"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Mehrere Kontopfändung  (Gelesen 4045 mal)

Babette

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Mehrere Kontopfändung
« am: 12. August 2009, 19:41:38 »

Hallo

Hab nen Problem

ICh habe seit 2 Jahren 3 Kontopfändungen laufen und die Gläubiger weigern sich ne Ruhestellung der Pfändung zu geben...solange immer die Raten bezahlt werden.
Jetz hab ich für alle 3 Sachen einen Freigabeantrag

Vor knapp 4 Tagen ist noch eine Pfändung gekommen, kann ich jetz wieder ganz normal einen Antrag beim Amtsgericht machen?

Muss die Bank mir Informationen zu den Gläubigern gewehren? WIe z.B Anschrift? oder Name der Gläubiger?

Ändert sich bei mehreren Gläubigern etwas am Antrag?
WIe lange dauert bis der Endgültige bescheid vom Amtsgericht wegen der Freigabe kommt?

Und es gäbe wohl noch ein Antrag wo die Bank dann nicht immer die Zentrale anrufen müsste um sich die Freigabe zu bestätigen...weiß jemand etwas?

Über Antworten wäre ich dankbar

LG

B
« Letzte Änderung: 12. August 2009, 19:44:03 von Babette »
Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Mehrere Kontopfändung
« Antwort #1 am: 13. August 2009, 10:06:30 »

Hallo Babette,

Ihre Zeilen lassen vermuten, dass Sie sich nicht in der Verbraucher-Insolvenz befinden. Warum sollten die Gläubiger auf Pfändungsmaßnahmen verzichten, solange bei Ihnen noch etwas zu holen ist und mit Ihrem Freigabeantrag bewirken Sie lediglich, dass Ihnen der pfändungsfrei zu überlassende Teil Ihres Einkommens (s. Pfändungstabelle links) nicht auch noch weggenommen werden kann. Ihren Kontoauszügen müssten Sie eigentlich entnehmen können, an welche Gläubiger Pfändungsbeträge überwiesen werden. Auch das Amtsgericht kann darüber Auskunft geben.

Es werden sicher auch noch Infos von den Profis hier im Forum kommen.

Gruß
wiwo
Gespeichert
Gruß
wiwo
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Mehrere Kontopfändung
« Antwort #2 am: 13. August 2009, 21:45:34 »

Haben sie regelmäßige Einkünfte, bekommen Sie eine Dauerfreistellung oder für einen längeren Zeitraum befristet.

Pfändungen, die nach der ersten Freistellung oder Pfändung eingehen, treten hinter die anderen zurück.
Pfändungen werden immer in der Reihenfolge des Eingangs durch die Bank bedient.

Der PfÜB wird ihnen durch das Vollstreckungsgericht zugestellt.
Die Bank muß nicht extra informieren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz