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Autor Thema: Pfändung / Unerhalt  (Gelesen 2621 mal)

dakommeichdurch

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Pfändung / Unerhalt
« am: 21. Juli 2006, 14:04:27 »

lebe seit drei Jahren getrennt von meiner Frau. Für zwei Kinder haben wir uns auf Unterhalt von 500-600/ Monat geeinigt. Möchte nun wg. 90\' € Insolvenz anmelden ( habe 3 Jahre lang gekämpft aber nun ist Ende Gelände) Wie ist das mit Pfändung und unterhalt. Was geht vor. Geht der Unterhalt vor oder Pfändungen.?
Wäre Euch dankbar für kompetente AW.
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paps

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Pfändung / Unerhalt
« Antwort #1 am: 21. Juli 2006, 18:51:04 »

Guten Abend,
die Abführung des pfändbaren Betrages  erfolgt neben der Unterhaltszahlung.
Sie haben durch das Unterhaltsrecht Ihrer Kinder ja einen erhöhten Freibetrag (2 unterhaltsberechtigte Personen).
Der Unterhalt ist aus dem \"unpfändbaren\" zu bestreiten.

Sollte Ihnen der vereinbarte Unterhalt zu hoch sein, haben Sie die Möglichkeit, über den rechtlichen Weg eine Neufestsetzung des Unterhaltes zu erreichen.  

Wäre wegen ALGII z.B. kein Unterhalt zu zahlen, kann aber auf Antrag  eines Gläubigers die Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person per Beschluß entfallen.

MfG Paps
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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