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Autor Thema: Notlage wegen Bedarfs- und Gehalts-Kürzung - welche Möglichkeiten gibt es?  (Gelesen 2152 mal)

Roswitha

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Hallo liebes Forum,

da es bei uns ab sofort kein Kindergeld und die entsprechenden Anteile des Gehalts mehr gibt, reicht das Geld ab sofort nicht mehr. Weil ich weder meinem Kind noch meinem schwerkranken Mann das Essen wegessen kann, habe ich seit drei Tagen nichts mehr gegessen und habe wohl in diesem Monat auch keine Aussicht mehr auf Nahrung. Ab nächster Woche komme ich nicht mehr zur Arbeit, das Fahrgeld fehlt. Die Anwältin meinte - auch schriftlich - ich könnte ja einen Antrag stellen, beim Gericht. Davon habe ich aber weder etwas zum Beißen noch komme ich damit zur Arbeit. Das kann lange dauern!

Die Tafel verweist auf das Bruttogehalt: keine Chance, das wäre mein Problem, das Bruttogehalt wäre hoch genug, dann solle man eben keine Schulden machen.

Ohne Familie würde ich mir jetzt einen stabilen Strick suchen oder so.
Im Ernst, soll ich jetzt verhungern? Wie komme ich nächste Woche zur Arbeit? Ist das Insolvenzgericht oder das Arbeitsgericht zuständig? Ich muss ja vertragsbrüchig werden, wenn ich kein Fahrgeld habe. Das Kindergeld ist wegen eines Krankenhausaufenthalts unserers Kindes entfallen, er geht nun nicht mehr zur Schule. Eigentlich wird das noch vier Monate weitergezahlt, so dass der Entfall unerwartet kam. Bei der Familienkasse wurde ich abgewiesen, eigentlich wäre der Arbeitgeber zuständig. Dieser verweist aber auf die Familienkasse.

Gruß
Roswitha
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Roswitha

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Halloechen,

welche Möglichkeiten gibt es in einer aktuten Notlage (nichts zu essen, kein Fahrgeld für den Arbeitsweg)?

Die beste Möglichkeit wäre gewesen, wenn mir die TH das wegen eines Fehlers nicht gezahlte Geld bis zur Nachzahlung als Nothilfedarlehn aufgestockt/als Minidarlehn gewährt hätte.

Das hat sie aber nicht getan. So war es die einizige Möglichkeit, am Essen zu sparen. (Alles andere klappte nicht bzw. liegt noch in einem Aktenberg o. ä.) Dies hat nun zu einer längeren AU geführt.

Diese AU kostet den Steuerzahler nun schätzungsweise ca. 1000 Euro (für meine Notvertretung). Auf ähnliche Weise (weil ich wegen einer fehlenden gesundheitlichen Vorrichtung mehrmals mehrere Monate nicht arbeiten konnte; das war aber nicht so schlimm, ich konnte lediglich "nur" nicht arbeiten) sind in den letzten Jahren ca. 5000 Euro (grob geschätzt) diesen Vorgehensweisen zum Opfer gefallen.

THs haben also die Macht, auch mal über viel Steuergelder zu entscheiden. Na denn ... :whistle:

Es grüßt
Roswitha
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