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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess  (Gelesen 4296 mal)

Esswurm

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Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« am: 01. November 2010, 23:39:56 »

Hallo zusammen!

Ich weiß langsam nicht mehr weiter was ich tun soll. Ich habe vor ca. 3 Jahren einen längeren Prozess gegen eine Firma verloren. Diese Firma ist im Laufe des Prozesses jedoch in die Insolvenz gegangen, weswegen der Prozess auch im Namen des Insolvenzverwalters fortgeführt wurde. Es wurde durch den Prozess ein Titel erwirkt. Die Forderung belief sich auf über 75.000 €. Bis heute habe ich von dem Insolvenzverwalter nichts gehört. Er hat weder eine Mahnung noch sonst irgendetwas geschickt. Bei dem Insolvenzverwalter handelt es sich im übrigen um eine deuschlandweite bekannte Insolvenzkanzlei. Nun bin ich bald mit dem Studium fertig und werde wohl zum arbeiten anfangen und plane natürlich gewisse Dinge. Der Horror währe natürlich wenn die nach ein paar Jahren kommen und ich eventuell etwas Geld auf der Seite habe usw. Was kann ich in diesem Fall machen außer abwarten und hoffen dass die das vergessen haben? Wie lange fallen die Zinsen an wenn nichts unternommen wurde? Wie sieht es mit verwirkter Forderung aus bei nicht handeln? Wäre in die Offensive gehen das beste? Wie wahrscheinlich ist es das diese Forderung vergessen wird? ?!?!?!?
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Fallera

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #1 am: 02. November 2010, 07:41:15 »

In Ihrem Fall wurde die Forderung per rechtskräftigem Gerichtsbeschluss festgestellt. Somit tritt die Verjährung 30 Jahre nach Rechtskraft ein wenn ich richtig liege.

Sie können recht wenig machen! Aufgrund des Urteils, welches sie wohl auch so akzeptiert haben und nicht in Berufung gegangen sind haben sie die Schuld demnach ja eingestanden sozusagen.

Das eine Forderung von 75.000 EUR ganz vergessen wird, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Aber man hat auch schon Pferde kotzen sehen.

Bez. der Zinsen wurde hier etwas im Urteil festgehalten?
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TomPrivat

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #2 am: 02. November 2010, 07:50:01 »

Wie kann man denn noch im Studium gegen eine Firma vorgehen, und 75000€ aufgebrummt kriegen?? :dntknw:
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malud

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #3 am: 02. November 2010, 09:02:04 »

Wenn der Insolvenzverwalter gegen Sie einen Titel erwirkt hat, wird er diesen Titel in seinen jährlichen Berichten an das Insolvenzgericht erwähnt haben. Sie können deswegen auch ziemlich sicher sein, in nicht allzu langer Zeit vom dem Insolvenzverwalter zu hören. Der Insolvenzverwalter wird nämlich in den erwähnten Berichten auch dazu Stellung nehmen müssen, ob die titulierte Forderung eingezogen werden konnte oder nicht. Die Gläubiger werden dem Insolvenzverwalter schon auf die Füße treten, wenn er nichts unternehmen sollte. 

Wenn sich der Insolvenzverwalter dann mit Ihnen in Verbindung setzt, können Sie versuchen, sich mit dem Insolvenzverwalter vergleichsweise zu einigen. Das ist dringend zu empfehlen. Denn - so schon die Ausführungen von Fallera - : Die Forderung aus dem Titel verjährt erst in 30 Jahren. Die Verwirkung wird auch nur sehr schwer zu begründen sein. Denn über die Verwirkung würde ja die 30jährige Verjährungsfrist ausgehebelt werden.

Bei den Zinsen kommt es auf den Urteilstenor an. Bitte Urteil nachlesen!
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Esswurm

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #4 am: 02. November 2010, 20:36:03 »

Ich weiß dass die Verjährung erst in 30 Jahren eintritt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Der Prozess ging über 4 Jahre. Ursrünglicher Streitwert belief sich auf 50.000 € der Rest sind Zinsen. Wie geht das? Nun ja ich war selbstständig, da können solche Dinge passieren. Wenn der Gutachter nicht bestochen worden wäre, wie u.a. durch einen Zeugen darlegen konnte, wäre das alles kein Problem gewesen. Aber das ging in Berufung nicht mehr. Sei es wie es ist, es ist dumm gelaufen. Es stellt sich die Frage was jetzt zu tun ist.

