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Autor Thema: Rückkaufswert Riesterrente  (Gelesen 3848 mal)

Emma

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Rückkaufswert Riesterrente
« am: 31. März 2010, 15:15:01 »

Hallo zusammen, bin seit 09/2009 in privatinsollvenz und hab da mal ne frage in die runde.
habe eine riesterrente die seit 2 jahren auf eis liegt, der aktuelle rückkaufswert beträgt derzeit 560€.
nun meine frage: wenn ich die riesterrente jetzt kündige, steht mir dann der rückkaufswert zu oder wird er an meine gläubiger verteilt??
ich weiss nur das meine vermögenswirsame leistung in die ich derzeit einzahle, vor den gläubigern geschützt ist.
über antworten würd ich mich sehr freuen :thumbup:
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paps

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #1 am: 31. März 2010, 17:53:02 »

Der geht zur Masse, wenn das verfahren noch läuft.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Emma

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #2 am: 31. März 2010, 18:03:54 »

danke erstmal,
wie meinst du das so lang das verfahren noch läuft? bis das insolvenzverfahren abgeschlossen ist oder bis die wohlverhaltensphase rum ist??
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paps

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #3 am: 31. März 2010, 18:07:15 »

Bis zur Aufhebung des Verfahrens nach $200 InsO und der Ankündigung der RSB, also bis zur Zeit in der nur noch die Obliegenheiten nach 295 InsO (Wohlverhaltenszeit) gelten.

Vorab aber mal prüfen, ob die Rückkaufwerte als Vermögen im Antrag angegeben wurden.

Dann die Versicherung mal fragen, welche Gebühren bei Vertragsauflösung noch zu entrichten sind und ob in dieser RKW-Berechnung die Förderung enthalten ist, denn die muß ev. auch noch abgezogen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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