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Autor Thema: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?  (Gelesen 2920 mal)

Fugenfueller

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Hallo,

ich muss demnächst eine ev. abgeben. 

Ich habe einen dänischen Arbeitgeber, muss ich den angeben? und weiss jemand ob ich in Dänemark eine Lohnfändung zu erwarten hätte? 

Gruss Henning
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Feuerwald

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Re: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
« Antwort #1 am: 24. Juni 2007, 13:04:47 »

Solche Angaben sind zu machen, auch Konten im Ausland sind anzugeben.

Sie können die Abgabe der EV ggf. abwenden, in dem Sie im EV-Termin glaubhaft machen, die Forderung binnen 6 Monate tilgen zu können (§ 900 ZPO).

Bzgl. Lohnpfändung in Dänemark muss ich erst mal nachlesen.

Gruss
Feuerwald

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Feuerwald

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Re: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
« Antwort #2 am: 24. Juni 2007, 13:28:38 »


Nach dem Merkblatt der Deutschen Botschaft in DK, scheinen
Gehalts-/Lohnpfändung für nicht staatliche Gläubiger in Dänemarkt kaum möglich.

Gruss
Feuerwald
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Fugenfueller

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Re: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
« Antwort #3 am: 28. Juni 2007, 22:43:25 »

Vielen Dank feuerwald
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