"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Testament in der Insolvenz aufsetzen?  (Gelesen 1858 mal)

B-Thom

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 64
Testament in der Insolvenz aufsetzen?
« am: 23. Februar 2013, 11:56:08 »

Hallo miteinander,

selbst nach längerer Recherche finde ich auf diese Frage im Web keine Informationen, stets nur zum umgekehrten Fall.

Frage: Darf ich in der Insolvenz überhaupt ein Testament aufsetzen? Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich im laufenden Insolvenzverfahren sterbe? Geht mein Besitz dann 100%-ig in die Insolvenzmasse ein?

Mein Hintergrund: ich bin alleinstehend, ohne Kinder, nutze meinen Hausstand also auch alleine.
Theoretisch könnte mir die Frage egal sein, da ich mich nach meinem Tod nicht damit zu beschäftigen brauche. Es gibt aber nun doch ein paar Gegenstände von immateriellem (oder geringem) Wert, die ich gerne ein paar Freunden hinterlassen möchte.

Ahso, und nein, ich denke nicht an Selbstmord. Also keine Sorge.  :wink:
« Letzte Änderung: 23. Februar 2013, 11:58:16 von B-Thom »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Testament in der Insolvenz aufsetzen?
« Antwort #1 am: 23. Februar 2013, 17:17:03 »

Frage: Darf ich in der Insolvenz überhaupt ein Testament aufsetzen?
Na ja, wer sonst soll es machen? Das ist schließlich ein höchstpersönliches Recht. Der Insolvenzverwalter wohl kaum.

Zitat
Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich im laufenden Insolvenzverfahren sterbe?
Stirbt ein Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren also vor Verfahrensaufhebung, wird das Verfahren als Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt. Zu der Masse gehören auf jeden Fall pfändbare Gegenstände. Ich würde aber sagen, es spricht nichts dagegen, dass der IV die Sachen mit lediglich Erinnerungswert an die (testamentarischen) Erben herausgibt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz