"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Prozeßkosten vorstrecken um priv. Insolvenz vorzeitig zu beenden..  (Gelesen 2388 mal)

Schoki

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Bank einem die Prozeßkosten vorstreckt um die priv. Insolvenz vorzeitig zu beenden?
Ich "soll" nämlich 780,00 Euro vom Gericht aus zahlen und dann ist für mich jetzt schon Schluss mit der Insolvenz... würde es ja gerne machen nur ohne Kohle kein Ende der Insolvenz ... Familie/ FReund habe ich schon gefragt leider ohne Erfolg.. mir läuft ein wenig die Zeit davon . Am 9.4. ist "Stichtag" bis dahin muß ich das Geld haben

Gruß Schoki :dntknw:

Thema geteilt und umbenannt by jafern
« Letzte Änderung: 30. März 2008, 15:29:53 von jafern »
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
credit
« Antwort #1 am: 30. März 2008, 04:31:38 »

Hi Schoki,

also A: geht Dein Posting hier unter - weil Du zumindest für mich ersichtlich in einem anderen Thread gepostet hast.

Vielleicht machst Du einen eigenen auf ?!


B: verstehe ich offen gestanden Deine Frage so GAR nicht.

Du bist in Insolvenz? Wenn ja seit wann?
Wie und warum willst/kannst Du frühzeitig beenden?
Alle Gläubiger bezahlt?

Ich stehe gerade direkt auf dem Schlauch....

Könnte auch an der frühen Morgenstunde liegen  :wink:

Meld ´Dich einfach noch mal und erläutere den Sachverhalt

lg
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
credit
« Antwort #2 am: 30. März 2008, 14:18:09 »

... da lässt sich in der Tat nur raten und vermuten

Meine Vermutung:

Die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen (oder es wurden evtl. gar keine Forderungen angemeldet), sind bereits vor Ablauf der 6 Jahren bereinigt. Was noch offen steht sind die Verfahrenskosten (gestundet ?)

Eine Vorzeitige RSB ist jeodch erst möglich, wenn auch die Verfahrenskosten bereinigt sind.

Wer hat denn die Erteilung der vorzeitigen RSB beantragt? Das Gericht von sich aus?

Gruss
Feuerwald


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz