"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer  (Gelesen 2147 mal)

UNverschuldet

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer
« am: 11. November 2012, 10:16:28 »

Hallo!

Als Selbststaendiger (in meinem Fall Freiberufler) geht ja immer der Bruttobetrag auf dem P-Konto ein. Davon sind normalerweise 19% Umsatzsteuer abzufuehren.

Nun entspricht aber der Nettobetrag dem Sockelbetrag und die Umsatzsteuer geht in die Pfändung. Die Schulden verschieben sich also von Gläubigern zum Finanzamt.

Gibt es da eine Lösung( höherer Pfändungsfreibetrag?) oder ist das bei der "Erfindung" des P-Kontos so geplant gewesen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer
« Antwort #1 am: 11. November 2012, 10:24:50 »

Vielleicht hier mal die Diskussion nachlesen.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-P-Konto-und-verschiedene-Einkuenfte-in-der-Insolvenz-10139.html

Bei regelmäßigen Einkünften sollte eine Dauerfreistellung des Betrages durch das Amtsgericht helfen. Bei unregelmäßigen Einkünften müsste dies jeden Monat beantragt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer
« Antwort #2 am: 11. November 2012, 15:45:17 »

Gibt es da eine Lösung( höherer Pfändungsfreibetrag?)

- neues Konto und Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger?

 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz