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Autor Thema: PartnerKreditkarte bei Privatinsolvenz  (Gelesen 3399 mal)

alex78999

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PartnerKreditkarte bei Privatinsolvenz
« am: 02. September 2008, 15:17:21 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

folgender Sachverhalt: 

Mein Vater steckt seit knapp einem Jahr in der Privatinsolvenz.  Das läuft auch alles so wie es solls - ohne Probleme.
Ich würde meinem Vater gerne eine PartnerKreditkarte geben - also eine Kreditkarte die auf mein Konto läuft - aber auf der sein Name draufsteht.

Geht das ohne Probleme? Oder stellen sich die Banken da quer - oder könnte das sogar noch andere rechtliche Konsequenzen bei seiner Insolvenz haben?

Gruß
Alex
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ThoFa

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Re: PartnerKreditkarte bei Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 09. September 2008, 09:54:25 »

Hallo,

für die Insolvenz hat dies keine Konsequenzen. Aber ich meine mich daran zu erinnern, dass Banken auch bei Partnerkarten eine Bonitätsprüfungmachen. Wozu braucht Ihr Vater eine KK ?

MfG

ThoFa
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rast

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Re: PartnerKreditkarte bei Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 15. September 2008, 17:11:12 »

Hallo Alex,

von einer Partnerkarte würde ich abraten.  Kann im Grundsatz zu vielen rechtlichen Problemen führen. Einfacher ist doch eine Kreditkarte im Guthaben (z.B. LandeskreditBank Berlin oder andere, hierzu steht einiges im Forum). Zu Berücksichtigen wäre dann natürlich noch, ob gebuchte weitere und regelmässige Einkommen zur Pfändungsgrenze hinzugezählt werden?

Mfg

rast
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lucca_m

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Re: PartnerKreditkarte bei Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 15. September 2008, 19:46:50 »

"Kann im Grundsatz zu vielen rechtlichen Problemen führen."

Wie meinen Sie das? Welche rechtlichen Probleme können dabei entstehen?
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rumbarack

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Re: PartnerKreditkarte bei Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 15. September 2008, 20:33:35 »

Antwort aus dem Leben :

Ich ( bonitätsmäßig auf dem Nullpunkt) habe sowohl EC als auch Mastercard mit meinem Namen von einem Konto, das mir nicht gehört. ( von mir aber bedient wird :wink:)

Die KK steht auch in meiner Schufa. ( in der seltsamerweise die meisten Altlasten nach den Jahrzehnten ihres Bestehens nicht mehr aufgeführt sind), Probleme gibt es keine.

Warum auch ?? Verantwortlich ist formaljuristisch der Kontoinhaber, meine KK ist nicht pfändbar ( wie übrigens jeder Kreditrahmen)

Im Gegensatz hierzu denke ich, dass eine Guthabenskreditkarte wie z.B. Visa Electron sehr wohl pfändbar sein wird, da es sich um Barvermögen handelt.

Gruss aus Schwaben
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