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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schuldenvergleich  (Gelesen 8406 mal)

tanja5

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Schuldenvergleich
« am: 12. Februar 2013, 16:35:05 »

Hallo Ihr Lieben,
nach einem ausgehandelten Schuldenvergleich, haben wir monatlich eine Rate an das Konsul Inkasso bezahlt. Die Bank hat jetzt unseren Vergleich  an das  Deutsches Inkasso EOS abgetreten. Wir müssen jetzt die vereinbarten Raten an EOS weiter bezahlen.
Meine Frage : können die Leute von EOS uns eventuell zu höhere Raten zwingen? Oder  bleibt der Vergleich wie gehabt?
 Die eine Mitarbeiterin von EOS wollte nochmal wissen, was wir verdienen, was unsere Miete Kostet, usw.  Aber dann sagte sie, wir sollen jetzt das Geld an EOS  überweisen, und das regelmässig. Ich meine wir haben damals mit der Bank verhandelt und eine Summe vereinbart, die wir in Raten monatlich überweisen.Bei einer Insolvenz wurden wir auch nicht mehr bezahlen.
 Weis einer eine Antwort darauf. Vielen Dank im Voraus.
Wenn ich das Geld hätte wurde ich alles auf einmal bezahlen, und dann hätte ich meine Ruhe. Wünsche noch allen hier einen schönen Tag. Liebe Grüsse. Tanja. :sad:
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Eni

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #1 am: 12. Februar 2013, 17:37:35 »

Ihr habt mit der Bank verhandelt, aber an das Inkasso bezahlt, oder ? Dann überwachen die sozusagen nur die Zahlungen und das alles seinen Gang geht. Denen würde ich auch keine Angaben mehr bezügl. Einkommen, etc. machen - das ist ja alles bereits erledigt und ich nehme an, dass ja auch ein entsprechender Vertrag existiert. Bevor ich anderweitig mit diesem neuen Inkasso kommuniziere, würde ich mir erstal die entsprechende Vollmacht von denen vorlegen lassen. Oder habt Ihr diese schon ? Wenn der Vergleichsvertrag nicht dynamisch gestaltet ist, dann hat auch EOS kein Recht nun höhere Raten zu fordern. "Dynamisch" würde bedeuten, dass vertraglich geregelt ist, dass die Höhe der Ratenzahlung ggfs. an die Einkommensverhältnisse angepasst wird.
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tanja5

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #2 am: 12. Februar 2013, 18:10:22 »

Hallo,
und danke für die Antwort.
Wir haben eine bestimmte Summe ausgehandelt, aber nicht dynamische Raten. Die Raten sind so in etwa wie bei einer Insolvenz. Wir müssen 6 Jahre lang bezahlen, und danach ist Schluss. Das bisherige Konsul Inkasso ist eine Tochtergeselschaft von der Deutschen Bank.
Wir haben uns auch rückversichert das das richtig ist , das wir weiter an EOS bezahlen. Wenn die von EOS was wollen können sie uns ja anschreiben, aber wir haben einen festen Vertrag, und von Dynamik war nicht die Rede.Wenn sie wirklich mit irgend welche Förderungen kommen, werden wir uns wehren.
   Danke nochmal und einen schönen Abend. Tanja
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Gespielin73

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #3 am: 12. Februar 2013, 18:35:03 »

Hallo,
sie haben einen Vergleich ausgehandelt, darüber auch einen Vertrag, der alles Wesentliche fixiert und sie sowohl auch die Bank absichert?
Mit dem Inkassounternehmen würde ich keine Korrespondenz führen. alles was zu klären war, sollte vorher schon mit der Bank ausgehandelt und vertraglich festgehalten sein...so z.B. auch das, was passiert, wenn sich ihr Einkommen erhöht oder vermindert etc.

Sollten Sie keinen schriftlichen Vertrag über die Einigung haben, sehr schlecht....ich persönlich würde auf Grund des Verkauf / der Abtretung der Forderung an dieses bekannte und sehr seriös arbeitende Inkassounternehmen die Zahlungen einstellen und alles schriftlich fixieren bevor ich weiter bezahle und nach 6 Jahren weiß dann keiner mehr was von einer Vereinbarung.

Aber wenn Sie alles festgehalten haben, sehe ich keinen Anlass, irgendwelche Angaben an das Inkassounternehmen zu machen...dafür sind sie ja vertraglich festgelegte Vereinbarungen und Verpflichtungen eingegangen.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2013, 18:38:20 von Gespielin73 »
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Schlechtes Gewissen? Nö, warum denn auch?!
 

tanja5

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #4 am: 12. Februar 2013, 18:59:57 »

Hallo,
natürlich haben wir einen schriftlichen Vertag mit der Deutschen Bank, bzw. mit Konsul Inkasso. Und da drinn steht das wir die Raten regelmässig bezahlen, und das nach 6 Jahren wir schuldenfrei sind. Sie werden dann uns auch von der Schufa löschen. Von Dynamik steht nirgendwo was. Es ist eine feste Summe für die  ganze 6 Jahre. Und wenn EOS Inkasso was über uns wissen will, kann sie ja in den Akten lesen. Bei uns hat sich nicht geändert, und wenn, wäre es auch egal. Im Lotto haben wir nicht gewonnen, und die Renten sind kaum gestiegen.Wir haben uns nochmal unseren Vertrag angeguckt, und die haben kein Grund mehr  Geld von uns zu verlangen, weil das auch eine fest ausgehandelte Summe ist. Schöne Grüsse. Tanja  :nono:
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wollter001

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #5 am: 13. Februar 2013, 16:30:13 »

hallo


Ich gehe aus von eine Forderungen - Hauptsachebetrag (Schulden von 20.000 € )                                                                          die man an Konsul Inkasso zu zahlen hat. Ich nehme an das Verzugzinssatz 8,32% wird angesetzt von 20.000 €
Die Verzugszinsen als entstanden Kosten sind  gem.§§ 280,286 ff BGB zu erstatten.
Gezahlte Monatsrate von Schuldner = 300,00 € Beispiel:

Die Formel   K x P x  N            Kapital  x Zins x Tage
                   ----------------        --------------------------------
                       360                                 360

                20.000 € x 8,32 % x 30 Tage
1 Monat   ------------------------------------    = 138,66 €  Zins an Konsul Inkasso
                                  360
20.000,00 + 138,66 € = 20.138,66 € - 300,00 € Monatsrate = 19.838,66 €  Rest Schulden

                   19.838,66 € x 8,32 % x 30 Tage
2 Monat        ------------------------------------      = 137,54 €  Zins an Konsul Inkasso
                                        360
19.838,66 € + 137,54 € = 19.976,20 - 300,00 € Monatsrate = 19.676,20 € Rest Schulden

                   19.676,20 € x 8,32 % x 30 Tage
3 Monat       ------------------------------------      = 136,42 €  Zins an  Konsul Inkasso
                                        360
19.676,20 € + 136,42 € = 19.812,62 - 300,00 €  Monatsrate = 19.512,62 € Rest Schulden
und immer weiter so bis 72 Monate vorbei sind.

In  6 Jahren = 72 Monate kommen sehr gute Zinsen an Konsul Inkasso,  Kosten Inkasso werden dem ganzen Spaß bei Abzahlung von Schulden nach oben treiben, aber das hat jeder für sich zur entscheiden, ob eine Inso besser ist.

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 13. Februar 2013, 21:30:14 von wollter001 »
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tanja5

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #6 am: 13. Februar 2013, 16:41:52 »

Ich verstehe diese Rechnung nicht.Das hat mit uns nichts zu tun. Wir bezahlen diese vereinbarte Rate, und nach 6 Jahre ist Schluss.  So steht es in unserem Verglechsvertrag. Unser Anwalt hat das für uns ausgehandelt. Das ist Hieb und Stich fest.
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Eni

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #7 am: 13. Februar 2013, 23:06:49 »

Ja, lass' Dich jetzt nicht verunsichern.

"Wollter" hat ganz sicher recht, dass man sich so eine Rechnung vor Augen führen muss, wenn die üblichen Ratenzahlungsangebote von Inkasso-Unternehmen ins Haus flattern. Diese sollte man aufgrund von genau diesem Hinweis auf keinen Fall einfach unterschreiben.

Das hat nun aber tatsächlich nichts mit Eurem Vergleich zu tun.
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Feuerwald

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #8 am: 13. Februar 2013, 23:45:03 »

Mal abgesehen davon, dass die Rechnung von Wolter hier nicht greift, weil die Forderung festgeschrieben wurde, wäre bei einem fällig gestellten Verbraucherdarlehen (Bank) die Ratenzahlungen wie folgt zu verrechnen:

497 BGB (3) ... Zahlungen des Darlehensnehmers, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, werden abweichend von § 367 Abs. 1 zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (Absatz 1) und zuletzt auf die Zinsen (Absatz 2) angerechnet.


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wollter001

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #9 am: 16. Februar 2013, 13:05:54 »

Hallo

Nach 2 bis 3 nicht bezahlten  Monatsraten von Kredit , wird der Gläubiger (Bank, Versand) dem Schuldner nach Erinnerungen, kündigen und sofortige  restliche volle Summe von(Kredit) Zurückzahlung verlangen.(Fordrungsmanagement der Bank.) Nach eine vorgegebene Frist von dem Gläubiger (Bank, Versand)  und nicht gezahlte von Schuldner Summe incl, kleine Verzugszinsen, wird die gesamte Forderung an Inkassounternehmen verkauft, und zum Vollstreckung frei gegeben. Das Inkasso wird die gesamte Forderung bei Gericht titulieren lassen.(Titulierte Forderungen verjähren in 30 Jahren.)
§ 497 Verzug des Darlehensnehmers
(1) Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Abs.1 zu verzinsen. Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen
Ich gehe aus von eine Forderungen - Hauptsachebetrag (Schulden von 20.000 € )  
Jetzt kommen Kosten eine seriös arbeitende Inkassounternehmen: Als Beispiel berechne ich 6 Jahre zurück, als Ihr Fall in Jahr 2007 statt gefunden hätte.
Inkasso Kosten von 16.02 2007
Hauptsachebetrag = 20.000,00 €
Mahnkosten = 20,00 € + 969,00 € >>>>  = 989,00 €
1,5 Gschäftsgebühr nach dem RVG
Von 22.000,00 € = 969,00 €
Dazu noch Kosten für Auskünfte = ???
Dazu noch Verzugszinsen bis 16.02 2007 = ???                                  
Dazu noch Kontoführung = ???                          
Inkasso  Kosten                         = 1.176,91 €
zzgl.19% Umsatzsteuer
 
Verbrauchergeschäft, BGB § 13
(Verzugszinssatz seit 01.01.2002: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, BGB § 288 (1) S. 2 nF
Ausgangsdaten:
  Betrag: 20.000,00 €
  Von: Fr., 16.02.2007
  Bis: Sa., 16.02.2013
 Verzugszinssatz: Verbrauchergeschäft (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
Zeitraum                              Tage     Zinssatz     Zinsertrag
16.02.2007 - 30.06.2007:     135     7.70 %     569,5890 €
01.07.2007 - 31.12.2007:     184     8.19 %     825,7315 €
01.01.2008 - 30.06.2008:     182     8.32 %     827,4536 €
01.07.2008 - 31.12.2008:     184     8.19 %     823,4754 €
01.01.2009 - 30.06.2009:     181     6.62 %     656,5589 €
01.07.2009 - 31.12.2009:     184     5.12 %     516,2082 €
01.01.2010 - 30.06.2010:     181     5.12 %     507,7918 €
01.07.2010 - 31.12.2010:     184     5.12 %     516,2082 €
01.01.2011 - 30.06.2011:     181     5.12 %     507,7918 €
01.07.2011 - 31.12.2011:     184     5.37 %     541,4137 €
01.01.2012 - 30.06.2012:     182     5.12 %     509,2022 €
01.07.2012 - 31.12.2012:     184     5.12 %     514,7978 €
01.01.2013 - 16.02.2013:      47      4.87 %     125,4192 €
Total:
vom 16.02.2007 bis 16.02.2013:     2193     Zinsen:     7.441,64 €
Ausgangsforderung:     + 20.000,0000 €
Gesamtforderung:     = 27.441,64 €

Gesamtforderung: 1.176,91 € + 27.441,64 € = 28.618,55 € : 72 Monate =  397,47 € Monatsrate
Bei eine Monatsrate z.B.200,00 € die der Schuldner zahlen kann 28.618,55 € : 200,00 € wird  ca.143 Monate dauern =12 Jahre
(sorry) und Danke Insokalle  :wink:

mfg wollter001
 
« Letzte Änderung: 16. Februar 2013, 23:32:53 von wollter001 »
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Eni

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #10 am: 16. Februar 2013, 15:57:21 »

Also, wollter. Deine Rechenkünste in Ehren. Aber möchtest Du Dir nicht vielleicht doch mal die Beiträge der TE durchlesen ? Wer soll denn etwas von Deinen Berechnungen haben ? Kommt da noch eine 3. Fassung, melde ich Deine Beiträge als Spam.
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Insokalle

Re: Schuldenvergleich
« Antwort #11 am: 16. Februar 2013, 17:13:43 »

Und was hat die MwSt da zu suchen?
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wollter001

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #12 am: 18. Februar 2013, 07:55:12 »

hallo
In meinen Beitrag wollte ich nur Ergänzen
1) wie ist es gekommen, das man später versucht ein Vergleich mit Inkasso auszuhandeln.
2) bei hohen Forderungen, sind auch mehr Kosten und längere Laufzeit mit Abzahlung, als
bei eine Inso.
3) In meinen Beiträgen versuche ich allen Berufsgruppen Antwort geben, und nicht nur Akademiker die alles besser machen

mfg wollte001
« Letzte Änderung: 18. Februar 2013, 10:33:19 von wollter001 »
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Eni

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #13 am: 18. Februar 2013, 07:59:58 »

3) In meinen Beiträgen versuche ich alle Berufsgruppen Antwort geben, und nicht nur Akademiker die alles besser machen

Meinetwegen - klappt aber nicht. Kein Mensch, insbesondere nicht der Fragende, dem geholfen werden soll, hat verstanden, was Deine Beiträge hier sollen.
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tanja5

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #14 am: 18. Februar 2013, 14:56:27 »

Das kann ich bestätigen. Bei mir ist jetzt alles klar. Es läuft wie bisher mit dem Vergleich. :wink:
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mabluekat

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #15 am: 18. Februar 2013, 21:10:20 »

Hallo Ihr Lieben,
nach einem ausgehandelten Schuldenvergleich, haben wir monatlich eine Rate an das Konsul Inkasso bezahlt. Die Bank hat jetzt unseren Vergleich  an das  Deutsches Inkasso EOS abgetreten. Wir müssen jetzt die vereinbarten Raten an EOS weiter bezahlen.
Meine Frage : können die Leute von EOS uns eventuell zu höhere Raten zwingen? Oder  bleibt der Vergleich wie gehabt?
 Die eine Mitarbeiterin von EOS wollte nochmal wissen, was wir verdienen, was unsere Miete Kostet, usw.  Aber dann sagte sie, wir sollen jetzt das Geld an EOS  überweisen, und das regelmässig. Ich meine wir haben damals mit der Bank verhandelt und eine Summe vereinbart, die wir in Raten monatlich überweisen.Bei einer Insolvenz wurden wir auch nicht mehr bezahlen.
 Weis einer eine Antwort darauf. Vielen Dank im Voraus.
Wenn ich das Geld hätte wurde ich alles auf einmal bezahlen, und dann hätte ich meine Ruhe. Wünsche noch allen hier einen schönen Tag. Liebe Grüsse. Tanja. :sad:
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mabluekat

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #16 am: 18. Februar 2013, 21:13:55 »

Hallo,

grundsätzlich ist ein Vergleich ausnahmslos rechtsgültig!! Allerdings gibt es immer wieder (grade Inkassobetreiber)die versuchen irgendwelche "Fallstricke" einzubauen. Daher wäre es sehr wichtig, für Dich dies eindeutig zu klären!! Idealerweise hat ein Anwalt die Vergleiche ausgehandelt, dann bist Du eindeutig auf "der sicheren Seite" Rechtlich unantastbar<< solange Du alle Vereinbarungen einhält`s!!
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tanja5

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #17 am: 21. Februar 2013, 14:24:23 »

Hallo Mak...
 Es stimmt das die Inkassos immer versuchen mehr raus zu holen. Jetzt hat mich das DID EOS angeschrieben und die Raten ,und die Vergleichsumme bestättigt. Allerdings schreiben Sie  auch das dieses Angebot befristet ist für 1 Jahr.
 Dann wollen Sie Einkommensnachweise sehen, und die Rate neu feststellen.Ich soll unaufgefordert die Nachweise schicken.
 Ich meine die haben den Vergleich von der Deutschen Bank gekauft, und müssen ihn auch so übernehmen. WArum sollte ich nochmal verhandeln. Die Raten werde ich immer pünktlich bezahlen, aber sonst gehe ich keiner Verhandlung ein. Schliesslich haben wir den Vergleich mit der Deutschen Bank über einen Anwalt gemacht. In meinem Vergleich steht nur von 72 Raten( 6 Jahre), und dann werden wir schuldenfrei, und von der Schuffa gelöscht.
 Auf jeden Fall hat mich das jetzt ganz schön mitgenommen. Diese Blutsauger üben nur Druck aus. Aber nicht mit mir. LG. Tanja  :nono:
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mabluekat

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #18 am: 21. Februar 2013, 15:03:18 »

Hallo Tanja,

mhh... es gibt wirklich immer wieder irgendeine  :fuchsteufelswild: die die Inkasso Büros sich einfallen lassen!!
Mein Rat: such Dir einen Fachanwalt (gibt ganz gute Infos im Netz) und informiere Dich
- geht i. R. über eine sog. 1.Beratung (kostet ca. 80€)
 - außer du hast den finanziellen Rahmen für
-  "Beratungshilfe" (beim zust. Insolvenzgericht nachfragen welche Voraussetzungen für Dich gelten)
 diese erhälts Du meist beim zuständigen Amtsgericht und die 1. Beratung kostet damit gar NIX
unter dieser Voraussetzung hast Du auch gute Chancen
- PKH zu erhalten (kann der Anwalt d für Dich beantragen)
 dann bist Du auf der ganz *sicheren Seite* und kannst alles über einen Anwalt abwickeln zu lassen.
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Eni

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Re: Schuldenvergleich
« Antwort #19 am: 21. Februar 2013, 15:06:00 »

Tanja,

ich würde die Sache endgültig klären, solange sie noch "frisch" ist - will sagen: der Anwalt noch existiert, die damaligen Verantworlichen der Deutschen Bank noch dort arbeiten, etc.

Wenn man wartet, dann kann es aufgrund solcher Umstände, wie dass z.B. bestimmte Leute nicht mehr ansprechbar sind, zu unnötigen Komplikationen kommen. Ihr habt natürlich einen Vertrag, der auch weiterhin Bestand hat und im Zweifel die Vereinbarung beweist. Dennoch würde ich bereits jetzt das Inkasso in seine Schranken weisen, ohne das dafür erst ein Rechtsstreit geführt werden muss.

Daher würde ich die Deutsche Bank mit dem Schreiben des Inkassos konfrontieren und durchaus auch provokativ anfragen, ob der Forderungsverkauf möglicherweise den bestehenden Einigungsvertrag nicht vollständig berücksichtigt hat. Im Zweifel würdet ihr die Offenlegung des Vertrages zwischen Inkasso und Deutsche Bank gerichtlich erzwingen.

Darauf werdet Ihr irgendeine Reakion erfahren. Entweder die Bank hat sich nichts vorzuwerfen und teilt freundlich mit, dass sie Verständnis für die Verärgerung hat, aber sämtliche Vertragsvereinbarungen mit verkauft wurden - oder es fällt ihnen bei dieser Gelegenheit auf, dass da Jemand ordentlich geschlampt hat und sie sich schleunigst um Nachbesserung des Vertrages über den Forderungsverkauf kümmern müssen.

Nun einfach bis zum nächsten Jahr abzuwarten und dann wieder den Kampf mit dem Inkasso aufzunehmen, halte ich persönlich für falsch. Denn letztendlich sind es Deine/Eure Nerven und Eure Zeit, die dann dabei wieder draufgehen.
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