzlei.
zeitgleich wurde mir heute versucht ein fax zu zustellen, aber leider erhielt ich nur das deckblatt der kanzlei.
 
ich würde nun gerne wiederspruch gegen den mahnbescheid einlegen, aber ich habe echt keine ahnung wie. wiederspreche ich gesamt, muss ich damit rechnen das es vor das gericht geht. im mahnbescheid steht, dass der gläubiger das gerne im falle eines wiederspruches machen möchte.

der wiederpsurhc zum teil, da steige ich absolut nicht durch. entweder gesamt, oder nur zinsen, oder doch nur die laufenden zinsen , verfahrenskosten?!
sorry, aber da steige ich nicht durch was ichd a alles wiedersprechen muss.
 
der bestellwert betrug 161€, 60€ hatte ich gezahlt bevor der erste brief der rechtsanwaltkanzlei kam.
 
soweit ich weiss habe ich nun 2 wochen zeit hier zu reagieren?
 
wärer für hilfe dankbar.
 
grüße
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smallville

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #1 am: 27. März 2008, 04:52:55 »

Hi,

Du kreuzt TEILwiderspruch an.
Das müsste vorgesehen sein.

Ich habe das auch einmal gehabt.
Genau den gleichen Sachverhalt.

Sowei ich mich erinnere einfach nur das Kreuz bei "ich widerspreche zum TEIL" und dann ab und weg damit.

Bei mir wurde der ganze Kram schriftlich "verhandelt"

Wichtig ist dass Du Beweise hast (Einzahlungsbelege usw.)

Mit der Kanzlei würde ich nicht mehr kommunizieren und wenn dann nur schriftlich

morgendliche Grüße
small
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Pistazie

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #2 am: 27. März 2008, 11:54:31 »

hi :)
 
danke für deinen tipp.
 
also einfach nur ankreutzen dass ich zum teil wiederspreche, nicht in welcher summe und welcher zinsen und so?
einzahlungsbeleg über die bereits gezahlte summe habe ich, dass ist kein problem.
 
grüße
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smallville

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #3 am: 27. März 2008, 13:12:18 »

Also ich habe es damals grob gemacht.

Ich hatte eine Gesamtforderung von ca. 600 Euro und hatte 450 bezahlt.

Irgendwo auf dem Formular konnte man (glaube ich ) angeben in welcher Höhe man widerspricht.
Dort habe ich dann einfach die Differenz angegeben.

Da in der Regel das ganze Geschehen ohnehin dann im schriftlichen Verfahren erfragt wird (vom Gericht)
kann man dann in seinem Erläuterungsschreiben den Sachverhalt detailliert aufschlüsseln.

Nach dem Widerspruch dauert es ca. 4-6 Wochen, dann erhält man eine Information an welches AG es abgegeben wurde und dann erhältst Du vermutlich den Schriftverkehr mit dem der Antragsgegner seine Forderung begründet.

Dann wirst Du aufgefordert dazu Stellung zu nehmen (meist binnen 14 Tage nach Erhalt)

Und DA kannst Du dann als Anlage den Beleg mitsenden und schildern wann Du wieviel bezahlt hast.
Wichtig wäre dann auch ausdrücklich den Anwaltskosten und Gerichtskosten zu widersprechen, denn eigentlich hätte ja nach Deiner Zahlung kein Anwalt mehr eingeschaltet werden müssen/sollen.

Sollte sich das natürlich überschnitten haben kann es ggf. sein, dass Du die Anwaltskosten bezahlen musst.
Allerdings erschließt sich mir nicht warum er einen MB erlassen hat, nach dem Wissen dass ein Teil bezahlt ist.

Lieben Gruß
small
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Pistazie

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #4 am: 27. März 2008, 13:30:03 »

ich möchte ja nicht wissen was das fax zu bedeuten hatte welches mir zeitgleich mit dem mb zugestellt wurde. aber aus einem deckblatt werde ich nicht schlau. die kanzlei weiss auch das nur das deckblatt ankam, habe ich der schriftlich mitgeteilt, mal schauen wie hier die reaktion ist.
 
also ich kann auf dem mb ankreutzen das ich zum teil wiederspreche und dann halt "der hauptforderung wegen eines teilbetrages von .....  einschliesslich auf diesen teil  der hauptforderung entfallenden zinsen und verfahrenskosten.
 
hier nun einfach die differenzsumme eintragen und abschicken, korrekt?
 
im mb steht ja schon unten das wenn ich dem widerspreche, dass die kanzlei ein streitiges verfahren vor dem amtsgericht osnabrück anstrebt. da ich aber die teilzahlung nachweisen kann, sehe ich dem gelassen intgegen, solange die weiterhin die "volle summe" durchsetzen möchten.
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smallville

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #5 am: 27. März 2008, 15:56:27 »

So, ich habe einen alten MB gefunden dem ich nicht widersprochen habe.

Du kreuzt an:

Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruches und zwar:
der Hauptforderung wegen eines Teilbetrages von (hier den Betrag der geleisteten Zahlung eintragen)
Und bei den folgenden Kästchen machst Du jeweils auch ein Kreuz.

den Zinsen insgesamt
den Verfahrenskosten insgesamt
den anderen Nebenforderungen wegen eines Betrages von ( hier schaust Du im MB was sich der RA berechnet- das siehst Du auf der zweiten Seite unter "Kosten wie nebenstehend" und "Nebenforderungen Mahnkosten"

Das wäre es :-)

lieben Gruß
small
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Pistazie

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #6 am: 02. April 2008, 00:35:00 »

hallo  :cheesy:
 
also ich habe auf dem mb nun angekreutz das ich einem teilbetrag von 60€ wiederspreche, den zinsen komplett und den verfahrenskosten.
beim feld "den laufenden zinsen, soweit sie..." leer lassen?
 
und bei dem anderen benötige ich noch mal hilfe. aufm mb steht
 
II. kosten wie nebenstehend:
 
III. nebenforderungen:
       mahnkosten: 10,00€
       rücklastschrift 6€
       anwaltsvergütung für vorgerichtliche tätigkeit: 39€
 
IV. zinsen:
       laufende, vom gericht ausgerechnete zinsen: 8,320% jahreszins....
 
welches hiervon muss ich wiedersprechen unter dem punkt "den anderen nebenforderungen...."
 
ich danke für die hilfe :)
 
grüße
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smallville

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Re: Mahnbescheid erhalten, summe aber bereits teilsweise bezahlt.
« Antwort #7 am: 02. April 2008, 10:45:27 »

Hallo Pistazie,

also Beispiel:

Gesamtforderung 500 Euro
Du hast bezahlt 400 Euro

Dann widersprichst Du im ersten Kästchen einem Teil der Forderung in Höhe von einem Teilbetrag von 400 Euro.
Denn 400 hast Du bezahlt, 100 sind noch berechtigt. Ergo werden den 400 gezahlten widersprochen.

im zweiten Kästchen den Zinsen insgesamt

Das dritte Kästchen habe ich immer frei gelassen (den laufenden Zinsen soweit sie ....nachstehenden Zinssatz überschreiten)
Hier könnte man auch 5% eingeben. (§288 BGB)

4. Kästchen Den Verfahrenskosten insgesamt ankreutzen

und zu guter Letzt den anderen Nebenforderungen wegen eines Betrages von
=> hier addierst Du auf der Seite mit den Forderungsaufstellungen die Beträge von Nebenforderung + Kosten wie nebenstehend
und trägst diese Summe dort ein.

Das war es dann

lieben Gruß
small

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