Die Frage ist ob bei nicht Handeln(es wurde noch nicht einmal eine Mahnung versandt) eine Verwirking der Forderung nach ein paar Jahren eintreten kann. Dazu gibt es wohl auch Gerichtsurteile von mehreren OLG´s.
Bezüglich der Zinsen zielte meine Frage daraufhinaus, das es eben Urteile gibt, die besagen dass bei nicht Handeln keine Zinsen mehr verlangt werden können.
Die Firma wurde im übrigen entschuldet und wurde weitergeführt.
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Fallera

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #5 am: 03. November 2010, 13:46:18 »

Für die Verwirktung einer Forderung ist immer der Einzelfall zu betrachten! Generelle Fristen gibt es hier nicht! Mehrere Faktoren spielen eine Rolle und als Schuldner kann man sich nicht sicher sein wie im Einzelfall entschieden wird.
Als Beispiel wurde z. b. entschieden, dass es für eine Bank Branchenunüblich ist, sich 9 Jahre lang nicht beim Schuldner zu melden. Diese Forderung wurde somit vom Gericht als verwirkt angesehen. Aber wie gesagt, eine Sicherheit gibt es nicht.

Auch bez. der Zinsen gibt es meiner Meinung nach keine exakte gesetzliche Regelung und auch keine höchstrichterliche Entscheidung! Somit ist auch hier der Einzelfall zu betrachten bzw. vordergründig das Urteil in dem die Forderung tituliert wurde.
« Letzte Änderung: 03. November 2010, 14:59:21 von Fallera »
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Insokalle

Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #6 am: 04. November 2010, 11:37:10 »

Also, dass die nicht titulierten Zinsen normalerweise nach 3 Jahren verjähren, wenn der Gläubiger nicht entsprechende (Vollstreckungs-)Maßnahmen ergreift, ist im Gesetz schon geregelt.

Ergänzend zu malud: Irgendwann wird der IV das Insolvenzverfahren zum Abschluss bringen. Er wird normalerweise nicht ewig warten, bis ein Schuldner offene Forderungen begleichen kann.
Die Gläubigerversammlung entscheidet letztlich, was mit nicht verwertbaren Gegenständen oder nicht einziehbaren Forderungen passieren soll. Es könnte beschlossen werden, dass der ehemalige IV den Einzug weiter verfolgen soll. Im Erfolgsfalle käme es zu einer Nachtragsverteilung. Es kann aber auch der Fall eintreten, dass das ganze schlicht vergessen wird. Allerdings wird Ihnen die Frage nach der Wahrscheinlichkeit keiner beantworten können.

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Fallera

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #7 am: 04. November 2010, 11:40:16 »

Also, dass die nicht titulierten Zinsen normalerweise nach 3 Jahren verjähren, wenn der Gläubiger nicht entsprechende (Vollstreckungs-)Maßnahmen ergreift, ist im Gesetz schon geregelt.

Natürlich nach den normalen verjährungsfristen. Jedoch existiert in diesem Fall ein Urteil und demnach sind wohl auch die Zinsen tituliert.
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Insokalle

Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #8 am: 04. November 2010, 20:00:59 »

Ja, und?
ok, ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Basiswissen Verjährung Teil 2:

Ein Titel kann mehrere Forderungsbestandteile enthalten.
Z.B.: Hauptforderung, bis zur Klage angefallene Zinsen, bis zur Klage angefallene Kosten, weitere Zinsen ab einem bestimmten Zeitpunkt usw.

Die Verjährung titulierter Ansprüche beträgt grds. 30 Jahre. Aber s. § 197 Abs. 2 BGB: Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist. Bei Zinsen ist das meistens der Fall (x% jährlich). D.h. die Zinsen, die bis zur Rechtskraft des Urteils angefallen sind, verjähren in 30 Jahren. Die nach Rechtskraft des Urteils anfallenden Zinsen verjähren hingegen innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.

Fallera, im Grunde wissen Sie das doch. Vielleicht hatten Sie nur grad ein Brett vorm Kopf, wie man so schön sagt.

Ausnahme: § 497 Abs. 3, Satz 4 BGB. Aber um ein Darlehen scheint es sich hier nicht zu handeln.

Durch Maßnahmen nach § 212 BGB kann die Verjährung aber immer wieder neu in Gang gesetzt werden (s. Basiswissen Verjährung Teil 1).
Deswegen erfolgen ja auch die Vollstreckungsversuche in regelmäßigen Abständen. Die Inkassofrau könnte das bestimmt im Schlaf aufsagen.


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Fallera

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Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #9 am: 04. November 2010, 20:27:41 »

@ insokalle
Ich habe im Grunde vom selben gesprochen oder besser das selbe gemeint, mich wohl nur etwas unklar ausgedrückt!  Ich bin in diesem fall immer von den bereits titulierten zinsen ausgegangen!  Danke für die Klarstellung
 :hi:
« Letzte Änderung: 04. November 2010, 20:30:24 von Fallera »
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Insokalle

Re: Schulden an Insolvenzverwalter durch verlorenen Prozess
« Antwort #10 am: 05. November 2010, 10:55:12 »

Ach so, dann haben wir´s jetzt.
Nicht ganz unwichtig für den Fragesteller. Bei 75.000 € kann zukünftig einiges an Zinsen zusammenkommen.
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