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Autor Thema: Umsatzbeteiligung  (Gelesen 3532 mal)

loma

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Umsatzbeteiligung
« am: 03. September 2011, 14:01:17 »

Hallo :)
Ich bin neue hier auf diesem Forum. Ich bin seit einem Jahr in der Regelinsolvenz.
Mein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern neuerdings eine Umsatzbeteiligung zusätzlich zum Lohn aus. Muss ich dich Umsatzbeteiligung mit abführen?
Liebe Grüße,loma
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wiwo

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Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #1 am: 03. September 2011, 14:46:50 »

Hallo,

bitte mal hier reinschauen:

Adminedit: ist-hier-nicht-erwünscht.de

« Letzte Änderung: 03. September 2011, 21:46:29 von Dauerstress »
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Gruß
wiwo
 

loma

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Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #2 am: 03. September 2011, 15:41:51 »

Danke für den Link. Ich habe allerdings nichts daraus erlesen können was meine Frage betrifft.
LG
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horst69

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Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #3 am: 03. September 2011, 15:43:47 »

§850a Absatz 2 !!

Das Geld ist NICHT pfändbar  :biggrin:
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loma

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Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #4 am: 03. September 2011, 15:45:58 »

Du hast mir mit deiner Antwort ein schönes Wochenende beschert. Vielen Dank. :wink:
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Feuerwald

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Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #5 am: 03. September 2011, 16:58:45 »



§850a Absatz 2 !!
Das Geld ist NICHT pfändbar  :biggrin:

eine Umsatzbeteiligung die regelmäßig zum Lohn gezahlt wird bzw. sogar Lohnbestandteil ist, fällt wohl kaum unter § 850a Abs.2 ZPO

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loma

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Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #6 am: 03. September 2011, 21:30:29 »

Jetzt bin ich aber verwirrt. :dntknw:
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Insokalle

Re: Umsatzbeteiligung
« Antwort #7 am: 04. September 2011, 11:16:53 »

Wieso?
Abgesehen davon, dass es in § 850a ZPO keine Absätze, sondern Nummern gibt, ist eine Umsatzbeteiligung kein Treuegeld und keine Zuwendung aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses. Sie ist ganz normal pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen.
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