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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel  (Gelesen 6355 mal)

kaichen1803

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Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« am: 22. März 2011, 16:35:40 »

Hallo liebe Gemeinschaft,

ich hoffe wirklich sehr dass Ihr mir weiterhelfen könnt!

Die RWE hat mir im Dez.10 eine Schlußrechnung geschickt, in der ich innerhalb eines halben Jahres über 3000 KwH verbraucht haben soll! Wohl gemerkt Single Haushalt und Berufstätig! Die Rechnung belief sich auf über 900€ die ich zu diesem Zeitpunkt nicht aufbringen konnte. Ich habe mich dann dazu entschlossen nach Flexstrom zu wechseln! Am 5.01 im Vorraus für ein Jahr gezahlt und abgewartet, bis jetzt! Mittlerweile hat die RWE den Stromzähler demontiert und seit gestern sitze ich ohne Strom in meiner Bude :-(.

Meine Frage: Kann mein alter Betreiber (RWE) den Wechsel nach einem anderen Anbieter verhindern, oder behindern nur weil ich altlasten (Schulden) bei der RWE habe? Ich warte nämlich mittlerweile 10 Wochen auf den Wechsel! In der Regel kann es bis zu 12 Wochen dauern, aber ich habe die Befürchtung das der Wechsel nicht mehr zustande kommt, weil die RWE das vielleicht verhindern kann und dadurch ein Druckmittel gegen mich hat, damit ich meine Schulden bei denen bezahle?

Wäre über Hilfe sehr erfreut
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juergengrisu

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Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #1 am: 22. März 2011, 17:33:59 »

hI kaichen1803

ist RWE der Hauptanbieter gewesen ? das ist Leider Normal Beispiel:
Schulden bei den Stadtwerken sie würden einen Antrag beio einem Anderen Anbieter stellen ,kann die Leistung verwehrt werden.
der Zähler gehört dann der RWE der ihnen nun die Leistung verwehrt hat.
setzen sie sich zur Klärung des Sachverhalte mit RWE in verbindung ist das einzigste was sie da machen können

Gruß
juergengrisu
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paps

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Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #2 am: 22. März 2011, 19:49:55 »

Nö, bei diesen Temperaturen ist das nicht normal, wenn mit dem Strom auch geheizt wird.

Möglich ist der Ausbau des Zählers schon, allerdings nur, wenn er Eigentum des Versorgers ist.
Da es sich um einen großen Versorger handelt, gehe ich davon aus, dass er auch Grundversorger ist.

Möglich wäre aber auch, dass der Vertrag nicht mit dem Grundversorger(Grundversorgervertrag) lief.
Dann muß, wenn kein Anschlußvertrag vorliegt, der Grundversorger, in dem Fall zwar das gleiche Unternhemen, aber eben als Grundversorger, die Leistung weiter erbringen.
Ist die so, kann RWE als Versorger nicht den Zähler von RWE des Grundbersorger ausbauen.

Ist RWE nicht der Grundversorger, erhalten Sie Strom vom Grundversorger.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kaichen1803

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Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #3 am: 23. März 2011, 07:55:02 »

Hallo und guten Morgen,

vielen dank schoneinmal für die Antworten, allerdings glaube ich das wir aneinander vorbei gesprochen haben.

Der Vertrag mit der RWE (ist Grundversorger)wurde gekündigt und ich warte jetzt nur noch auf die Belieferung durch meinen neuen Versorger (Flexstrom)! Ich habe bei Flexstrom schon im Vorraus für ein Jahr bezahlt, der Auftrag wurde bestätigt, nur es fließt noch kein Strom!

Meine Frage: Kann RWE den Anbieterwechsel behindern, oder sogar verweigern weil ich bei der RWE noch Stromschulden habe? Normalerweise doch nicht oder? Ich habe ja bereits beim neuen Anbieter für ein Jahr bezahlt! Außerdem wenn ich durch Flexstrom beliefert werden würde, müsste die RWE den Zähler wieder montieren, da Flexstrom die Leitungen und Gerätschaften des Grundversorgers nutzt und dafür Gebühren an die RWE zahlt!

Kann mir jemand helfen?
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Insokalle

Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #4 am: 23. März 2011, 11:49:48 »

Ich verstehe hier insgesamt so einiges nicht. Aber in Anbetracht der Situation sag ich lieber nichts dazu.

Was steht denn in den Verträgen? Normal übernimmt doch der neue Versorger die ganze Abwicklung für seinen neuen Kunden (Ummeldungen usw). Dann machen Sie doch ggf. da mal Druck.

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kaichen1803

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Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #5 am: 23. März 2011, 12:58:04 »

Was verstehen Sie nicht in Anbetracht der Dinge?  :gruebel:

Also: Ich habe Stromschulden bei der RWE (ca. 1007€). Die Schulden kann ich momentan nicht auf einmal zahlen! Deshalb habe ich Anfang des Jahres einen Anbieterwechsel vollzogen, weil ich wusste das die RWE früher oder später die Versorgung einstellt! Die Abwicklung (Kündigung usw) wird vom neuen Anbieter übernommen das stimmt, ABER: Mittlerweile wurde mir der Stromzähler durch die RWE demontiert und meine Frage ist jetzt einfach ob die RWE den Anbieterwechsel verhindern kann, oder behindern! Damit ich jetzt noch länger ohne Strom bin und die RWE ein Druckmittel gegen mich hat, damit ich meine Schulden auf einmal zahle!

Kann die RWE die Freigabe an den neuen Stromversorger verweigern aufgrund dessen? Das ist meine Frage! Eigentlich doch ganz einfach, oder ich drücke mich doof aus, kann ja auch sein  :biggrin:
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tomwr

Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #6 am: 25. März 2011, 15:12:53 »

Es ist ja völlig normal dass ein Unternehmen sich gegen solche (mutwilligen) Zahlungsausfälle mit legalen Mitteln wehrt. Habe auch schon davon gehört, dass Wasserversorgungswerke die Leitungen abklemmen, mitunter sogar das Zuleitungsventil ausbauen lassen, wenn sich jemand nach einer Sperre selbst bedient.

Grundversorgung generell ja aber nur wenn der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere den festgelegten Abschlagszahlungen. Die ARGE könnte z.B. die Stromschulden (als Darlehen) übernehmen sofern man selbst nicht leistungsfähig ist und die zukünftigen Abschlagszahlungen leisten. Dabei werden dann sowohl die Abschlagszahlungen als auch das Darlehen von der monatlichen Regelleistung abgezogen.

Mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter kann man sich da wohl nur schwerlich aus der Affaire ziehen. Mal davon abgesehen, dass die Unternehmen bei solchen Vertragsunstimmigkeiten natürlich auch miteinander reden (können). Aber der Grundversorger ist nicht zur Leistung verpflichtet wenn seine Leistungen offensichtlich nicht bezahlt werden.

Gesetzliche Grundlage ist das StromGVV

§19 StromGVV
Zitat
§ 19 Unterbrechung der Versorgung
(1) Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.

(3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.

(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.

Sofern das "Vergessen" der Zahlungen über einen längeren Zeitraum wiederholt passiert, ist der (Grund)versorger auch zur fristlosen Kündigung berechtigt (§21 StromGVV) und im Falle des Wiederanschluss kann er vor der Versorgung eine Sicherheitsleistung (Kaution) verlangen (§15 StromGVV).

Also mit der angestrebten Masche funktioniert das nicht.  :whistle:
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kaichen1803

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Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #7 am: 25. März 2011, 16:10:12 »

Also, es ist keine Masche!!!

Ich bin seit 01.06.2010 wieder bei der RWE, da ich vorher einen anderen Lieferanten hatte! Die RWE hat mir vom 01.06.2010 bis 23.08.2010 2.227kWh berechnet und daraus eine mtl Abschlagzahlung von 237€ verlangt! Für einen Single Haushalt, berufstätig und 70qm! Früher habe ich mtl 30€ bezahlt!

Aber meine Schreiben das mit dem Verbrauch was nicht stimmen kann wurde nie reagiert, sondern es sind weiter mahnungen gekommen! Ich habe zig mal mit RWE telefoniert und selbst der Kundenservice meinte der Verbrauch in diesem Zeitraum wäre nicht normal! Die Zählerstände passten aber! 2 Möglichkeiten (Zähler läuft falsch, oder jemand hat sich an meinem Zähler bedient), sagten selbst die Mitarbeiter von RWE! Ich habe denen alles angeboten: Ratenzahlungen usw... Sind Sie nicht drauf eingegangen!

Deshalb der Anbieterwechsel weil ich wusste das früher oder später der Strom gesperrt wird! Da mit meinem Verbrauch was nicht stimmen kann, werde ich wohl einen Einstweilige Verfügung beim Anwalt stellen, weil offensichtlich etwas faul ist!

Darlehen bei der Arge bekommt man auch nur, wenn man Sozialleistungen bezieht (was ich nicht tue) und das wollte ich auch nicht wissen. Auch nicht ob die Versorgerbetriebe die leistungen einstellen dürfen!!! Denn natürlich dürfen die das!!!

Meine Frage zum dritten mal war einfach nur, ob der neue Versorger mich überhaupt versorgen kann, wenn der Zähler durch den Netzbetreiber demontiert wurde! Wird der Zähler wieder montiert, da ja Gebühren an den Netzbetreiber fließen
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kaichen1803

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Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #8 am: 25. März 2011, 16:14:11 »

Ist einfach nur um zu wissen, ob ich die Rechnung von 1007€ für ein halbes Jahr Strom jetzt bezahle und mir später irgendwie wiederhole (falls das gerichtlich geklärt werden kann), oder ob ich sofort zum Anwalt gehe!!!

Ich brauche halt so schnell wie möglich wieder strom und der Anwalt sagte ich sollte erst die Forderungen bezahlen und dann ihn einschalten, weil sonst bei laufenden Verfahren die Stromversorgung wahrscheinlich noch länger ausfällt, bis zur Klärung und das kann dauern!


Wohl gemerkt, die Leistung beim neuen Anbieter sind schon komplett für ein Jahr bezahlt!
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tomwr

Re: Stromzähler demontiert trotz Versorgerwechsel
« Antwort #9 am: 25. März 2011, 17:57:28 »

Die RWE hat mir vom 01.06.2010 bis 23.08.2010 2.227kWh berechnet und daraus eine mtl Abschlagzahlung von 237€ verlangt! Für einen Single Haushalt, berufstätig und 70qm! Früher habe ich mtl 30€ bezahlt!

Da kann aber was nicht stimmen. Ich brauche als Single auch etwa 1600 kWh pro Jahr (setze halt nicht so auf Energiesparen  :whistle: ). Hast etwa 20% mehr Verbrauch wenn man zwei Extramonate bei Dir im Abrechnungszeitraum (nicht exakt 1 Jahr) berücksichtigt. Soweit so gut.

Betreffend der Abschlagszahlung kommt drauf an was Du pro kWh bezahlst. Da gibts echt Scheißtarife die bei Übernutzung plötzlich saftig zuschlagen. Daher bin ich auch kein Stromtourist. Wenn man da vergißt zu kündigen, der Bonus wegfällt, die Grenzen überschritten werden. Für mich sind die meisten Stromtarife sowieso nicht seriös.

Normal ist etwa so EUR 0,25 / kWh. Bei 2227 kWh macht das etwa knapp 500 EUR im Jahr (unter Berücksichtigung des 14 Monatszeitraums) oder etwa EUR 42 pro Monat. Dazu kommen dann noch Fixgebühren die aber nicht mehr als 10-20 EUR pro Monat ausmachen sollten. Also 50-60 EUR pro Monat.

Die Frage ist welcher Preis den 2227 kWh zu Grunde gelegt wird und was an weiteren Kosten hinzukommt. Oder waren es vielleicht 2227 kWh MEHR als im Tarif gewählt ? Das ist so wie Mehr- oder Minderkilometer beim Leasingvertrag. Auch eine höchst unseriöse Geschichte. Aber eine andere.
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