"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Quotenberechnung  (Gelesen 7904 mal)

nirvanna

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Quotenberechnung
« am: 21. April 2010, 13:02:35 »

Hallo zusammen.

ich versuche meine gläubiger zu einer aussergerichtlichen Einigung zu bewegen. Einige von ihnen haben jetzt eine Quotenberechnung angefordert. SuFu im forum hat mir nix gebracht. im google nur die standard funktion in Excell für quotenberechnung. allerdings weiss ich nicht, ob da i-welche richtlinien gibt. der eine gläubiger meinte, die quotenberechnung muss auf den vorschriften der Insolvenzverordnung basieren. wo finde ich diese? bzw. kann mir einer da weiter helfen.

p.s. die schuldnerberatung hat bei uns heute keine sprechstunde. morgen aber eine offene (gehe natürlich hin)
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Quotenberechnung
« Antwort #1 am: 21. April 2010, 17:07:23 »

Die Quote berechnet sich aus dem Verhältnis der Einzelforderung des jeweiligen Gläubigers zur Gesamtforderung aller Gläubiger.
Normale Prozentrechnung.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

nirvanna

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Quotenberechnung
« Antwort #2 am: 22. April 2010, 09:02:12 »

das ist mir klar, wie die qoute berechnet wird. doch die tante am tel. beim inkasso meinte, es muss eine quotenberechnung nach insolvenzverordnung sein. daher die frage, ob da irgendwie was besonderes zu beachten ist...
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Quotenberechnung
« Antwort #3 am: 22. April 2010, 20:26:35 »

Nun die Forderungen sind nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen zu splitten.
Aber die Quote bleibt i.d.R. trotzdem die gleiche.
Wenn Sie es selber machen wollen, quotieren Sie nach Höhe der offenen Hauptforderung.

Wichtig ist, und dass könnte hier der Fall sein, dass eine offen gelegte Lohn-/Gehaltsabtretung vorrangig zu bedienen ist.
Diese Forderung wird also in den ersten beiden Jahren allein bedient.
« Letzte Änderung: 22. April 2010, 20:28:29 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Quotenberechnung
« Antwort #4 am: 23. April 2010, 18:18:46 »

das ist mir klar, wie die qoute berechnet wird. doch die tante am tel. beim inkasso meinte, es muss eine quotenberechnung nach insolvenzverordnung sein. daher die frage, ob da irgendwie was besonderes zu beachten ist...

Also ich verlange eine Exel-Tabelle wo Gläuber aufgelistet werden (mit Namen), die einzelnen Kostenpunkte gesplittet und wonach zu erkennen ist, dass jeder die gleiche Quote erhält. Anders sehen die Dinger bei der Su-Ber. auch nicht aus.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz