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Autor Thema: Ohne Krankenversicherung  (Gelesen 2807 mal)

UNverschuldet

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Ohne Krankenversicherung
« am: 09. Februar 2012, 14:49:29 »

Die PKV hat mir wegen Beitragsrueckstand gekündigt, lief aber seit Monaten ohnehin nur auf Anwartschaft also ohne Versicherungsschutz.

Was passiert im Falle eines Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Krankheit?
Schickt einen das Krankenhaus zum sterben heim oder wird man (wenigstens notduerftig) behandelt und die Kosten zu den Schulden addiert?

Bringt es ggf. etwas eine Anzahlung irgendwo pfaendungssicher zu deponieren, die man dann im Notfall dem Krankenhaus ueberlaesst?

Ich nehme ungerne Leistungen in Anspruch die ich nicht bezahlen kann, aber wenns ums Ueberleben geht...

Um wieder in eine Krankenversicherung zu kommen, muss ich mich irgendwo mit >400 Euro anstellen lassen, soweit ich weiss. Gibt es noch eine andere Moeglichkeit?

Ich habe vor einiger Zeit mal etwas von einem Nichtzahlertarif gelesen...



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wiwo

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Re: Ohne Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 09. Februar 2012, 16:37:55 »

Hallo UNverschuldet:

Bitte lesen:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-5463-start-msg28452.html

Wichtig ist der Punkt "Allgemeine Umgangsformen".

Gespeichert
Gruß
wiwo
 

paps

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Re: Ohne Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 10. Februar 2012, 19:44:49 »

Generell kann die PKV nicht durch den Versicherer gekündigt werden (Ausnahme z.B. Vertrauensmissbrauch/Betrug)
Ihre KV sollte aus der Leistungsphase in eine ruhende KV mit Notversorgung umgestellt sein.

Ist der Beitrag nach 3 Monaten nicht ausgeglichen oder eine Zahlungsvereinbarung zum Ausgleich innerhalb von 6 Monaten nicht getroffen, kann die KV in den Basistarif umgestellt werden. (KV Beitrag für Vollversicherte etwa 600,-// Leistungen analog der GKV ).
Allerdings wird der Rückstand dann noch größer.

Im ersten Fall (ruhen) besteht Leistungspflicht für die Notversorgung, Entbindung und Krankenhaus.

Wenn Sie eine Anzahlung ansparen können, sollten Sie ehr in Richtung Ausgleich der PKV-Beiträge denken.

Den "Nichtzahlertarif" gibt es noch nicht, da dieser als gemeinsamer Tarif unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif sowohl in der Leistung als auch dem Preis liegen soll (Notfallleistungen , etwa 150,-).
Dazu ist neben der Zustimmung alle Mitglieder des PKV-Verbandes auch die des Bundesaufsichtsamtes notwendig.

Allerdings ist in der Diskussion zur Gesetzesänderung auch, die Möglichkeit, dass die PKV eigene Tarife für Nichtzahler auf den Weg bringen kann.
Man hat wohl eingesehen, dass 600,- für den gesetzlich vorgeschriebenen  Basistarif weit über dem Durchschnittsbeitrag für eigene Volltarife der PKV liegen.
Zum Anderen, wer schon 250,-/300,- nicht zahlen kann, kann es erst recht nicht bei 600,- !!!

Wenn Sie längere Zeit PKV versichert waren, gibt es außer einer versicherungspflichtigen Tätigkeit kein Zurück.
Ausnahme, Sie sind bereits über 55 Jahre, dann geht garnichts.

 
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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