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Autor Thema: PI oder später Vergleich anstreben?  (Gelesen 1633 mal)

McDuck

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PI oder später Vergleich anstreben?
« am: 24. Januar 2012, 18:17:18 »

Hallo,

ich denke mir zur Zeit folgendes: Je nach Gehaltsentwicklung könnte ich zumindest die Hauptforderung (ca. 40000) in 3-6 Jahren zurückgezahlt haben. Natürlich werden in dieser Zeit je 12% Säumnisgebühren pro Jahr auf die Restforderung fällig, so dass ich am Ende natürlich wieder vor der gleichen Gesamtsumme stehe..allerdings nur noch Säumnisgebühren. Wenn ich dann im Rahmen einer PI einen aussergerichtlichen Vergleich mit dem FA anstrebe, stehen die Aussichten doch besser, so dass ich am Ende vielleicht um die PI rumkäme? Oder würdet ihr sagen, dass ein Vergleich mit dem FA so oder so aussichtslos ist, und ich gleich Insolvenz anmelden kann? Ich kann dazu noch sagen, dass eine Erlasswürdigkeit der Gebühr bei mir wohl nicht gegeben ist wegen der damals nicht abgegebenen Steuererklärung (lt. Google).

Wäre hilfreich, wenn jemand persönliche Erfahrungswerte zu 'aussergerichtlichem Vergleich mit FA' und/oder 'Erlass von Säumnisgebühren auf Steuern' hätte.

viele Grüße
Gespeichert
 

McDuck

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Re: PI oder später Vergleich anstreben?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 16:54:32 »

Interessant wäre auch das Thema RSB und Erlasswürdigkeit.
Erste oberflächige Suche sagte mir, dass beides nichts miteinander zu tun haben und RSB trotz Erlassunwürdigkeit erteilt werden kann.

greets
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